Pressemitteilung 14. Kalenderwoche 2024
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen
Dienstag, 02. April 2024, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
08:30 Uhr
Tatvorwurf: Versuch der räuberischen Erpressung, Körperverletzung (durch dieselbe Handlung, gemeinschaftlich handelnd)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 04.05.2023 gegen 16.00 Uhr war der Geschädigte auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstätte, als er von dem Angeklagten gemeinsam mit einer weiteren Person angehalten wurde. Er wurde von diesen aufgefordert, dem Angeklagten jeden Monat Geld zu geben . Außerdem verlangte der Angeklagte auch das von dem Geschädigten mitgeführte Geld. Als der Geschädigte sich weigerte, das Geld auszuhändigen, schlug der Angeklagte diesem mit der Faust aufs Auge. Der Geschädigte rief um Hilfe und konnte sich entfernen. Aus Angst vor Entdeckung ließ der Angeklagte von der weiteren Tatausführung ab.
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (durch dieselbe Handlung, gemeinschaftlich handelnd)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 15.03.2023 verwahrte der angeklagte einen DVD-Rekorder in seiner Wohnung. Auf dem DVD-Rekorder befanden sich 20 Videos mit kinderpornographischem Inhalt.
Mittwoch, 03. April 2024, Saal 27 (EG)
Jugendrichter
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachbeschädigung (durch dieselbe Handlung)
Tatort: Stadt Pirmasens
Donnerstag, 04. April 2024, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Untreue (durch 48 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
In der Zeit von Februar 2021 bis September 2022 war der Angeklagte als angestellter Apotheker mit der Führung der Apotheke des Geschädigten betraut. Seine Aufgabe bestand u.a. darin, am Ende eines Arbeitstages die von den Mitarbeitern erstellten Kassenabrechnungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und zur Einzahlung bei der Bank zu übergeben. Die jeweiligen Kassenmitarbeiter erstellten ihre Kassenabrechnungen und übergaben diese dem Angeklagten zur Überprüfung in eine „Thomapyrin-Tüte“, auf deren Außenseite der der Angeklagte den sich darin befindlichen Geldbetrag handschriftlich vermerkt.
Im Tatzeitraum vermerkte der Angeklagte in mindestens 48 Fällen bewusst wahrheitswidrig einen niedrigeren Geldbetrag als den tatsächlich erwirtschafteten Umsatz, entnahm den Differenzbetrag und verwendete diesen für sich, um sich damit eine dauerhafte Einnahmequelle zu erschließen. Durch seine Taten erlangte der Angeklagte einen Vorteil von 36.020 €
Fortsetzungstermin: 17.04.2024