Pressemitteilung 33. Kalenderwoche 2024
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen
Montag, 12. August 2024, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Körperverletzung
Tatort: Haltern am See
Am 10.02.2016, während eines Aufenthaltes in Haltern am See, begann der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin in der gemieteten Ferienwohnung grundlos zu schubsen. Die Geschädigte versuchte zunächst mit ihrem Handy um Hilfe zu rufen. Der Angeklagte versuchte deshalb der Geschädigten das Handy zu entreißen. Dabei drehte der Angeklagte die rechte Hand der Geschädigten mit erheblichem Kraftaufwand bis es krachte. Die Geschädigte erlitt dadurch einen Bruch des Ringfingers und musste für 8 Wochen eine Gipsschiene tragen.
Vom 24.06.2016 auf den 25.06.2016 kam es zu einem verbalen Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin. Im Verlaufe dieses Streites zog der Angeklagte seine Lebensgefährtin an den Haaren, warf sie zu Boden und schleifte sie über den Hof des damals gemeinsam bewohnten Anwesens. Der Angeklagte stieß seine Lebensgefährtin im weiteren Verlauf in den Hauseingang und versetzte ihr mehrere Schläge. Sodann nahm der Angeklagte das Handy der Geschädigten weg und versperrte sodann die Haustür, so dass die Geschädigte nicht mehr aus dem Haus kam. Als der Angeklagte durch ein Telefonat abgelenkt war, versuchte die Geschädigte zu flüchten, was ihr nicht gelang. Um die Geschädigte weiter einzuschüchtern, hielt der Angeklagte einen Revolver der Geschädigten, der sich im Waffenschrank in der Wohnung befand, an den Kopf und drohte sie umzubringen.
Als gegen 22.00 Uhr ein Besucher angefahren kam, um ein erlegtes Wildschwein in die Kühlung zu bringen, befahl der Angeklagte der Geschädigten im Haus zu bleiben. Diese machte sich gegenüber dem Besucher bemerkbar in der Hoffnung, von diesem Hilfe zu erhalten. Schließlich verblieb der Besucher solange in der Nähe des Anwesens, bis der Angeklagte dieses verließ. Die Geschädigte verließ das Anwesen und begab sich zu ihren Eltern
13:30 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Mittwoch, 14. August 2024, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Verstoß gegen Weisung Führungsaufsicht
Tatort: Stadt Pirmasens
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
Tatort: Stadt Pirmasens
10:45 Uhr
Tatvorwurf: Bedrohung (durch zwei selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 26.03.2024 rief der Angeklagte mit unterdrückter Rufnummer in der Kanzlei der Rechtsanwältin seiner ehemaligen Lebensgefährtin an. Er drohte der Rechtsanwältin sodann mit den Worten“ der Killer ist im Krankenhaus und wenn er dort rauskommt, wird er Sie finden egal wo und töten.“
Am 01.04.2024 war der Angeklagte mit seinem Fahrrad unterwegs, wobei sein Gesicht zur Hälfte mit einem schwarzen Tuch verdeckt war. Als dort seine ehemalige Lebensgefährtin mit ihren Kindern aus ihrem PKW ausstieg, ahmte der Angeklagte mit Zeige –und Ringfinger eine Pistole nach und führte zweimal Schussbewegungen in Richtung seiner ehemaligen Lebensgefährtin aus.
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug zum Nachteil Jobcenter (durch zwei selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (durch zwei selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens