19. Kalenderwoche 2022
Montag, 09. Mai 2022, Saal 148 (1.OG)
Strafrichter 1
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Unterschlagung, Betrug, Urkundenfälschung (durch 3 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Dienstag, 10. Mai 2022, Saal 148 (1.OG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug (2 Angeschuldigte, durch 2 selbständige Handlungen zum Nachteil Jobcenter Pirmasens)
Tatort: Stadt Pirmasens
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl geringwertiger Sachen
Tatort: Stadt Pirmasens
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Sachbeschädigung
Tatort: Stadt Pirmasens
Der Angeklagte trat am 29.10.2021 gegen eine Wohnungstür, die dadurch beschädigt wurde. Sachschaden 2.000€
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 26.04.2022, 13.00 Uhr
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahrlässige Tötung
Tatort: Stadt Pirmasens
Mittwoch, 11. Mai 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahrlässige Tötung in zwei Fällen, Fahrlässige Brandstiftung, Schwere Brandstiftung
Tatort: Stadt Pirmasens
Dem Angeklagten wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Brandstiftung vorgeworfen.
Der Anklage der Staatsanwaltschaft Zweibrücken liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Angeklagte erwarb im August 2018 ein renovierungsbedürftiges Anwesen in der Winzler Straße in Pirmasens. In dem Anwesen befanden sich neben Gewerbeflächen im Erdgeschoss auch Wohneinheiten. Die Elektrik wurde im Jahr 2013 erneuert, wobei der im Erdgeschoss angebrachte Zählerschrank nicht dem Stand der damaligen Technik entsprach.
Am 09.07.2020 schloss der Angeklagte über die Erdgeschoss- und Obergeschosswohnung als einheitliche Wohnung einen Mietvertrag mit einer Familie mit sechs Kindern zum 01.09.2020 ab, wobei das Obergeschoss für Schlafräume und das Erdgeschoss für Wohnzimmer und Küche vorgesehen war. Das Treppenhaus sollte ebenfalls in die Wohnung integriert werden.
Den Mietern war bereits zum 10.07.2020 zwecks Durchführung von Renovierungsarbeiten der Zutritt zu den Wohnräumen gestattet. Weder zu diesem Zeitpunkt, noch zu Beginn des Mietverhältnisses am 01.09.2020 überprüfte der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die ihm gem. § 44 LBauO Rheinland-Pfalz obliegende Verpflichtung als Eigentümer die Funktionsfähigkeit der im Mietobjekt vorhandenen Rauchwarnmelder, wobei der Angeklagte wusste, dass sich im Treppenhaus kein Rauchwarnmelder befand.
Die Mieter wiesen im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses den Angeklagten mehrfach darauf hin, dass der Zeitschalter der Flurbeleuchtung nicht mehr funktioniere und die Flurbeleuchtung daher dauerhaft brenne. Der Angeklagte bemerkte auch am 28.09.2020 als er sich wegen der Inbetriebnahme der Heizungsanlage in dem Mietobjekt aufhielt, die dauerhaft brennende Flurbeleuchtung, unternahm aber in der Folgezeit nichts, um den Defekt zu beheben.
In der Nacht vom 05.11.2020 zum 06.11.2020 kam es aufgrund eines Defekts der Elektrik im Zählerschrank im Flur des Erdgeschosses, zu einem Brand im Treppenhaus. Der Defekt der Elektrik war nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken darauf zurückzuführen, dass die Flurbeleuchtung dauerhaft brannte und dadurch die Kontakte an der Zeiteinheit im Treppenhausrelais aufgrund Dauereinschaltung des Lichtstromkreises überhitzte. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 3 der Kinder der Familie im Obergeschoss des Hauses, während sich die anderen 3 Kinder im Erdgeschoss aufhielten. Diese konnten sich nach Brandentdeckung ins Freie retten. Auch eines der im Obergeschoss befindlichen Kinder konnte sich durch einen Sprung aus einem Fenster in Sicherheit bringen. Die beiden anderen Kinder verstarben infolge einer Rauchgasintoxikation.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wurde der Brand wegen der nicht ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelder zu spät entdeckt, so dass aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Flammen –und Rauchentwicklung eine Rettung der beiden Kinder nicht mehr möglich war. Eine Reparatur der dauerhaft brennenden Flurbeleuchtung wie auch die ordnungsgemäße Installation von Rauchwarnmeldern im Treppenhaus, Flur und Obergeschoss hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod der beiden Kinder verhindert.
Fortsetzung der Hauptverhandlungen vom 17.03.2022, 09.00 Uhr und 03. Mai 2022, 09.00 Uhr
Donnerstag, 12. Mai 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Verbreitung, Erwerb und Besitz inderpornopraphischer Inhalte (durch 3 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz