| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

22.  Kalenderwoche 2022

 

Montag, 30. Mai 2022, Saal 27 (EG)

Jugendschöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Raub, Erpressung, Räuberische Erpressung

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 14.05.2020 stieß der Angeklagte den Geschädigten zurück und versetzte ihm einen Kopfstoß. Als der Angeklagte den Geschädigten versuchte weiter zu schlagen, flüchtete dieser in eine nahegelegene Tankstelle, wo er von dem Angeklagten bis in den Verkaufsraum verfolgt wurde, der ihn dort zu Fall brachte und ihm an dessen rechtem Bein aus dem Verkaufsraum schleifte. Wegen der erlittenen Verletzungen begab sich der Angeklagte ins Krankenhaus. Am nächsten morgen kehrte der Geschädigte von dort in die Wohnung seiner Großmutter zurück. Dort erschien der Angeklagte mit zwei weiteren Personen, gegen die ein gesondertes Strafverfahren anhängig ist. Nachdem der Angeklagte dem Geschädigten Vorhaltungen machte, weil dieser angeblich die Polizei informiert habe, schlug er diesem auf den Hinterkopf. Gleichzeitig forderte er den Motorroller des Geschädigten. Aus Furcht vor weiteren Schlägen übergab der Geschädigte die Fahrzeugpapiere für den Roller.

Fortsetzungstermin: 13.06.2022

 

Montag, 30. Mai 2022, Saal 148 (1. OG)

Strafrichter 1

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug, Unterschlagung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich zu einem nicht näher bezeichneten Zeitpunkt vor dem 18.04.2016 als Verwaltungsrätin eines Unternehmens aus der Schweiz ausgegeben zu haben. Am 18.04.2016 fragte eine Person, die als Geschäftsführer eines Unternehmens handelte und gegen die ein gesondertes Strafverfahren geführt wird, bei einer Leasing GmbH eine Finanzierung an, bei der das Unternehmen der Angeklagten über sein Unternehmen 8 Großkopierer und eine Druckstraße des Fabrikats Xerox beziehen wollte, die die Leasing GmbH über einen Leasingvertrag finanzieren sollte. Im Vertrauen darauf erwarb die Leasing GmbH die Geräte zu einem Kaufpreis von 204.725,00 €. In der Folge wurden die Geräte jedoch nicht an den Firmensitz der Angeklagten in der Schweiz, sondern an eine Adresse in Pirmasens geliefert. Die Angeklagte hatte indes nicht die Absicht, die Leasingraten n Höhe von 3.802,50 € zu bedienen. Sie wollte die Geräte selbst nutzen und verkaufen. Den tatsächlichen Aufbewahrungsort der Geräte, der bis heute nicht bekannt ist, verschwieg die Angeklagte der Leasing GmbH.

Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 23.05.2022, 09.00 Uhr

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Fahrlässige Körperverletzung (durch 3 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Rotlichtverstoß am 26.09.2021 bei dem der Angeklagte, gegen der Erlass eines Strafbefehls beantragt wurde, mit einem anderen PKW kollidierte und dessen Fahrer und Beifahrerin verletzt wurden. 

Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 16.05.2022, 09.00 Uhr

 

Montag, 30. Mai 2022, Saal 148 (1. OG)

Schöffengericht

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Fahrlässige Tötung in zwei Fällen, Fahrlässige Brandstiftung, Schwere Brandstiftung

Tatort: Stadt Pirmasens

Dem Angeklagten wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Brandstiftung vorgeworfen.

 

Der Anklage der Staatsanwaltschaft Zweibrücken liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

 

Der Angeklagte erwarb im August 2018 ein renovierungsbedürftiges Anwesen in der Winzler Straße in Pirmasens. In dem Anwesen befanden sich neben Gewerbeflächen im Erdgeschoss auch Wohneinheiten. Die Elektrik wurde im Jahr 2013 erneuert, wobei der im Erdgeschoss angebrachte Zählerschrank nicht dem Stand der damaligen Technik entsprach.

 

Am 09.07.2020 schloss der Angeklagte über die Erdgeschoss- und Obergeschosswohnung als einheitliche Wohnung einen Mietvertrag mit einer Familie mit sechs Kindern zum 01.09.2020 ab, wobei das Obergeschoss für Schlafräume und das Erdgeschoss für Wohnzimmer und Küche vorgesehen war. Das Treppenhaus sollte ebenfalls in die Wohnung integriert werden.

 

Den Mietern war bereits zum 10.07.2020 zwecks Durchführung von Renovierungsarbeiten der Zutritt zu den Wohnräumen gestattet. Weder zu diesem Zeitpunkt, noch zu Beginn des Mietverhältnisses am 01.09.2020 überprüfte der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die ihm gem. § 44 LBauO Rheinland-Pfalz obliegende Verpflichtung als Eigentümer die Funktionsfähigkeit der im Mietobjekt vorhandenen Rauchwarnmelder, wobei der Angeklagte wusste, dass sich im Treppenhaus kein Rauchwarnmelder befand.

 

Die Mieter wiesen im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses den Angeklagten mehrfach darauf hin, dass der Zeitschalter der Flurbeleuchtung nicht mehr funktioniere und die Flurbeleuchtung daher dauerhaft brenne. Der Angeklagte bemerkte auch am 28.09.2020 als er sich wegen der Inbetriebnahme der Heizungsanlage in dem Mietobjekt aufhielt, die dauerhaft brennende Flurbeleuchtung, unternahm aber in der Folgezeit nichts, um den Defekt zu beheben.

 

In der Nacht vom 05.11.2020 zum 06.11.2020 kam es aufgrund eines Defekts der Elektrik im Zählerschrank im Flur des Erdgeschosses, zu einem Brand im Treppenhaus. Der Defekt der Elektrik war nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken darauf zurückzuführen, dass die Flurbeleuchtung dauerhaft brannte und dadurch die Kontakte an der Zeiteinheit im Treppenhausrelais aufgrund Dauereinschaltung des Lichtstromkreises überhitzte. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 3 der Kinder der Familie im Obergeschoss des Hauses, während sich die anderen 3 Kinder im Erdgeschoss aufhielten. Diese konnten sich nach Brandentdeckung ins Freie retten. Auch eines der im Obergeschoss befindlichen Kinder konnte sich durch einen Sprung aus einem Fenster in Sicherheit bringen. Die beiden anderen Kinder verstarben infolge einer Rauchgasintoxikation.

 

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wurde der Brand wegen der nicht ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelder zu spät entdeckt, so dass aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Flammen –und Rauchentwicklung eine Rettung der beiden Kinder nicht mehr möglich war. Eine Reparatur der dauerhaft brennenden Flurbeleuchtung wie auch die ordnungsgemäße Installation von Rauchwarnmeldern im Treppenhaus, Flur und Obergeschoss hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod der beiden Kinder verhindert.

 

Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 11.05.2022, 09.00 Uhr

 

Dienstag, 31. Mai 2022, Saal 148 (1.OG)

Strafrichter 1

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Körperverletzung, Beleidung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Am 04.11.2021 bezeichnete der Angeklagte den Geschädigten nach einer vorangegangen verkehrsrechtlichen Unstimmigkeit u.a. als dummes Arschloch. Im Anschluss verließ der Angeklagte sein Fahrzeug und versetzte dem Geschädigten einen Faustschlag ins Gesicht. Zu der 89jährigen Mutter des Geschädigten, die den Angeklagten bat von ihrem Sohn abzulassen entgegnete er „Halt die Fresse“

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Diebstahl mit Waffen

Tatort: Stadt Pirmasens

Beim Diebstahl von Lebensmitteln in einem Supermarkt führte der Angeklagte am 20.08.2021 ein Einhandmesser griffbereit bei sich.

11:30 Uhr

Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Tatort: Stadt Pirmasens

Zwischen dem 27.04.2020 und dem 30.04.2020 verschaffte sich der Angeklagte gewaltsam Zutritt zu den Räumlichkeiten eines Sportvereins, indem er ein Fenster zerstörte um so in den Schankraum zu gelangen. Dort entwendete er Tabakwaren im Wert vom 200 €, 20 € Münzgeld und alkoholische Getränke im Wert vom 60 €. Durch die Zerstörung der Fenster entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2.000 €.

 

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Tatort: Stadt Pirmasens

 

Mittwoch, 01. Juni 2022, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 15.09.2020 holte die Angeklagte ihren Sohn nach Schulschluss in der Schule ab. Dort geriet sie mit dem kindlichen Geschädigten in Streit, den sie festhielt, so dass ihr Sohn mehrfach auf diesen einschlagen konnte.

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Geldwäsche

Tatort: Stadt Pirmasens

Der Angeklagte sollte im Auftrag eines Bekannten zwischen dem 28.04.2021 und dem 29.04.2021 einen Geldbetrag in Höhe von 9.000 € bei einer anderen Person abholen. Angeblich handelte es sich bei dem vorgenannten Betrag um Schulden eines Bekannten, die bei einem Besuch in der Türkei bei dem Gläubiger persönlich beglichen werden sollten. Am 29.04.2021 begab sich der Angeklagte nach Pirmasens, um das, wie der Angeklagte wußte, rechtswidrig erlangte Geld abzuholen. Das Geld hatte eine weitere Person, gegen die ein gesondertes Strafverfahren anhängig ist, zuvor als Mitglied einer Bande von dem 1935 geborenen Geschädigten unter Vorspiegelung er sei Polizeibeamter abgenommen. Als Lohn sollte der Angeklagte 500 € erhalten, indes kam es nicht zur Übergabe, da die genannte weitere Person zuvor verhaftet wurde

12:00 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr (durch 2 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Hausfriedensbruch

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Donnerstag, 02. Juni 2022, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf:  Körperverletzung, Vergewaltigung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Am 02.06.2021 führte der Angeklagte gegen den Willen der Geschädigten und unter Aufwendung körperlicher Gewalt den Geschlechtsverkehr mit dieser aus.

Fortsetzungstermin: 08.06.2022

Hinweis: Dieser Termin wurde kurzfristig aufgehoben. 

Ersatzweise wurde terminiert:

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Versuchter schwerer Raub, Körperverletzung, Schwere Körperverletzung (gemeinschaftlich handelnd durch dieselbe Handlung)

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 18.05.2021 gegen 22.00 Uhr suchte die Geschädigte einen Zigarettenautomaten in der Lemberger Straße auf und zog sich unter Verwendung ihrer EC-Karte eine Packung Zigaretten. Als sie im Begriff war, die EC-Karte zu entnehmen wurde sie von der Angeklagten und zwei weiteren bislang unbekannten männlichen Personen angesprochen. Einer dieser Personen forderte von der Geschädigten Geld, was sie ablehnte. Die Geschädigte trug ihre Geldbörse mit einer Schlaufe am linken Handgelenk. Die unbekannte Person griff die Geschädigte am Hals und drückte sie gegen den Zigarettenautomaten. Während die Geschädigte von der unbekannten Person noch festgehalten wurde, fügte ihr die Angeklagte mittels eines unbekannten spitzen Gegenstandes Verletzungen im Gesicht, an der Nase und an ihrer linken Hand zu. Zudem versetzte ihr die Angeklagte einen Schlag ins Gesicht. Während der Gewaltanwendung zerrte die Angeklagte mehrmals an der am Handgelenk der Geschädigten hängenden Geldbörse, wobei ihr jedoch nicht gelang, diese an sich zu bringen. Die Geschädigte setzte sich zur Wehr, indem sie der Angeklagten mit ihrem Ellenbogen einen Schlag auf ihre Nase versetzte, der die Angeklagte ins Taumeln brachte und die unbekannte Person veranlasste die Geschädigte loszulassen, der es dann gelang zu fliehen. Durch die Gewaltanwendung erlitt die Geschädigte Verletzungen, u.a. Hämatome, Hautabschürfungen. Sie musste sich zudem in psychologische Behandlung begeben.

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