| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

Pressemitteilung 43. Kalenderwoche 2025

Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen

Montag, 20. Oktober 2025, Saal 27 (EG)

Jugendrichter

09:45 Uhr

Tatvorwurf: Diebstahl 

Tatort: Stadt Pirmasens

Montag, 20. Oktober 2025, Saal 148 (1. OG)

Strafrichter

08.45 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

Tatort: Stadt Pirmasens

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Im Dezember 2024 kommentierte der Angeklagte einen Beitrag auf einem Account, der im Zusammenhang der Kanzlerkandidatur von Alice Weidel, Robert Habeck und Olaf Scholz stand, mit folgenden Worten:

„Ohne Mauer im Kopf geht es bei einigen Schwachköpfen halt nicht und wenn es nur eine Brandmauer ist, Deutschland erwache!“

 

 

10.30 Uhr

Tatvorwurf: Körperverletzung, Beleidigung

Tatort: Stadt Pirmasens

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

Tatort: Stadt Pirmasens

11:30 Uhr

Tatvorwurf: Betrug

Tatort: Stadt Pirmasens

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Körperverletzung

Tatort: Stadt Pirmasens

14:00 Uhr

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung (2 Angeschuldigte, gemeinschaftlich handelnd)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Mittwoch, 22. Oktober 2025, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug

Tatort: Pirmasens und andernorts

Der Angeklagte führte ursprünglich eine Firma, die  energetische Sanierungen zum Geschäftsgegenstand hatte. Nachdem über diese Firma  das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, eröffnete der Angeklagte unter Zuhilfenahme eines Strohmannes eine andere Firma, mit demselben Geschäftsgegenstand.  Gewerbeanmeldung, Handys und Konten wurden auf den Namen des Strohmannes geführt, die Geschäftsführung hatte indes der Angeklagte inne. Unter Verwendung der neuen Firma war es die Absicht des Angeklagten Kaufverträge abzuschließen ohne die vereinbarte Gegenleistung zu erbringen. Entsprechend dieser Absicht verkaufte der Angeklagte im September 2023 dem Geschädigten eine Solaranlage. Die vereinbarte Anzahlung in Höhe von rund 5000€ behielt der Angeklagte in der Folge für sich ohne die vereinbarte Gegenleistung zu erbringen.

 

10:30 Uhr

Tatvorwurf: Versuch der Strafvereitelung, Uneidliche Falschaussage (durch dieselbe Handlung)

Tatort: Stadt Pirmasens

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmittel

Tatort: Stadt Pirmasens

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Verbreitung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (durch zwei rechtlich selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Im Januar 2024 postete der Angeklagte einen Beitrag mit folgendem Text:“ Woke hatten wir schon einmal“: “Deutschland erwache“ und verlinkte einen Artikel zum sog. Sturmlied.

Ebenfalls im Januar 2024 kommentierte der Angeklagte den Beitrag eines Nutzers mit dem Text „Die neuen Linken sind die ganze Zeit die alten Rechten mit den Worten,

 Woke/Deutschland erwache“.

13:30 Uhr

Tatvorwurf: Vereiteln der Zwangsvollstreckung 

Tatort: Landkreis Südwestpfalz und andernorts

14:15 Uhr

Tatvorwurf: Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Tatort: Stadt Pirmasens

Donnerstag, 16. Oktober 2025, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: versuchter Raub, Vergehen nach § 29 Abs. 1 Ziff. BtMG

Tatort: Wilgartswiesen und anderenorts

Im Januar 2024 traf sich eine gesonderte verfolgte Person mit dem Geschädigten in deren PKW auf einem Parkplatz, um sich von dem Geschädigten Geld zu leihen. Aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes stieg dort für den Geschädigten überraschend der Angeschuldigte in den PKW ein.

Sodann forderten beide von dem Geschädigten 600 € an sie zu übergeben. Dabei drohte der Angeklagte mit Gewalt. Nachdem der Geschädigte die Hergabe des Geldes verweigerte, schlug ihn der Angeklagte ins Gesicht. Zudem beleidigte der Angeklagte den Geschädigten und drohte ihm ihn umzubringen, falls er zur Polizei gehe.

Im Februar 2025 verwahrte der Angeklagte 1,6 g Amphetamin bei sich.

Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 07.10.2025

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