| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

Pressemitteilung 15. Kalenderwoche 2025

Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegung oder Terminsaufhebung

Montag, 07. April 2025, Saal 27 (EG)

Jugendrichter

11:20 Uhr

Tatvorwurf:  Vergehen gegen KCanG

Tatort: Stadt Pirmasens

Montag, 07. April 2025, Saal 148 (I. OG)

Strafrichter 1

09:00 Uhr

Tatvorwurf:  Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vergehen gegen Betäubungsmittelgesetz

Tatort: Stadt Pirmasens

09:30 Uhr

Tatvorwurf:  Körperverletzung 

Tatort: Stadt Pirmasens

10:15 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln

Tatort: Stadt Pirmasens

10:45 Uhr

Tatvorwurf:  Betrug (zum Nachteil Jobcenter)

Tatort: Stadt Pirmasens 

11:15 Uhr

Tatvorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (durch dieselbe Handlung)

 Tatort: Stadt Pirmasens

13:00 Uhr

Tatvorwurf:  Versuch der gefährlichen Körperverletzung

Tatort: Stadt Pirmasens

 

Dienstag, 08. April 2025, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Versuch der räuberischen Erpressung (Zwei Angeklagte)

Tatort: Stadt Pirmasens

Im März 2023 entschlossen sich die Angeklagten von dem Geschädigten Geld zu erpressen. In Umsetzung dieses Vorhabens veranlasste einer der Angeklagten den Geschädigten dazu, mit ihm gemeinsam die Wohnung des zweiten Angeklagten aufzusuchen. In der Wohnung schlug der Angeklagte dem Geschädigten mit der Faust auf den Kopf und forderte 400 € von ihm, sonst werde er ihn umbringen. Im weiteren Verlauf kam der zweite Angeklagte hinzu und bedrohte den Geschädigten mit einer Axt. Angesichts dessen flüchtete dieser aus der Wohnung. 20 Minuten später suchten die Angeklagten den Geschädigten in einer anderen Wohnung auf, in der sich dieser aufhielt. Dort drohte ihm der Angeklagte, dass er ihn umbringen werde, wenn er ihm nicht 400 € gäbe. Der zweite Angeklagte drohte ebenfalls, ihn umzubringen. Der Geschädigte erlitt mehrere Platzwunden im Kopfbereich. Zur Zahlung des geforderten Betrages kam es nicht.

Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 01. April 2025, 09.00 Uhr

Mittwoch, 09. April 2025, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

09:00 Uhr

Tatvorwurf:  Betrug, Diebstahl (durch 2 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

10:00 Uhr

Tatvorwurf:  Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung (durch 10 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung (durch 2 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Im Mai 2023 schlug die Angeklagte auf den infolge erheblicher Alkoholisierung wehrlosen Geschädigte ein. Als dieser auf dem Boden lag, trat die Angeklagte weiter mit beschuhten Füßen auf den Geschädigten ein. Als zwei Zeugen des Geschehens zufällig vorbeikamen, griff die Angeklagte auch diese tätlich an.

13:00 Uhr

Tatvorwurf:  Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Stadt Pirmasens 

13:30 Uhr

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung (zwei Angeklagte)

Tatort: Stadt Pirmasens

Fortsetzungstermin vom 02.04.2025, 13.00 Uhr

Donnerstag, 10. April 2025, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf:  Diebstahl mit Waffen (in zwei tatmehrheitlichen Fällen), Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss

Tatort: Stadt Pirmasens

Im Juli 2024 entwendete der Angeklagte in einem Supermarkt mehrere Waren im Wert von 15,75 €, indem er diese in seinen Rucksack steckte. An der Kasse zahlte er nur einen Teil der Waren und verließ anschließend den Supermarkt ohne die restliche Ware zu bezahlen. Bei der Tatausführung trug der Angeklagte zugriffsbereit ein Einhandmesser in der Hosentasche sowie ein weiteres Einhandmesser in seinem Rucksack.

Im August 2024 entwendete der Angeklagte verschiedene Waren im Wert von 4,49 € in einem Supermarkt, indem er diese in seine Hosentasche steckte und den Kassenbereich ohne Bezahlung der Ware verließ. Bei der Tatausführung führte der Angeklagte zugriffsbereit ein Taschenmesser mit sich.

Im November 2023 führte der Angeklagte ein Kraftrad im öffentlichen Straßenverkehr, das nicht für den Straßenverkehr zugelassen war. Er war dabei nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. 

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