| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

Pressemitteilung 20.  Kalenderwoche 2024

Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen

 

Montag, 13. Mai 2024, Saal 148 (1. OG)

Strafrichter 1

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Diebstahl

Tatort: Stadt Pirmasens

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Tatort: Stadt Pirmasens

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Urkundenfälschung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

13:30 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (durch 50 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

14:00 Uhr

Tatvorwurf: Falsche Verdächtigung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Dienstag, 14. Mai 2024, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls (durch 7 selbständige Handlungen in 4 Fällen)

Tatort: Stadt Pirmasens

In dem Zeitraum vom 30.09.2023 bis 3.11.2023 verschaffte sie der angeklagte in 7 Fällen gewaltsam unter Zuhilfenahme eines unbekannten Werkzeuges Zutritt zu privaten Wohnanwesen, um dort zu stehlen, wobei es bei einer Tat beim Versuch blieb. Insgesamt entwendete der Angeklagte Diebesgut (u.a. 1 E-Scooter, 1 Fahrrad, eine Playstation, Kleidung) im Wert von 1.790 €. Bei einer der Taten (30.09.2023) führte der Angeklagte ein Butterfly-Messer griffbereit mit sich.

14:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Stadt Pirmasens und anderenorts

Am 10.01.2024 wurden in der Wohnung des Angeklagten 276,81 g Haschisch und   19,1 g Marihuana aufgefunden. Die Betäubungsmittel hatte der Angeklagte zuvor von seinem Lieferanten zum Preis von 1300 € erworben. Die Betäubungsmittel waren zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt.

 

Mittwoch, 15. Mai 2024, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

13.00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug (durch 13 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Dem Angeklagten, der in einer GbR für Garten und Landschaftsbau tätig war, wurde am 13.10.2021 eine Bankkontovollmacht für ein Konto der vorgenannten GbR erteilt zur Erledigung der anfallenden Bankgeschäfte. Der Angeklagte missbrauchte diese Vollmacht, indem er abredewidrig eine EC-Karte ausstellen ließ und mit dieser im Zeitraum vom 28.10.2021 bis 07.01.2022 in 12 Fällen unberechtigt Geldabhebungen in einer gesamten Höhe von 24.430 € vornahm.

Im Mai 2022 vereinbarte der Angeklagte mit dem Geschädigten den gemeinsamen Erwerb eines Baggers im Wert von 32.000 €, wobei der Kaufpreis hälftig geteilt werden sollte. Am 31.05.2022 über wies der Geschädigte 12.000 € auf das Konto der GbR und zahlte 4000€ in bar an den Angeklagten. Der Angeklagte behielt das Geld abredewidrig für sich.

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