12. Kalenderwoche 2022
Montag, 21. März 2022, Saal 27 (EG)
Jugendschöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln (in 1 Fall), unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (in 2 Fällen) durch 3 selbständige Handlungen
Tatort: Stadt Pirmasens und Frankfurt
Dem Angeklagten wird vorgeworfen am 15.05.2021, 18.05.2021 und davor in Frankfurt von einem unbekannten Lieferanten Haschisch zu einem Gesamtwert von 2670 € zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben zu haben.
Montag, 21. März 2022, Saal 27 (EG)
Jugendrichter
09:30 Uhr
Tatvorwurf:
Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln (0,25 Crystal),
Verstoß gegen das Waffengesetz (der Angeklagte führte am 01.12.2021 eine Schreckschusswaffe mit sich)
Tatort: Landau und andernorts
10:50 Uhr
Tatvorwurf: Beleidigung
Tatort: Stadt Pirmasens
12:30 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne weitergehenden körperlichen Kontakt
Tatort: Stadt Pirmasens
Montag, 21. März 2022, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
08:00 Uhr
Tatvorwurf: Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Nachstellung (durch 4 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Dem Angeklagten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Zwischen dem 10.07.2021 und dem 13.07.2021 hat der Angeklagte die Geschädigte mehrfach in deren Wohnung mit der Faust und mit Gegenständen ins Gesicht geschlagen. Zwischen dem 13.07.2021 und dem 06.08.2021 hat der Angeklagte die Geschädigte mindestens 10-mal in der Nachtzeit angerufen, und, wenn diese nicht auf die Anrufe reagierte, suchte der Angeklagte die Wohnung der Geschädigten auf und klingelte an der Haustür.
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 07.03.2022, 11.00 Uhr
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (die Betäubungsmittel wurden im Zusammenhang mit der vorangegangenen Fahrzeugkontrolle sichergestellt)
Tatort: Stadt Pirmasens
12:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug (eBay-Kleinanzeigen) betreffend Wohnmobil, das zum Zeitpunkt des Verkaufs infolge erheblicher Mängel nicht betriebsbereit. Schaden 12.000 €
Tatort: Stadt Pirmasens
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 07.03.2022, 14:00 Uhr
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangener Betrug (2 Angeschuldigte)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Den Angeklagten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die Angeklagten fassten zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 31.03.2021 den Entschluss, mit den persönlichen Daten des später Geschädigten, der unter Betreuung stand, unter Verwendung von dessen Personalausweis und Kontonummer seines Taschengeldkontos Waren zu bestellten. Unter Vorspiegelung, dass die bestellte Ware von den Angeklagten bezahlt werde, übergab der Geschädigte seine Kontonummer und Personalausweis.
Unter den Namen des Geschädigten und unter Angabe von dessen Kontoverbindung bestellten die Angeklagten ein MacBook zum Preis von 1.519,00 € gegen Ratenzahlung und einer damit verbundenen Einzugsermächtigung zu Lasten des Kontos des Geschädigten. Wie beabsichtigt, leisteten die Angeklagten keine Zahlungen, sondern verkauften das Notebook und behielten den Verkaufserlös für sich.
Dienstag, 22. März 2022, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
08:30 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung (durch 2 selbständige Handlungen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit)
Tatort: Stadt Pirmasens
Dem Angeklagten wird vorgeworfen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit (BAK zum Tatzeitpunkt 1,90 Promille) am 31.02.2020 um 22.25 Uhr auf dem Gelände eines Supermarktes mit dem abgebrochenen Flaschenhals einer Whiskeyflasche mehrere Personen verletzt zu haben, wobei eine der Personen eine 6 cm lange Schnittwunde, eine andere Person eine blutende Wunde am Hinterkopf erlitt.
Fortsetzungstermin: 05.04.2022
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Beleidigung, Hausfriedensbruch, Gefährliche Körperverletzung (durch 6 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in dem Zeitraum vom 05.08.2021 bis 08.08.2021 die Geschädigte mehrfach beleidigt, diese mit einem Besenstiel geschlagen und deren Wohnung mehrfach unbefugt betreten zu haben.
Dienstag, 22. März 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahrlässige Tötung in zwei Fällen, Fahrlässige Brandstiftung, Schwere Brandstiftung
Tatort: Stadt Pirmasens
Der Anklage der Staatsanwaltschaft Zweibrücken liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Anklage der Staatsanwaltschaft Zweibrücken liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Angeklagte erwarb im August 2018 ein renovierungsbedürftiges Anwesen in der Winzler Straße in Pirmasens. In dem Anwesen befanden sich neben Gewerbeflächen im Erdgeschoss auch Wohneinheiten. Die Elektrik wurde im Jahr 2013 erneuert, wobei der im Erdgeschoss angebrachte Zählerschrank nicht dem Stand der damaligen Technik entsprach.
Am 09.07.2020 schloss der Angeklagte über die Erdgeschoss- und Obergeschosswohnung als einheitliche Wohnung einen Mietvertrag mit einer Familie mit sechs Kindern zum 01.09.2020 ab, wobei das Obergeschoss für Schlafräume und das Erdgeschoss für Wohnzimmer und Küche vorgesehen war. Das Treppenhaus sollte ebenfalls in die Wohnung integriert werden.
Den Mietern war bereits zum 10.07.2020 zwecks Durchführung von Renovierungsarbeiten der Zutritt zu den Wohnräumen gestattet. Weder zu diesem Zeitpunkt, noch zu Beginn des Mietverhältnisses am 01.09.2020 überprüfte der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die ihm gem. § 44 LBauO Rheinland-Pfalz obliegende Verpflichtung als Eigentümer die Funktionsfähigkeit der im Mietobjekt vorhandenen Rauchwarnmelder, wobei der Angeklagte wusste, dass sich im Treppenhaus kein Rauchwarnmelder befand.
Die Mieter wiesen im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses den Angeklagten mehrfach darauf hin, dass der Zeitschalter der Flurbeleuchtung nicht mehr funktioniere und die Flurbeleuchtung daher dauerhaft brenne. Der Angeklagte bemerkte auch am 28.09.2020 als er sich wegen der Inbetriebnahme der Heizungsanlage in dem Mietobjekt aufhielt, die dauerhaft brennende Flurbeleuchtung, unternahm aber in der Folgezeit nichts, um den Defekt zu beheben.
In der Nacht vom 05.11.2020 zum 06.11.2020 kam es aufgrund eines Defekts der Elektrik im Zählerschrank im Flur des Erdgeschosses, zu einem Brand im Treppenhaus. Der Defekt der Elektrik war nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken darauf zurückzuführen, dass die Flurbeleuchtung dauerhaft brannte und dadurch die Kontakte an der Zeiteinheit im Treppenhausrelais aufgrund Dauereinschaltung des Lichtstromkreises überhitzte. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 3 der Kinder der Familie im Obergeschoss des Hauses, während sich die anderen 3 Kinder im Erdgeschoss aufhielten. Diese konnten sich nach Brandentdeckung ins Freie retten. Auch eines der im Obergeschoss befindlichen Kinder konnte sich durch einen Sprung aus einem Fenster in Sicherheit bringen. Die beiden anderen Kinder verstarben infolge einer Rauchgasintoxikation.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wurde der Brand wegen der nicht ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelder zu spät entdeckt, so dass aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Flammen –und Rauchentwicklung eine Rettung der beiden Kinder nicht mehr möglich war. Eine Reparatur der dauerhaft brennenden Flurbeleuchtung wie auch die ordnungsgemäße Installation von Rauchwarnmeldern im Treppenhaus, Flur und Obergeschoss hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod der beiden Kinder verhindert.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 17.03.2022, 09:00 Uhr
Mittwoch, 23. März 2022, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
08:45 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln (durch 3 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz und andernorts
Der Angeklagte verwahrte in dem Zeitraum vom 30.06.2021 bis 28.10.2021 insgesamt 4,21 g Marihuana
09:05 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln(Haschischbrocken zu 0,75 g und 0,63 g)
Tatort: Stadt Pirmasens
09:25 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln (9,9 g Amphetamin)
Tatort: Stadt Pirmasens
Mittwoch, 23. März 2022, Saal 27 (EG)
Jugendschöffengericht
09:45 Uhr
Tatvorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz und andernorts
Dem Angeklagte wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt.
Am 17.06.2021 gegen 20.30 Uhr wurde der Angeklagte in Dahn-Reichenbach als Fahrer eines PKW mit französischem Kennzeichen angetroffen, nachdem er bereits um 16.30 Uhr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehend durch die Polizei kontrolliert wurde, ihm eine Weiterfahrt untersagt, sowie Führerschein und Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde im PKW des Angeklagten 4,22 g Haschisch sichergestellt.
Beim Erkennen der eingesetzten Beamten flüchtete der Angeklagte, indem er den vom ihm geführten PKW beschleunigte und in Richtung Dahn-Reichenbach fuhr, mit dem Ziel über Niederschlettenbach, Bundenthal, Sankt Germanshof die französische Grenze zu überfahren und sich so dem Zugriff der Beamten zu entziehen. Die eingesetzten Beamten nahmen die Verfolgung des Angeklagten unter Einsatz von Blaulicht und Vorzeigen der Haltekelle auf. Der Angeklagte setzte seine Fahrt mit erhöhter Geschwindigkeit fort, verlor dabei mehrfach die Kontrolle über sein Fahrzeug, zeitweise über schritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich, bei erlaubten 30 km/h fuhr er 149 km/, außerhalb geschlossener Ortschaften 180 km/h. Als die eingesetzten Beamten versuchten den Angeklagten zu überholen, versuchte der Angeklagte den Streifenwagen zu rammen. Von erneuten Versuchen, den PKW des Angeklagten zu überholen, sahen die Beamten daher ab. Nach Passieren der französischen Grenze wurde die Verfolgung abgebrochen.
Mittwoch, 23. März 2022, Saal 27 (EG)
Jugendrichter
12:30 Uhr
Tatvorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandsleistung bei Kontrolle der Personalien)
Tatort: Stadt Pirmasens
13:30 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
Donnerstag, 24. März 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
14:00 Uhr
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