Pressemitteilung 27. Kalenderwoche 2024
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder
Dienstag, 02. Juli 2024, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Tatort: Stadt Pirmasens
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl geringwertiger Sachen
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Betrug
Tatort: Stadt Pirmasens
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Tatort: Stadt Pirmasens
13:30 Uhr
Tatvorwurf: Körperverletzung
Tatort: Stadt Pirmasens
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Unterschlagung (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Dienstag, 02. Juli 2024, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (durch 2 selbständige Handlungen
Tatort: Stadt Pirmasens
In dem Zeitraum Ende 2022 bis 24.05.2023 kaufte der Angeklagte zweimal je 500 g Amphetamin von einer strafrechtlich gesondert verfolgten Person zum Preis von jeweils 1000 € zum gewinnbringenden Weiterverkauf. Durch den Weiterverkauf erlangte der Angeklagte 10.000 €.
Donnerstag, 04. Juli 2024, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung, Nötigung (4 Angeschuldigte)
Tatort: Stadt Pirmasens
Fortsetzungstermin: 15. Juli 2024
Der Geschädigte ist der Freund der Schwester von zwei der Angeklagten. Als diese von der Liebesbeziehung ihrer Schwester zu dem Geschädigten erfuhren, beschlossen sie, gemeinsam mit einem Cousin und einem Bekannten, diesen zusammenzuschlagen, da der Geschädigte nach ihrer Ansicht vor der Eingehung einer Beziehung zu ihrer Schwester das Einverständnis der Familie hätte einholen und die Schwester heiraten müssen. Zur Umsetzung dieses Planes rief einer der Brüder am 10.06.2023 den Geschädigten an und forderte diesen auf, zu einem Kino in Pirmasens zu kommen. Der Geschädigte kam dieser Aufforderung nach und fuhr mit seinem PKW, in dem zu diesem Zeitpunkt noch eine weitere Person saß, zum Kino. Dort öffnete einer der Angeklagten die PKW-Tür und veranlasste den Beifahrer aus dem Wagen zu steigen. Die Angeklagten schlugen und traten sodann auf den noch im PKW sitzenden Geschädigten ein. Einer der Angeklagten zog den Geschädigten im weiteren Verlauf aus dem PKW heraus auf die Straße, worauf die Angeklagten auf den am Boden liegenden Geschädigten mit beschuhten Füßen eintraten. Sie ließen erst von dem Geschädigten ab, als sich eine Polizeistreife näherte. Dabei drohten sie dem Geschädigten, dass sie ihm den Hals abschneiden würden, wenn er sie als Täter nenne. Den Polizeibeamten schilderte der Geschädigte dann auch, dass er aus dem Nichts überfallen worden sei.
Der Geschädigte wurde schwer verletzt. Er war arbeitsunfähig bis zum 16.01.2024. Er erlitt Prellungen im HWS-Bereich, eine Gehirnerschütterung und Orbitalfraktur, eine Platzwunde an der Augenbraue links, Schwellungen um das Auge, Prellungen im Gesicht und Blutungen am linken Auge.