| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

25.  Kalenderwoche 2022

 

Montag, 20. Juni 2022, Saal 148 (1. 0G)

Strafrichter 1

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug, Urkundenfälschung (durch 3 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Dem Angeklagten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Der Angeklagte schloss am 07.04.2016 als Bevollmächtigter seiner Mutter in deren Namen einen Heimvertrag ab, wobei das Heimentgelt von dem Sparkassenkonto der Mutter, über das der Angeklagte verfügen durfte, gezahlt werden sollte. Die Einrichtung erbrachte ihre Leistungen vertragsgemäß, indes zahlte der Angeklagte die Heimkosten nicht, die sich auf 19.071,81 € beliefen. Am 17.01.2017 unterzeichnete der Angeklagte daher ein Anerkenntnis über die die bislang aufgelaufenen Heimkosten, das er in zwei Raten bedienen wollte. Im Vertrauen darauf setzte die Einrichtung ihre Leistungen fort. Entgegen seiner Ankündigung zahlte der Angeklagte nicht, so dass weitere Kosten in Höhe von 22.331,80 anfielen.

Am 10.09.2019 versandte der Angeklagte in einem bei dem Amtsgericht Pirmasens anhängigen Zivilverfahren ein ärztliches Zeugnis, das seine Verhandlungsunfähigkeit für den Hauptverhandlungstermin vom 11.09.2017 bescheinigte. Eine telefonische Rücksprache der zuständigen Richterin ergab indes, dass das vorgelegte Attest nicht von dem als Urheber ersichtlichen Arzt ausgestellt war.

Am 04.02.2019 schloss der Angeklagte mit einem Umzugsunternehmen einen Vertrag über einen Umzug. Das Umzugsunternehmen erledigte den Umzug des Angeklagten und stellte diesen mit 6.641,44 dem Angeklagten in Rechnung , der den Betrag , wie beabsichtigt, nicht zahlte

 

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Sachbeschädigung

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 25.11.2021 urinierte der Angeklagte gegen das Selbstbedienungsterminal, das sich in dem Aufenthaltsraum einer Bankfiliale befand und übergab sich bewusst in das Geldausgabefach des Geldautomaten. Es entstand Sachschaden in Höhe von 5.089,26 €.

11:30 Uhr

Tatvorwurf: Vergehen gegen das Waffengesetz

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 31.12.021 verwahrte der Angeklagte eine Schreckschusspistole Walther PP 9 mm sowie eine Schreckschusspistole Firat Magnum 9 mm P.A.K ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein.

 

Montag, 20. Juni 2022, Saal 27 (EG)

Jugendrichter

09:45 Uhr

Tatvorwurf: Sexueller Mißbrauch von Kindern,

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Zu einem nicht mehr bestimmbaren Zeitpunkt im Winter 2020 führte der zum Tatzeitpunkt 32jährige Angeklagte ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der zum Tatzeitpunkt 13jährigen Geschädigten aus, wobei ihm das Alter der Geschädigten bekannt war.

12:30 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verwahrung von 0,366 g Haschisch-tabak-Mischung)

Tatort: Stadt Pirmasens

 

Montag, 20. Juni 2022, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

13:30 Uhr

Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung durch Vorlage einer Totalfälschung eines deutschen Führerscheins (durch 2 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

14:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

Tatort: Stadt Pirmasens

Der Angeklagte verwahrte am 24.03.2022 4,07 g Amphetamin und 2,66 g Cannabis.

 

Dienstag, 21. Juni 2022, Saal 148 (1.OG)

Strafrichter 1

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln (durch 11 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

In der Zeit vom 07.05.2021 bis 04.08.2021 verkaufte der Angeklagte in 11 Fällen insgesamt 54 g Haschisch an eine strafrechtlich gesondert verfolgte Person. In der Regel wurde das Gramm Haschisch zu einem Preis von 10 € verkauft.

09:30 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Stadt Pirmasens

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Urkundenfälschung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Der Angeklagte legte am 14.12.2021 in einer Apotheke einen auf ihn ausgestellten Impfausweis vor und begehrte die Ausstellung eines digitalen Impfnachweises, obwohl er wusste, dass die in dem von ihm vorgelegten Impfausweis enthaltenen Angaben er hätte die Corona-Schutzimpfung durch das Landesimpfzentrum Speyer erhalten, nicht zutraf.

 

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Sachbeschädigung

Tatort: Stadt Pirmasens

Der Angeklagte öffnete am 27.07.2021 zwei Garagen des Geschädigten, um darin Gegenstände zu lagern. Es entstand Sachschaden in Höhe von 1.400 €.

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Fahren ohne Versicherungsschutz mit E-Scooter

Tatort: Stadt Pirmasens

14:00 Uhr

Tatvorwurf: Hausfriedensbruch, Nötigung, Körperverletzung (durch dieselbe Handlung)

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 03.04.2021 begab sich der Angeklagte gemeinsam mit 3 weiteren strafrechtlich gesondert verfolgten Personen zur Wohnung des später Geschädigten, um an diesem wegen eines vorangegangenen Streits Vergeltung zu üben. In Umsetzung dieses Tatplanes trat der Angeklagte die Wohnungstür des Geschädigten ein und stieß diesen zu Boden, wodurch sich dieser eine Verletzung am Knie zuzog. Währenddessen verwüsteten die gesondert verfolgten Personen die Wohnung des Geschädigten, indem sie Gegenstände auf den Boden und den Geschädigten warfen. Schließlich drohte der Angeklagte dem Geschädigten, falls dieser die Polizei rufen werden, ihn kaputt zu schlagen

14:30 Uhr

Tatvorwurf: Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz (durch dieselbe Handlung)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Mittwoch, 22. Juni 2022, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Stadt Pirmasens

09:20 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Stadt Pirmasens

09:40 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Stadt Pirmasens

10:20 Uhr

Tatvorwurf: Diebstahl (durch dieselbe Handlung in 14 Fällen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 06.03.2021 bis 16.05.2021  nahm die Angeklagte bei ihrem Auszug aus dem zuvor gemeinsam mit dem Geschädigten bewohnten Anwesen in 14 Fällen verschiedene Gegenstände, die sich im Eigentum des Geschädigten befanden, wie z.B. Möbel, Werkzeug, Heimelektronik mit in ihre neu angemietete Wohnung. Der Wert der entwendeten Sachen bewegt sich in einem mindestens dreistelligen Bereich.

11:20 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (0,23 g Haschisch)

Tatort: Stadt Pirmasens

11:40 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (durch 2 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Beleidigung, Nötigung durch 4 selbständige Handlungen, Beleidigung, Bedrohung, Verstoß gegen eine Anordnung nach GewSchG durch 5 Handlungen ( 2 Anklagen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 27.10.2021 kontaktierte der Angeklagte seine ehemalige Partnerin über WhatsApp und betitelte diese als Schlampe. Zudem äußerte er, dass etwas passieren werden, wenn er sie mit ihrem neuen treffe.

Am 26. und 27.11.2021 betitelte der Angeklagte die Geschädigte erneut üb er WhatsApp mit „Hure“, „Schlampe“, „Bitch“.

Am 30.11.2021 übermittelte der Angeklagte der Geschädigte über WhatsApp mit 24 Sprachnachrichten mit ehrverletzenden Äußerungen wie z.B. „Fick Dich und lass Dich ficken“

Im Zeitraum vom 18.12.2021 bis 12.01.2022 sendete der Angeklagte der Geschädigten über WhatsApp erneut Sprach –und Videonachrichten mit ehrverletzendem Inhalt wie „Schlampe“, „Drecksau“ etc. Zudem äußerte der Angeklagte, dass er so lange weiter machen würde bis ihr Hals nachgeben würde. Dies untermauerte er mit einem Foto, auf dem ein Schlachtermesser abgebildet war.

Um den Beleidigungen und Bedrohungen zu entgehen erwirkte die Geschädigte am 18.01.2022 bei dem Amtsgericht Pirmasens eine Gewaltschutzverfügung, die dem Angeklagten untersagte, mit ihr in Kontakt zu treten. Am 19.01.2022 kontaktierte der Angeklagte die Geschädigte jedoch erneut mit den Worten „Fotze dein Beschluss kannst du knicken deinen neuen stech ich ab und nehm ihn mit ins Grab“.

Am 19.01.2022 und am 20.01.2022 kontaktierte der Angeklagte die Arbeitsstelle der Geschädigten, wo er bei der Vorgesetzten der Zeugin wahrheitswidrig mitteilte, die Geschädigte schlafe mit jedem Mitarbeiter und bestehle diese. Zudem fertigte der Angeklagte entsprechende Kommentare auf der Webseite der Arbeitsstelle der Geschädigten an. U.a. schrieb er, dass die Geschädigte ein paar mal das Konto leer geräumt habe“, „sie beklaut die Einrichtung mal Handschuhe ne gute Handcreme und manchmal auch die Patienten. „

Am 21.01.2022 sendete der Angeklagte trotz des bestehenden Kontaktverbots erneut unzählige Nachrichten über WhatsApp

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