| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

12.  Kalenderwoche 2022

 

Montag, 21. März 2022, Saal 27 (EG)

Jugendschöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln (in 1 Fall), unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (in 2 Fällen) durch 3 selbständige Handlungen

Tatort: Stadt Pirmasens und Frankfurt

Dem Angeklagten wird vorgeworfen am 15.05.2021, 18.05.2021 und davor in Frankfurt von einem unbekannten Lieferanten Haschisch zu einem Gesamtwert von 2670 € zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben zu haben.

 

Montag, 21. März 2022, Saal 27 (EG)

Jugendrichter

09:30 Uhr

Tatvorwurf:

Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln (0,25 Crystal),

Verstoß gegen das Waffengesetz (der Angeklagte führte am 01.12.2021 eine Schreckschusswaffe mit sich)

Tatort: Landau und andernorts

10:50 Uhr

Tatvorwurf: Beleidigung

Tatort: Stadt Pirmasens

12:30 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Stadt Pirmasens

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne weitergehenden körperlichen Kontakt

Tatort: Stadt Pirmasens

 

Montag, 21. März 2022, Saal 148 (1. OG)

Strafrichter 1

08:00 Uhr

Tatvorwurf: Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Nachstellung (durch 4 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Dem Angeklagten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Zwischen dem 10.07.2021 und dem 13.07.2021 hat der Angeklagte die Geschädigte mehrfach in deren Wohnung mit der Faust und mit Gegenständen ins Gesicht geschlagen. Zwischen dem 13.07.2021 und dem 06.08.2021 hat der Angeklagte die Geschädigte mindestens 10-mal in der Nachtzeit angerufen, und, wenn diese nicht auf die Anrufe reagierte, suchte der Angeklagte die Wohnung der Geschädigten auf und klingelte an der Haustür.

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 07.03.2022, 11.00 Uhr

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

11:30 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (die Betäubungsmittel wurden im Zusammenhang mit der vorangegangenen Fahrzeugkontrolle sichergestellt)

Tatort: Stadt Pirmasens

12:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug (eBay-Kleinanzeigen) betreffend Wohnmobil, das zum Zeitpunkt des Verkaufs infolge erheblicher Mängel nicht betriebsbereit. Schaden 12.000 €

 

Tatort: Stadt Pirmasens

Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 07.03.2022, 14:00 Uhr

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangener Betrug (2 Angeschuldigte)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Den Angeklagten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die Angeklagten fassten zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 31.03.2021 den Entschluss, mit den persönlichen Daten des später Geschädigten, der unter Betreuung stand, unter Verwendung von dessen Personalausweis und Kontonummer seines Taschengeldkontos Waren zu bestellten. Unter Vorspiegelung, dass die bestellte Ware von den Angeklagten bezahlt werde, übergab der Geschädigte seine Kontonummer und Personalausweis.

Unter den Namen des Geschädigten und unter Angabe von dessen Kontoverbindung bestellten die Angeklagten ein MacBook zum Preis von 1.519,00 € gegen Ratenzahlung und einer damit verbundenen Einzugsermächtigung zu Lasten des Kontos des Geschädigten.  Wie beabsichtigt, leisteten die Angeklagten keine Zahlungen, sondern verkauften das Notebook und behielten den Verkaufserlös für sich.

 

 

Dienstag, 22. März 2022, Saal 148 (1. OG)

Strafrichter 1

08:30 Uhr

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung (durch 2 selbständige Handlungen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit)

Tatort: Stadt Pirmasens

Dem Angeklagten wird vorgeworfen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit (BAK zum Tatzeitpunkt 1,90 Promille) am 31.02.2020 um 22.25 Uhr auf dem Gelände eines Supermarktes mit dem abgebrochenen Flaschenhals einer Whiskeyflasche mehrere Personen verletzt zu haben, wobei eine der Personen eine 6 cm lange Schnittwunde, eine andere Person eine blutende Wunde am Hinterkopf erlitt.

Fortsetzungstermin: 05.04.2022

14:00 Uhr

Tatvorwurf: Beleidigung, Hausfriedensbruch, Gefährliche Körperverletzung (durch 6 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in dem Zeitraum vom 05.08.2021 bis 08.08.2021 die Geschädigte mehrfach beleidigt, diese mit einem Besenstiel geschlagen und deren Wohnung mehrfach unbefugt betreten zu haben.

 

Dienstag, 22. März 2022, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Fahrlässige Tötung in zwei Fällen, Fahrlässige Brandstiftung, Schwere Brandstiftung

Tatort: Stadt Pirmasens

Der Anklage der Staatsanwaltschaft Zweibrücken liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

 

Der Anklage der Staatsanwaltschaft Zweibrücken liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

 

Der Angeklagte erwarb im August 2018 ein renovierungsbedürftiges Anwesen in der Winzler Straße in Pirmasens. In dem Anwesen befanden sich neben Gewerbeflächen im Erdgeschoss auch Wohneinheiten. Die Elektrik wurde im Jahr 2013 erneuert, wobei der im Erdgeschoss angebrachte Zählerschrank nicht dem Stand der damaligen Technik entsprach.

 

Am 09.07.2020 schloss der Angeklagte über die Erdgeschoss- und Obergeschosswohnung als einheitliche Wohnung einen Mietvertrag mit einer Familie mit sechs Kindern zum 01.09.2020 ab, wobei das Obergeschoss für Schlafräume und das Erdgeschoss für Wohnzimmer und Küche vorgesehen war. Das Treppenhaus sollte ebenfalls in die Wohnung integriert werden.

 

Den Mietern war bereits zum 10.07.2020 zwecks Durchführung von Renovierungsarbeiten der Zutritt zu den Wohnräumen gestattet. Weder zu diesem Zeitpunkt, noch zu Beginn des Mietverhältnisses am 01.09.2020 überprüfte der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die ihm gem. § 44 LBauO Rheinland-Pfalz obliegende Verpflichtung als Eigentümer die Funktionsfähigkeit der im Mietobjekt vorhandenen Rauchwarnmelder, wobei der Angeklagte wusste, dass sich im Treppenhaus kein Rauchwarnmelder befand.

 

Die Mieter wiesen im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses den Angeklagten mehrfach darauf hin, dass der Zeitschalter der Flurbeleuchtung nicht mehr funktioniere und die Flurbeleuchtung daher dauerhaft brenne. Der Angeklagte bemerkte auch am 28.09.2020 als er sich wegen der Inbetriebnahme der Heizungsanlage in dem Mietobjekt aufhielt, die dauerhaft brennende Flurbeleuchtung, unternahm aber in der Folgezeit nichts, um den Defekt zu beheben.

 

In der Nacht vom 05.11.2020 zum 06.11.2020 kam es aufgrund eines Defekts der Elektrik im Zählerschrank im Flur des Erdgeschosses, zu einem Brand im Treppenhaus. Der Defekt der Elektrik war nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken darauf zurückzuführen, dass die Flurbeleuchtung dauerhaft brannte und dadurch die Kontakte an der Zeiteinheit im Treppenhausrelais aufgrund Dauereinschaltung des Lichtstromkreises überhitzte. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 3 der Kinder der Familie im Obergeschoss des Hauses, während sich die anderen 3 Kinder im Erdgeschoss aufhielten. Diese konnten sich nach Brandentdeckung ins Freie retten. Auch eines der im Obergeschoss befindlichen Kinder konnte sich durch einen Sprung aus einem Fenster in Sicherheit bringen. Die beiden anderen Kinder verstarben infolge einer Rauchgasintoxikation.

 

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wurde der Brand wegen der nicht ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelder zu spät entdeckt, so dass aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Flammen –und Rauchentwicklung eine Rettung der beiden Kinder nicht mehr möglich war. Eine Reparatur der dauerhaft brennenden Flurbeleuchtung wie auch die ordnungsgemäße Installation von Rauchwarnmeldern im Treppenhaus, Flur und Obergeschoss hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod der beiden Kinder verhindert.

Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 17.03.2022, 09:00 Uhr

 

Mittwoch, 23. März 2022, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

08:45 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln (durch 3 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz und andernorts

Der Angeklagte verwahrte in dem Zeitraum vom 30.06.2021 bis 28.10.2021 insgesamt 4,21 g Marihuana

09:05 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln(Haschischbrocken zu 0,75 g und 0,63 g)

 

Tatort: Stadt Pirmasens

09:25 Uhr

Tatvorwurf:   Unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln (9,9 g Amphetamin)

Tatort: Stadt Pirmasens

 

Mittwoch, 23. März 2022, Saal 27 (EG)

Jugendschöffengericht

09:45 Uhr

Tatvorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln (durch 2 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz und andernorts

Dem Angeklagte wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt.

Am 17.06.2021 gegen 20.30 Uhr wurde der Angeklagte in Dahn-Reichenbach als Fahrer eines PKW mit französischem Kennzeichen angetroffen, nachdem er bereits um 16.30 Uhr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehend durch die Polizei kontrolliert wurde, ihm eine Weiterfahrt untersagt, sowie Führerschein und Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde im PKW des Angeklagten 4,22 g Haschisch sichergestellt.

Beim Erkennen der eingesetzten Beamten flüchtete der Angeklagte, indem er den vom ihm geführten PKW beschleunigte und in Richtung Dahn-Reichenbach fuhr, mit dem Ziel über Niederschlettenbach, Bundenthal, Sankt Germanshof die französische Grenze zu überfahren und sich so dem Zugriff der Beamten zu entziehen. Die eingesetzten Beamten nahmen die Verfolgung des Angeklagten unter Einsatz von Blaulicht und Vorzeigen der Haltekelle auf. Der Angeklagte setzte seine Fahrt mit erhöhter Geschwindigkeit fort, verlor dabei mehrfach die Kontrolle über sein Fahrzeug, zeitweise über schritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich, bei erlaubten 30 km/h fuhr er 149 km/, außerhalb geschlossener Ortschaften 180 km/h. Als die eingesetzten Beamten versuchten den Angeklagten zu überholen, versuchte der Angeklagte den Streifenwagen zu rammen. Von erneuten Versuchen, den PKW des Angeklagten zu überholen, sahen die Beamten daher ab. Nach Passieren der französischen Grenze wurde die Verfolgung abgebrochen.

 

Mittwoch, 23. März 2022, Saal 27 (EG)

Jugendrichter

12:30 Uhr

Tatvorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandsleistung bei Kontrolle der Personalien)

Tatort: Stadt Pirmasens

13:30 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Stadt Pirmasens

14:00 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Stadt Pirmasens

 

Donnerstag, 24. März 2022, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

14:00 Uhr

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