Pressemitteilung 23. Kalenderwoche 2024
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder
Montag, 03. Juni 2024, Saal 27 (EG)
Jugendschöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Hilfeleistung beim unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
In dem Zeitraum vom 01.01.2023 bis 24.05.2023 fuhr der Angeklagte eine strafrechtlich gesondert verfolgte Person von Pirmasens nach Frankfurt am Main und nach Landau i.d.Pfalz. Diese Person kaufte im Frankfurt am Main, was der Angeklagte wusste, von einem unbekannten Lieferanten mindestens 1 Kilogramm Haschisch zum Preis von 3.200 € zum gewinnbringenden Weiterverkauf und transportierte das Haschisch wieder zurück nach Pirmasens.
Bei der Fahrt nach Landau in.der Pfalz transportierte der Angeklagte 200 bis 300 Gramm Haschisch, das gewinnbringend weiter verkauft werden sollte.
Der Angeklagte erhielt für Fahrt nach Frankfurt am Main 300 € und für die Fahrt nach Landau i.d.Pfalz 40 €.
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Besitz und Verbreitung eines kinderpornographischen Inhalts (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 04.07.2022 versendete der Angeklagte unter Nutzung seines Internetprofiles mindestens zwei Dateien mit kinderpornographischem Inhalt an unbekannte Empfänger.
Am 21.09.2023 hatte der Angeklagte auf seinem Mobiltelefon 191 Bilddateien und 46 Videos mit kinderpornographischen Inhalten gespeichert.
13:00 Uhr
Jugendrichter
Tatvorwurf: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Dienstag, 04. Juni 2024, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Gewerbsmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 27.09.2023 führte der Angeklagte in seinem PKW 66,77 g Amphetamin und 51,11 g Haschisch mit sich. In seiner Wohnung wurden weitere 8,48 g Amphetamin, 1,37 g Ecstasy, 3,34 g Ecstasy, 0,44 g Marihuana und Konsumutensilien aufgefunden. Die Betäubungsmittel waren von dem Angeklagten von unbekannten Personen bezogen worden und zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt.
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Gewerbsmäßiger gemeinschaftlicher Diebstahl, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verbotene Kraftfahrzeugrennen (2 Angeschuldigte)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz, Landstuhl
Am 05.12.2022 brachen die Angeklagten in einer Tankstelle in Landstuhl einen Staubsaugerautomaten auf und entwendeten 40 € Münzgeld. Es entstand Sachschaden in Höhe von 800€.
Am 06.12.2022 brachen die Angeklagten an einer Tankstelle in Hütschenhausen einen Staubsaugerautomaten auf und entwendeten 1,50 € Münzgeld. Es entstand Sachschaden in Höhe von 800 €.
Am 15.01.2023 befuhre die Angeklagte als Fahrerin und der Angeklagte als Fahrer mit ihrem PKW die B 10 ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Die an dem PKW angebrachten Kennzeichen waren, was die Angeklagten wussten, nicht für diesen PKW ausgegeben.
Auf der Höhe einer Gaststätte sollten die Angeklagten einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Dem Zeichen der Polizeibeamten zum Anhalten folgten die Angeklagten nicht. Vielmehr beschleunigten sie ihren PKW deutlich und fuhren auf einen der Polizeibeamten, der mittig auf der Fahrbahn stand los.
Die Angeklagte beschleunigte ihren PKW weiter und fuhr Richtung Landau. Zwei weitere Polizeibeamte nahmen die Verfolgung auf. für eine Strecke von einem Kilometer betrug die Geschwindigkeit 150 km/h. Anschließend kam der PKW der Angeklagten von der Fahrbahn ab und überfuhr einen Leitpfosten. Die Angeklagte fuhr anschließend über alle drei Fahrspuren. Für mehrere hundert Meter fuhr die Angeklagte auf der zweispurigen Gegenfahrbahn. Während dieser Verfolgungsfahrt wechselten die Angeklagten die Plätze im PKW. Beim Aussteigen gab der Angeklagte an, dass er den PKW während der gesamten Fahrt geführt habe, um so zu verhindern, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die Angeschuldigte geführt wird.
Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung: 13.06.2024
Mittwoch, 05. Juni 2024, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung, Beleidigung (durch 6 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Donnerstag, 06. Juni 2024, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Schwere Körperverletzung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Zu einem nicht näher bestimmbaren Tag im Juni oder Juli 2020 begab sich die Angeklagte, gegen die das Verfahren zwischenzeitlich gem. § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wurde und bei der es sich um die Cousine der später Geschädigten handelt, zu einem Autohaus in Neunkirchen, dessen Inhaber damals einer der Angeklagten war und fragte dort nach Batteriesäure. Gegen diesen Angeklagten (im Folgenden Verurteilter) ist am 05.12.2023 ein Urteil ergangen, mit dem dieser zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt wurde.
Das aktuelle Verfahren richtet sich gegen den verbleibenden Angeklagten gegen den das Verfahren am 30.11.2023 abgetrennt wurde und der mit der unmittelbaren Tatausführung beauftragt war.
Auf Frage des Verurteilten erklärte die Cousine der Geschädigten, dass sie die Batteriesäure für private Zwecke brauche. Der Verurteilte bot sich darauf an, die private Sache für die Cousine der Geschädigten zu erledigen. Im Anschluss kamen beide überein, dass der Geschädigten am 23.11.2020 auf offener Straße in Waldfischbach-Burgalben Batteriesäure ins Gesicht geschüttet werden sollte, um dies durch Verätzungen nachhaltig zu entstellen und sie erblinden zu lassen. Im Gegenzug erhielt der der Verurteilte 12.000 €.
Der Verurteilte suchte sodann eine Person, die den Säureangriff für ihn ausführen sollte. Hierzu erklärte sich der Angeklagte gegen Zahlung von 2.000 € bereit. Am Tattag begab sich der Angeklagte nach Waldfischbach-Burgalben und wartete bis die Geschädigte ohne ihren Ehemann das Haus verlassen würde. Als die Geschädigte mit ihrem 17 Monate alten Sohn auf dem Arm das Haus verließ, näherte sich der Angeklagte der Geschädigten und schüttete die Batteriesäure der Geschädigten und ihrem Sohn ins Gesicht.
Die Geschädigte erlitt fleckige Verbrennungen 1. und 2. Grades im gesamten Gesichtsbereich sowie Verätzungen im Bereich des linken Auges. Ihr Sohn erlitt multiple fleckige Verbrennungen 1.und 2. Grades im linken Gesichtsbereich.
Fortsetzung der Hauptverhandlungen vom 21.05.2024 und 29.05.2024