Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

13.  Kalenderwoche 2022

 

Montag, 28. März 2022, Saal 27 (EG)

Jugendschöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Handel mit Betäubungsmitteln

Tatort: Stadt Pirmasens und andernorts

Dem Angeklagten wird folgender Sachverhalt vorgeworfen:

Am 27.01.2021 wurde im Briefzentrum Trier eine an den Angeklagten adressierte Briefsendung sichergestellt, in welcher sich 121 g Marihuana befanden, was der Angeklagte zuvor zum gewinnbringenden Weiterverkauf im Darknet bestellt hatte.

Am 09.06.2021 wurden bei dem Angeklagten bei einer Wohnungsdurchsuchung diverse Betäubungsmittel, u.a. Marihuana, Haschisch, Amphetamin und  Ecstasy-Tabletten sichergestellt, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt waren.

09:40 Uhr

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung (2 Angeklagte)

Tatort: Stadt Pirmasens

Den Angeklagten wird vorgeworfen nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit dem Geschädigten in einer Gaststätte in Pirmasens, diesen gemeinsam mit einem Baseballschläger und durch Schläge mit der Faust in dessen Gesicht misshandelt zu haben. Durch die Schläge mit dem Baseballschläger erlitt der Geschädigte u.a. eine Schädelprellung sowie eine Kopfplatzwunde die stationär im Krankenhaus behandelt werden musste.

 

Montag, 28. März 2022, Saal 148 (1.OG)

Strafrichter 1

08:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug zum Nachteil Jobcenter

Tatort: Stadt Pirmasens

 

Dienstag, 29. März 2022, Saal 148 (1.OG)

Strafrichter 1

08:00 Uhr

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung

Tatort: Stadt Pirmasens

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 03.10.2021 den Geschädigten mit beschuhtem Fuß gegen die linke Schläfe getreten zu haben.

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen

Tatort: Stadt Pirmasens

Dem Angeklagten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Am 08.06.2022 warf der Angeklagte einen befüllten 1,5 Liter Wasserkanister auf das Nachbargrundstück, auf dem zu diesem Zeitpunkt Kinder spielten. Der zum Tatzeitpunkt zehnjährige Geschädigte wurde dadurch am linken Fuß getroffen. Einen weiteren zum Tatzeitpunkt neunjährigen Geschädigten schlug der Angeklagte mit einem Schlüsselbund ins Gesicht. Durch sein Handeln wollte der Angeklagte erreichen, dass keine Kinder mehr in der Nähe seines Wohnanwesens spielen.

14:00 Uhr

Tatvorwurf: Besitz von BtM (Der  Angeklagte verwahrte am 05.06.2021 5,3 g Amphetamin in seinem Kühlschrank)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Mittwoch, 30. März 2022, Saal 27 (EG)

Jugendschöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: gemeinschaftlicherBetrug in 11 Fällen (2 Angeklagte)

Tatort: Stadt Pirmasens

Den Angeklagten wird folgender Sachverhalt vorgeworfen:

In dem Zeitraum von Februar 2020 bis 04.07.2020 bestellten die Angeklagten mit einer weiteren, gesondert verfolgten Person, unter diversen falschen Personalien und Kontaktdaten bei diversen Versandhäusern und Händlern Waren, um sich auf diese Weise eine Einnahmequelle von einigem Umfang und Dauer zu verschaffen. Bei Bestellung der Waren wussten die Angeklagten, dass sie nicht in der Lage sein würden, die bestellte Ware, die sie ausschließlich „auf Rechnung“ bestellten, zu bezahlen. Gesamtschaden 4.583,89 €.

 

Mittwoch, 30. März 2022, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung

Tatort: Stadt Pirmasens

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13.09.2021  sich  einer Personenkontrolle widersetzt und dabei unter Aufwendung körperlicher Gewalt Widerstand gegen die eingesetzten Polizeibeamten geleistet zu haben, wobei einer der Polizeibeamten u.a. eine Prellung im Brustbereich erlitt.

12:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Tatort: Stadt Pirmasens

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug

Tatort: Stadt Pirmasens und andernorts

Dem Angeklagten wird folgender Sachverhalt vorgeworfen:

Der Angeklagte kontaktierte den m 1935 geborenen Geschädigten mittels Telefon  und gab sich diesem gegenüber als angeblicher „Dr. Bachmann“ aus.   Dabei gab der Angeklagte bewußt wahrheitswidrig vor, dass er dem Geschädigten bei entsprechenden Investitionen eine Rendite von 7-12 % zusichern könne. Da der Geschädigte den Aussagen des Angeklagten Glauben schenkte, überwies er am 09.03.2020 einen Betrag in Höhe von 9.000 € auf das Konto einer Treuhandconsulting über das ausschließlich der Angeklagte verfügungsbefugt war.  Der Angeklagte verbrauchte das Geld, wie von Anfang an geplant,  für sich, ohne es, wie dem Geschädigten zugesagt, gewinnbringend anzulegen.

 

Freitag, 01. April 2022, Saal 235 (2.OG)

Schöffengericht

Tatvorwurf: Fahrlässige Tötung in zwei Fällen, Fahrlässige Brandstiftung, Schwere Brandstiftung

Tatort: Stadt Pirmasens

Der Anklage der Staatsanwaltschaft Zweibrücken liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

 

 

Der Angeklagte erwarb im August 2018 ein renovierungsbedürftiges Anwesen in der Winzler Straße in Pirmasens. In dem Anwesen befanden sich neben Gewerbeflächen im Erdgeschoss auch Wohneinheiten. Die Elektrik wurde im Jahr 2013 erneuert, wobei der im Erdgeschoss angebrachte Zählerschrank nicht dem Stand der damaligen Technik entsprach.

 

Am 09.07.2020 schloss der Angeklagte über die Erdgeschoss- und Obergeschosswohnung als einheitliche Wohnung einen Mietvertrag mit einer Familie mit sechs Kindern zum 01.09.2020 ab, wobei das Obergeschoss für Schlafräume und das Erdgeschoss für Wohnzimmer und Küche vorgesehen war. Das Treppenhaus sollte ebenfalls in die Wohnung integriert werden.

 

Den Mietern war bereits zum 10.07.2020 zwecks Durchführung von Renovierungsarbeiten der Zutritt zu den Wohnräumen gestattet. Weder zu diesem Zeitpunkt, noch zu Beginn des Mietverhältnisses am 01.09.2020 überprüfte der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die ihm gem. § 44 LBauO Rheinland-Pfalz obliegende Verpflichtung als Eigentümer die Funktionsfähigkeit der im Mietobjekt vorhandenen Rauchwarnmelder, wobei der Angeklagte wusste, dass sich im Treppenhaus kein Rauchwarnmelder befand.

 

Die Mieter wiesen im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses den Angeklagten mehrfach darauf hin, dass der Zeitschalter der Flurbeleuchtung nicht mehr funktioniere und die Flurbeleuchtung daher dauerhaft brenne. Der Angeklagte bemerkte auch am 28.09.2020 als er sich wegen der Inbetriebnahme der Heizungsanlage in dem Mietobjekt aufhielt, die dauerhaft brennende Flurbeleuchtung, unternahm aber in der Folgezeit nichts, um den Defekt zu beheben.

 

In der Nacht vom 05.11.2020 zum 06.11.2020 kam es aufgrund eines Defekts der Elektrik im Zählerschrank im Flur des Erdgeschosses, zu einem Brand im Treppenhaus. Der Defekt der Elektrik war nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken darauf zurückzuführen, dass die Flurbeleuchtung dauerhaft brannte und dadurch die Kontakte an der Zeiteinheit im Treppenhausrelais aufgrund Dauereinschaltung des Lichtstromkreises überhitzte. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 3 der Kinder der Familie im Obergeschoss des Hauses, während sich die anderen 3 Kinder im Erdgeschoss aufhielten. Diese konnten sich nach Brandentdeckung ins Freie retten. Auch eines der im Obergeschoss befindlichen Kinder konnte sich durch einen Sprung aus einem Fenster in Sicherheit bringen. Die beiden anderen Kinder verstarben infolge einer Rauchgasintoxikation.

 

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wurde der Brand wegen der nicht ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelder zu spät entdeckt, so dass aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Flammen –und Rauchentwicklung eine Rettung der beiden Kinder nicht mehr möglich war. Eine Reparatur der dauerhaft brennenden Flurbeleuchtung wie auch die ordnungsgemäße Installation von Rauchwarnmeldern im Treppenhaus, Flur und Obergeschoss hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod der beiden Kinder verhindert.

Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 17.03.2022, 09:00 Uhr und 22.03.2022, 09:00 Uhr

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