18. Kalenderwoche 2022
Montag, 02. Mai 2022, Saal 148 (1.OG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 05.07.2021 schlug der Angeklagte dem Geschädigten mit einem Spaten gegen den linken Unterschenkel. Als der Geschädigte am Boden lag, drückte der Angeklagte den Stiel des Spatens auf dessen Brustkorb. Der Geschädigte erlitt eine Fraktur am Bein, die operativ behandelt werden musste.
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 26.01.2021 widersetzte sich der Angeklagte mit körperlicher Gewalt der Vollstreckung einer Gewaltschutzanordnung durch die handelnden Polizeibeamte.
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangener Ladendiebstahl geringwertiger Sachen (3 Angeschuldigte)
Tatort: Stadt Pirmasens
14:15 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter gewerbmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 01.07.2021 wurden bei dem Angeklagten bei einer Wohnungsdurchsuchung 35g Amphetamin im Kühlschrank und 2 g Amphetamim in seiner Jackentasche gefunden. Desweitern wurden 5 Cannabispflanzen auf dem Balkon sichergestellt. Die Betäubungsmittel waren zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt.
14:45 Uhr
Tatvorwurf: Erschleichen von Leistungen (durch 4 selbständige Handlungen)
Tatort: St. Ingbert und andernorts
Dienstag, 03. Mai 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahrlässige Tötung in zwei Fällen, Fahrlässige Brandstiftung, Schwere Brandstiftung
Tatort: Stadt Pirmasens
Dem Angeklagten wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Brandstiftung vorgeworfen.
Der Anklage der Staatsanwaltschaft Zweibrücken liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Angeklagte erwarb im August 2018 ein renovierungsbedürftiges Anwesen in der Winzler Straße in Pirmasens. In dem Anwesen befanden sich neben Gewerbeflächen im Erdgeschoss auch Wohneinheiten. Die Elektrik wurde im Jahr 2013 erneuert, wobei der im Erdgeschoss angebrachte Zählerschrank nicht dem Stand der damaligen Technik entsprach.
Am 09.07.2020 schloss der Angeklagte über die Erdgeschoss- und Obergeschosswohnung als einheitliche Wohnung einen Mietvertrag mit einer Familie mit sechs Kindern zum 01.09.2020 ab, wobei das Obergeschoss für Schlafräume und das Erdgeschoss für Wohnzimmer und Küche vorgesehen war. Das Treppenhaus sollte ebenfalls in die Wohnung integriert werden.
Den Mietern war bereits zum 10.07.2020 zwecks Durchführung von Renovierungsarbeiten der Zutritt zu den Wohnräumen gestattet. Weder zu diesem Zeitpunkt, noch zu Beginn des Mietverhältnisses am 01.09.2020 überprüfte der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die ihm gem. § 44 LBauO Rheinland-Pfalz obliegende Verpflichtung als Eigentümer die Funktionsfähigkeit der im Mietobjekt vorhandenen Rauchwarnmelder, wobei der Angeklagte wusste, dass sich im Treppenhaus kein Rauchwarnmelder befand.
Die Mieter wiesen im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses den Angeklagten mehrfach darauf hin, dass der Zeitschalter der Flurbeleuchtung nicht mehr funktioniere und die Flurbeleuchtung daher dauerhaft brenne. Der Angeklagte bemerkte auch am 28.09.2020 als er sich wegen der Inbetriebnahme der Heizungsanlage in dem Mietobjekt aufhielt, die dauerhaft brennende Flurbeleuchtung, unternahm aber in der Folgezeit nichts, um den Defekt zu beheben.
In der Nacht vom 05.11.2020 zum 06.11.2020 kam es aufgrund eines Defekts der Elektrik im Zählerschrank im Flur des Erdgeschosses, zu einem Brand im Treppenhaus. Der Defekt der Elektrik war nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken darauf zurückzuführen, dass die Flurbeleuchtung dauerhaft brannte und dadurch die Kontakte an der Zeiteinheit im Treppenhausrelais aufgrund Dauereinschaltung des Lichtstromkreises überhitzte. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 3 der Kinder der Familie im Obergeschoss des Hauses, während sich die anderen 3 Kinder im Erdgeschoss aufhielten. Diese konnten sich nach Brandentdeckung ins Freie retten. Auch eines der im Obergeschoss befindlichen Kinder konnte sich durch einen Sprung aus einem Fenster in Sicherheit bringen. Die beiden anderen Kinder verstarben infolge einer Rauchgasintoxikation.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wurde der Brand wegen der nicht ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelder zu spät entdeckt, so dass aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Flammen –und Rauchentwicklung eine Rettung der beiden Kinder nicht mehr möglich war. Eine Reparatur der dauerhaft brennenden Flurbeleuchtung wie auch die ordnungsgemäße Installation von Rauchwarnmeldern im Treppenhaus, Flur und Obergeschoss hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod der beiden Kinder verhindert.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 13.04.2022, 09.00 Uhr
Dienstag, 03. Mai 2022, Saal 148 (EG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Urkundenfälschung
Tatort: Stadt Pirmasens
Der Angeklagte legte am 07.12.2021 in einer Apotheke einen auf ihn ausgestellten Impfausweis vor, um einen digitalen Impfnachweis zu erhalten, wobei er wusste, dass die Angaben im Impfausweis, der zwei Corona-Schutzimpfungen im Impfzentrum Mainz beurkundete, falsch waren.
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Gewerbsmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmittlen (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz und andernorts
Am 09.06.202 und am 15.04.2021 verwahrte der Angeklagte THC-haltige Cannabisprodukte im Wert von 250 € und Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf.
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung, Beleidigung (durch 3 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 14.07.2021 schlug der Angeklagte die Geschädigte mit Fäusten auf den Körper und trat ihr anschließend mit beschuhtem Fuß in den Unterleib. Anschließend belegte er die Geschädigte mit den Worten „Fotze“. Nachdem die Geschädigte die Polizei rief, trat der angeklagte ihr erneut mit beschuhtem Fuß in den Rücken.
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Sachbeschädigung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangener Betrug (2 Angeschuldigte)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Den Angeklagten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die Angeklagten fassten zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 31.03.2021 den Entschluss, mit den persönlichen Daten des später Geschädigten, der unter Betreuung stand, unter Verwendung von dessen Personalausweis und Kontonummer seines Taschengeldkontos Waren zu bestellten. Unter Vorspiegelung, dass die bestellte Ware von den Angeklagten bezahlt werde, übergab der Geschädigte seine Kontonummer und Personalausweis.
Unter den Namen des Geschädigten und unter Angabe von dessen Kontoverbindung bestellten die Angeklagten ein MacBook zum Preis von 1.519,00 € gegen Ratenzahlung und einer damit verbundenen Einzugsermächtigung zu Lasten des Kontos des Geschädigten. Wie beabsichtigt, leisteten die Angeklagten keine Zahlungen, sondern verkauften das Notebook und behielten den Verkaufserlös für sich.
Donnerstag, 05. Mai 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (durch 2 selbständige Handlungen
Tatort: Stadt Pirmasens
Zwischen dem 16.04.2020 und dem 17.04.202 brach der Angeklagte die Tür zu einem Lagerraum auf und entwendete Werkzeug im Wert von 50 €. An der aufgebrochenen Tür entstand Sachschaden von 50 €.
Der Angeklagte stand unter Führungaufsicht. Ihm war u.a. aufgegeben, keine Betäubungsmittel zu konsumieren und sich 12 Suchtmittelkontrollen zu unterziehen. Einer Einladung der Bewährungshilfe Ende Oktober 2020 kam er nicht nach, ebenso wie der Aufforderung zur Abgabe einer Urinprobe Ende November 2020.
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (2 Anklagen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Dem Angeklagten wird folgender Sachverhalt vorgeworfen:
In dem Zeitraum vom 30.04.2021 bis 14.07.2021 versendete und tauschte der Angeklagte unter Nutzung einer anonymen Benutzer-ID Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt in einem Internet-Chat-Portal.
Am 12.10.2020 verwahrte der Angeklagte 7 g Amphetamin in seiner Wohnung.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 21.04.2022, 09.00 Uhr