15. Kalenderwoche 2022
Montag, 11. April 2022, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
14:30 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl, Körperverletzung
Tatort: Stadt Pirmasens
Dem Angeklagten wird vorgeworfen am 31.8.2021 in den Geschäftsräumen eines Nettomarktes ein T-Shirt der Marke Nike sowie eine Packung Schokolade im Gesamtwert von 14,98 € entwendet zu haben. Als der Ladendetektiv den Angeklagten hinter der Kasse ansprach, versuchte sich der Angeklagte der Kontrolle zu entziehen und stieß den Zeugen gegen die Hand, in der dieser Schmerzen erlitt.
Montag, 11. April 2022, Saal 27 (EG)
Jugendrichter
15:20 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 22.01.2022 mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen zu haben, obwohl sie wusste, dass sie nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Zuletzt befuhr sie die Schlossstraße um 23:53 Uhr.
Montag, 11. April 2022, Saal 148 (1.OG)
Strafrichter 1
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Trunkenheit im Verkehr
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.7.2021 fahrlässig ein Fahrzeug im Verkehr geführt zu haben obwohl er infolge des Genusses alkoholische Getränke nicht in der Lage war, dieses Fahrzeug sicher zu führen. Er befuhr um 21:00 Uhr mit seinem Pkw die Weißenburger Straße in Dahn obwohl er aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums relativ fahruntüchtig war.
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11.8.2021, wohl aus Eifersucht, eine andere Person in den „Schwitzkasten“ genommen zu haben und mehrfach mit der Faust auf den Kopf dieser Person eingeschlagen zu haben sowie später einen Babyflaschenwärmer ebenfalls mehrfach auf dessen Kopf geschlagen zu haben. Der betroffene Zeuge erlitt nach der Anklage, wie durch den Angeklagten beabsichtigt, eine Schwellung im Bereich des Auges sowie Schmerzen im Gesicht und eine Rötung unterhalb der Nase.
Der Angeklagte muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung nach §§ 223, 224 StGB vor der Strafrichterin verantworten.
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Sachbeschädigung
Tatort: Stadt Pirmasens
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gewaltsam zwei Garagen geöffnet zu haben, um darin Gegenstände zu lagern. Er verursachte Sachschaden in Höhe von circa 1400 €.
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von BtM
Tatort: Stadt Pirmasens
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 8.11.2021 gegen 15:15 Uhr Amphetamine bei sich verwahrt zu haben, als Beamte der Polizei sie in Pirmasens kontrollierten. Eine erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis zum Besitz der Amphetamine besaß sie nicht.
13:30 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, Unerlaubter Besitz von BtM
(3 Anklagen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29.09.2021 und 07.11.2021 ohne Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teil genommen zu haben, sowie am 29.09.2021 zusätzlich unter dem Einfluss von Amphetamin gestanden zu haben und am 07.11.2021 zusätzlich noch Amphetamine mit sich geführt zu haben.
Dienstag, 12. April 2022, Saal 148 (1.OG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: versuchter gewerbsmäßiger Betrug, Verstoß gegen das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Dem Angeklagten wird folgender Sachverhalt vorgeworfen:
Am 19.4.2021 um 23:16 Uhr schrieb er unter seiner Firmen E-Mail-Adresse an den damaligen österreichischen Bundeskanzler eine von ihm unterzeichnete E-Mail, in der er angab, ein Unternehmen aus Deutschland zu führen, dass seit Beginn der COVID-19-Pandemie durch weltweite Kontakte Bedarfsmittel bezüglich Corona vermittle.
Er gab weiterhin an, derzeit über einige Millionen Impfdosen der Firma BioNTech Pfizer zu verfügen, die man sich über einen Geschäftspartner, einen Rechtsanwalt aus München, schon vor Monaten gesichert habe. Eine Million oder auch mehr dieser Impfdosen bot der Angeklagte dem österreichischen Bundeskanzler zum Kauf an und führte aus, diese seien für einen Preis von 35 € pro Einheit sofort verfügbar.
Die E-Mail unterzeichnete der Angeklagte als Managing Director eines Vertriebsunternehmens.
Er trat dadurch als selbständiger Unternehmer auf, der ein Arzneimittel in Form des Covid 19 Impfstoffs des Herstellers BioNTech/Pfizer (Markenname Comirnaty) in Mengen von mehr als 1 Million Impfdosen zum Preis von je 35,00 € je Dose vermitteln wollte, wobei er nach eigenen Angaben im Namen Dritter handelte.
Dafür hätte der Angeklagte einer Anmeldung und Registrierung bei der zuständigen Behörde bedurft, §§ 52c Abs. 2 AMG, § 67 Abs. 1 Satz 1, 67a AMG. Bei dem zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erfolgte keine Anmeldung durch den Angeklagten.
Der Angeklagte verfügte laut Anklageschrift zu keiner Zeit über die von ihm angebotenen Impfdosen und beabsichtigte, sich als Geschäftsführer eines Unternehmens durch den Verkauf nicht unerhebliche Geldsummen zu verschaffen, um seinen Lebensunterhalt zu verbessern oder zu bestreiten. Zu einer Vorleistung eines Geldbetrages oder dem beabsichtigten Geschäft mit dem Käufer kam es nie.
Der Angeklagte muss sich nun wegen eines Vergehens gemäß § 96 Satz 1 Nr. 14 a AMG sowie des versuchten Betruges nach § 263 StGB verantworten.
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Trunkenheit im Verkehr
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Dem Angeklagten wird vorgeworfen am 06.01.2022 um 20.04 Uhr im Landkreis vorsätzlich ein Fahrzeug geführt zu haben obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr in der Lage war, dieses zu führen.
Mittwoch, 13. April 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahrlässige Tötung in zwei Fällen, Fahrlässige Brandstiftung, Schwere Brandstiftung
Tatort: Stadt Pirmasens
Der Anklage der Staatsanwaltschaft Zweibrücken liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Angeklagte erwarb im August 2018 ein renovierungsbedürftiges Anwesen in der Winzler Straße in Pirmasens. In dem Anwesen befanden sich neben Gewerbeflächen im Erdgeschoss auch Wohneinheiten. Die Elektrik wurde im Jahr 2013 erneuert, wobei der im Erdgeschoss angebrachte Zählerschrank nicht dem Stand der damaligen Technik entsprach.
Am 09.07.2020 schloss der Angeklagte über die Erdgeschoss- und Obergeschosswohnung als einheitliche Wohnung einen Mietvertrag mit einer Familie mit sechs Kindern zum 01.09.2020 ab, wobei das Obergeschoss für Schlafräume und das Erdgeschoss für Wohnzimmer und Küche vorgesehen war. Das Treppenhaus sollte ebenfalls in die Wohnung integriert werden.
Den Mietern war bereits zum 10.07.2020 zwecks Durchführung von Renovierungsarbeiten der Zutritt zu den Wohnräumen gestattet. Weder zu diesem Zeitpunkt, noch zu Beginn des Mietverhältnisses am 01.09.2020 überprüfte der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die ihm gem. § 44 LBauO Rheinland-Pfalz obliegende Verpflichtung als Eigentümer die Funktionsfähigkeit der im Mietobjekt vorhandenen Rauchwarnmelder, wobei der Angeklagte wusste, dass sich im Treppenhaus kein Rauchwarnmelder befand.
Die Mieter wiesen im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses den Angeklagten mehrfach darauf hin, dass der Zeitschalter der Flurbeleuchtung nicht mehr funktioniere und die Flurbeleuchtung daher dauerhaft brenne. Der Angeklagte bemerkte auch am 28.09.2020 als er sich wegen der Inbetriebnahme der Heizungsanlage in dem Mietobjekt aufhielt, die dauerhaft brennende Flurbeleuchtung, unternahm aber in der Folgezeit nichts, um den Defekt zu beheben.
In der Nacht vom 05.11.2020 zum 06.11.2020 kam es aufgrund eines Defekts der Elektrik im Zählerschrank im Flur des Erdgeschosses, zu einem Brand im Treppenhaus. Der Defekt der Elektrik war nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken darauf zurückzuführen, dass die Flurbeleuchtung dauerhaft brannte und dadurch die Kontakte an der Zeiteinheit im Treppenhausrelais aufgrund Dauereinschaltung des Lichtstromkreises überhitzte. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 3 der Kinder der Familie im Obergeschoss des Hauses, während sich die anderen 3 Kinder im Erdgeschoss aufhielten. Diese konnten sich nach Brandentdeckung ins Freie retten. Auch eines der im Obergeschoss befindlichen Kinder konnte sich durch einen Sprung aus einem Fenster in Sicherheit bringen. Die beiden anderen Kinder verstarben infolge einer Rauchgasintoxikation.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wurde der Brand wegen der nicht ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelder zu spät entdeckt, so dass aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Flammen –und Rauchentwicklung eine Rettung der beiden Kinder nicht mehr möglich war. Eine Reparatur der dauerhaft brennenden Flurbeleuchtung wie auch die ordnungsgemäße Installation von Rauchwarnmeldern im Treppenhaus, Flur und Obergeschoss hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod der beiden Kinder verhindert.
Fortsetzung der Hauptverhandlung u.a. vom 17.03.2022, 09:00 Uhr