23. Kalenderwoche 2022
Dienstag, 07. Juni 2022, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 08.08.2021 warf der Angeklagte eine Tüte mit vollen Getränkedosen nach seiner Ehefrau, wodurch diese eine Kopfplatzwunde erlitt.
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Haus- und Familiendiebstahl (Diebstahl von Bargeld in Höhe von 50 € sowie Lebensmittel n der Wohnung der Tochter der Angeklagten)
Tatort: Stadt Pirmasens
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Körperverletzung, Nötigung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 19.06.2021 befuhr der Angeklagte mit seinem PKW die L 490 von Schwanheim Richtung Lug. Dabei überholte er zwei Radrennfahrer in sehr geringem Abstand und mit lautem Hupen. Später schlossen die Radrennfahrer aufgrund des Verkehrsaufkommens wieder auf das Fahrzeug des Angeklagten auf und fuhren hinter ihm her. Nachdem die Straße wieder frei war, beschleunigte der Angeklagte und vollführte ohne Anlass eine Vollbremsung. Einer der Radrennfahrer konnte nicht mehr anhalten und fuhr auf den PKW des Angeklagten auf, kam zu Fall und verletzte sich am linken Knie. Der Angeklagte setzte seine Fahrt fort, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Tankbetrug (Schaden 30 €)
Tatort: Stadt Pirmasens
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 10.09.2021 warf der Angeklagte in Verletzungsabsicht mit einem Holzbrett nach dem Geschädigten, der dadurch eine 5 cm lange Schnittwunde am Bein erlitt.
15:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
Mittwoch, 08. Juni 2022, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
08:45 Uhr
Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt Zwischen dem 25.03.2021 und dem 16.05.2021 fasste der Angeklagte seiner damaligen Arbeitskollegin über der Kleidung an den Busen, den Po und die Vagina ohne dass diese dazu Anlass gegeben hatte.
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug (zum Nachteil Agentur für Arbeit Pirmasens)
Tatort: Stadt Pirmasens
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (24,9 g Marihuana ohne die erforderliche Erlaubnis verwahrt)
Tatort: Stadt Pirmasens
10:00 Uhr
Tatvorwurf: VorsätzlichesFahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Vergehen gegen das Waffengesetz, Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 24.01.2022 verwahrte der Angeklagte in seiner Wohnung verbotene Gegenstände auf, nämlich einen Wurfstern, ein Butterflymesser sowie ein Nunchaku. Weiterhin verwahrte er ohne Erlaubnis 0,37 g Marihuana und 0,54 g Haschisch.
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln, Unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 22.07.2021 und zuvor zog der Angeklagte 4 Cannabispflanzen in seinem Wohnanwesen auf, die 55,4 g Marihuanablüten enthielten. Zu einem nicht näherbestimmbaren Zeitpunkt davor erntete der Angeklagte mehrere andere Cannabispflanzen ab und verwahrte die Pflanzenteile (73,8 g) in seiner Wohnung.
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (2,56 g Haschisch in der Wohnung aufbewahrt)
Tatort: Stadt Pirmasens
Mittwoch, 08. Juni 2022, Saal 27 (EG)
Jugendschöffengericht
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Mißhandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, teilweise durch Unterlassen (2 Angeschuldigte)
Tatort: Stadt Pirmasens
Die Angeklagten sind miteinander verheiratet. Sie haben zwei gemeinsame Kinder und ein weiteres, im Jahre 2011 geborenes Kind, bei dem es sich um das leibliche Kind des Angeklagten handelt. Im Zeitraum von August 2017 bis 15.06.2019 kam es seitens der Angeklagten zu folgenden Verhaltensweisen, bzw. Handlungen zum Nachteil des Stiefkindes: Die Angeklagte schlug ihr Stiefkind nahezu täglich in Abwesenheit des Angeklagten mit einem Stock auf dessen nackte Füße, auf dessen Handgelenk und den Rücken. Die durch die Schläge auf das Handgelenk entstandene Wunde rieb die Angeklagte mit Salz ein, um ihrem Stiefkind starke Schmerzen zuzufügen.
Um den 01.11.2017 dehnte die Angeklagte die rechte Hand ihres Stiefkindes nach hinten bis der Knochen im Arm brach, um es zu bestrafen. Der Angeklagte, der hiervon Kenntnis hatte, verbrachte das Kind in ärztliche Behandlung, unternahm aber keine weiteren Maßnahmen zum Schutz des Kindes vor der Angeschuldigten, insbesondere lehnte er Hilfsangebote des zuständigen Jugendamtes ab.
Im o.g. Tatzeitraum schlug die Angeschuldigte ihrem Stiefkind ins Gesicht und zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Schlüsselbund ins Gesicht. Am 16.08.2019 trat sie ihrem Stiefkind mit beschuhtem Fuß auf den Arm. Sie drohte ihrem Stiefkind in dem o.g. Tatzeitraum Schläge an, sollte es in der Schule oder dem Jugendamt mitteilen, dass es geschlagen werde. Als das Kind sich doch seinen Lehrkräften anvertraute, rieb die Angeklagte Chili in die offenen Wunden des Kindes.
In dem o.g. Tatzeitraum schickte die Angeklagte ihr Stiefkind ohne Frühstück in die Schule, sie verwehrte generell die Flüssigkeitsaufnahme und gemeinsame Mahlzeiten, indem sie das Kind einsperrte. Das Kind erhielt lediglich Brot und Obst, während die leiblichen Kinder mit warmen Mahlzeiten versorgt wurden. Dies hatte zur Folge, dass das Kind bei Schülern und Lehrkräften um Essen bettelte. Die Angeklagte kleidete ihr Stiefkind zudem nicht witterungsgerecht. Die Angeklagten sperrten das Kind nahezu täglich für mehrere Stunden in dessen Zimmer ein. Die Angeklagte verbot ihrem Stiefkind in dem o.g. Tatzeitraum zudem sich die Zähne zu putzen, mit der Folge, dass in 2019 bei einem Klinikaufenthalt ein sehr schlechter kariöser Zahnstatus festgestellt wurde. Aufgrund der Verhaltensweisen der beiden Angeklagten resultierte eine Wachstumsstörung des Kindes, es entwickelte eine Essstörung, es leidet an Schlafstörungen, Alpträumen, Ängsten und Verhaltensauffälligkeiten.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 18. Mai 2022, 09.00 Uhr
Donnerstag, 09. Juni 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Der Angeklagte verwahrte am 29.09.2021 in seinem Gewächshaus 7 Cannabispflanzen, die er gärtnerisch pflegte und großgezogen hatte. Nach Aberntung ergab sich eine rauchbare Trockenmasse von 1.412,2 g mit einem THC Gehalt von 41 +/ -9,9 g, womit die nicht geringe Menge überschritten ist.
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Gewerbsmäßiger Diebstahl, Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Diebstahl mit Waffen, Schwerer Raub, Bedrohung, Körperverletzung, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (durch 19 selbständige Handlungen)
Tatort: Landau in der Pfalz und andernorts
Zu einem nicht näher bestimmbaren Tag vor dem 08.07.2021 beschloss der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt weder über einen festen Wohnsitz, noch über Einkommen verfügte, seinen Lebensunterhalt mit der Begehung von Diebstählen zu bestreiten. In Umsetzung dieses Tatplanes verübte der Angeklagte im tatzeitraum zwischen dem 08.07.2021 und 03.02.2022 diverse Diebstähle mittels derer er zum einen seine Bedürfnisse des täglichen Lebens, zum anderen seinen Betäubungsmittelkonsum finanzierte. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Taten:
Am 08.07.2021 Ladendiebstahl von einer Brille im Wert von 80 €.
Am 07.08.2021 verschaffte sich der Angeklagte gewaltsam Zutritt in die Räumlichkeiten des Kindergartens in Schwanheim, indem er mit einem Spaten die Küchenfensterschiebe einschlug. Er entwendete dort einen Computermonitor, einen Laptop im Wert von 420 €. Es entstand weiterer Sachschaden in Höhe von 1000 €.
Am 12.08.2021 Ladendiebstahl von einem Parfümtester im Wert von 89,95 €.
Am 19.08.2021 Ladendiebstahl von einer Baseball Mütze im Wert von 89,95 €.
Am 07.09.2021 schlug der Angeklagte mit einem Blumentopf das Fenster zu einem Wohnanwesen ein. Dort entwendete er einen Haustürschlüssel und eine Wasserflache .Es entstand Sachschaden von 1000 €.
Am 14.09.2021 Ladendiebstahl von einem Apfel, einer Dose Redbull im Wert von 6 €.
Am 15.09.2021 Ladendiebstahl von Obstsalat, Hornhautentferner, Kondome, Scholl-Schutzkissen im Wert von 25,96 €
Am 11.10.2021 nahm der Angeklagte in einem Drogeriemarkt zwei Parfümflaschen an sich im Wert von 122,95 €. Als er von einer Mitarbeiterin bemerkt wurde, schlug er dieser auf den Arm und flüchtete. Dabei führte der Angeklagte in seiner Bauchtasche ein griffbereites Cuttermesser mit sich.
Am 12.20.2021 Ladendiebstahl eines Fischerhutes im Wert von 134,90 €.
Am 25.10.2021 verwahrte der Angeklagte ein Tütchen mit 1,2 g Amphetamin.
Am 29.10.2021 nahm der Angeklagte in einem Bekleidungsgeschäft eine Loop-Maske und eine Lederjacke an sich. Mitarbeiterinnen des Bekleidungsgeschäftes bemerkten den geplanten Diebstahl und deaktivierten die automatische Öffnung der Eingangstür, sodass der Angeklagte beim Verlassen des Geschäftes gehindert wurde. Dabei führte der Angeklagte ein Multi-Werkzeug-Toul mit einem integrierten Messer und anderen spitzen Gegenständen griffbereit mit sich.
Am 06.11.2021 Ladendiebstahl von Müsliriegel und einer Packung Milch im Wert von 2,79€. Dabei führte der Angeklagte in seiner Bauchtasche ein griffbereites Klappmesser mit sich.
Am 11.11.2021 Ladendiebstahl von Teddybär, Fanta, Brotdose, Deutschland-Fanschal, Hawaikette, Putztücher, Socken, Flaschenöffner, Lichterkette im Wert von 25€. Dabei führte der Angeklagte in seiner Bauchtasche ein griffbereites Klappmesser mit sich.
Am 17.11.2021 Ladendiebstahl von zwei Paar Socken im Wert von 29,98 €.
Am 17.11.2021 Ladendiebstahl von 2 Flaschen Parfüm im Wert von 122,95 €.
Am 06.01.2022 Ladendiebstahl von 3 E-Zigaretten im Wert von 30 €.
Am 29.01.2022 verwahrte der Angeklagte eine Tüte mit 1,06 g Amphetamin.
Am 03.02.2022 verwahrte der Angeklagte in einer Metallbox 0,65 g Amphetamin