| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

26.  Kalenderwoche 2022

 

Montag, 27. Juni 2022, Saal 27 (EG)

Jugendschöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Gewerbsmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln (durch 77 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens und andernorts

Im Sommer 2021 erwarb der Angeklagte von mehreren strafrechtlich gesondert verfolgten Personen Betäubungsmittel um diese zu verkaufen und sich damit eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu verschaffen. In der Regel verkaufte der Angeklagte das Gramm Haschisch  an jeweils strafrechtlich gesondert verfolgte aber auch bislang noch unbekannt gebliebene Personen  zu einem Preis von 10 €. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Sachverhalte:

Am 05.08.2021 wurde bei dem Angeklagten während einer Personenkontrolle 4x1g Haschisch und 1x 5,36 g Haschisch zum Verkauf fertig portioniert vorgefunden.

In dem Zeitraum vom 20.07.2021 bis 31.07.2021 verkaufte der Angeklagte in mindestens 5 Fällen insgesamt 17 g Haschisch.

Am 30.07.2021 verkaufte der Angeklagte 3 g Haschisch.

In dem Zeitraum vom 02.07.2021 bis 04.08.2021 verkaufte der Angeklagte in mindestens 10 Fällen insgesamt 21 g Haschisch.

In dem Zeitraum vom 07.05.2021 bis 08.08.2021 verkaufte der Angeklagte in mindestens 11 Fällen insgesamt 55 g Haschisch.

In dem Zeitraum 11.05.2021 bis 22.07.2021 verkaufte der Angeklagte in mindestens 13 Fällen insgesamt 55,35 g Haschisch.

In dem Zeitraum vom 28.05.2021 bis 04.08.2021 verkaufte der Angeklagte in mindestens 13 Fällen insgesamt 38 g Haschisch.

In dem Zeitraum vom 29.06.2021 bis 31.07.2021 verkaufte der Angeklagte in mindestens 12 Fällen  insgesamt 13 g Haschisch.

Am 28.05.2021 verkaufte der Angeklagte 2 g Haschisch.

 

Montag, 27. Juni 2022, Saal 27 (EG)

Jugendrichter

10:15 Uhr

Tatvorwurf: Ladendiebstahl

Tatort: Mannheim

10:45 Uhr

Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangenerbesonders schwerer Fall des Diebstahls (3 Angeschuldigte)

Tatort: Stadt Pirmasens

In der Nacht vom 28.10.2021 auf den 29.01021 beschlossen die drei Angeklagten in eine Grundschule in Pirmasens einzudringen um dort ein Fernsehgerät zu entwenden. In Ausführung dieses Tatplanes begab sich einer der Angeklagten durch ein angelehntes Fenster in das Gebäude. Dort öffnete er eine Nottür, durch welche die beiden anderen Angeklagten sich Zutritt zu dem Gebäude verschaffen konnten. Sodann entfernten die Angeklagten die Schrauben der Wandverankerung an einem LG Fernseher in Wert von 750 € und nahmen diesen mit. Da ihnen das Fernsehgerät zum Tragen zu schwer wurde, nahmen sie zum weiteren Transport ein Taxi in Anspruch.

11:30 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol

Tatort: Bruchsal

12:00 Uhr

Tatvorwurf: Beleidigung

Tatort: Stadt Pirmasens

 

Mittwoch, 29. Juni 2022, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Bandendiebstahl (durch 34 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Zwei der drei Angeklagten arbeiteten als Produktionsmitarbeiter bei einer Firma, die rechteckige Kupferstäbe verarbeitet. Bei deren Herstellung fallen Reststücke an, welche zunächst gelagert, aber nicht im Warenbestand geführt werden. Zwei der Angeklagten waren in diesem Produktionsbereich tätig und hatten Zugriff auf diese Reststücke. Wahrscheinlich im Mai 2018 entschlossen sich zwei der Angeklagten wegen bestehender Geldprobleme Reststücke aus Kupfer an sich zu nehmen und weiterzuveräußern. Um den Absatz der Reststücke zu sichern, nahmen sie Kontakt mit dem weiteren Angeklagten auf, der die Kupferstücke für sie veräußern sollte. Das für die Kupferstücke eingenommene Geld sollte geteilt werden. In Ausführung dieses Tatplanes zerkleinerten die beiden Angeklagten an Tagen, an denen sie Spätschicht hatten Kupferreststücke mit einem Gesamtgewicht zwischen 80 Kg und 250 Kg und verbrachten diese in Rucksäcken zu einem PKW. Anschließend begaben sich die beiden Angeklagten mit den Kupferstücken zu dem weiteren Angeklagten der diese an eine Firma für 4 €/Kg verkaufte.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Sachverhalte:

Zwischen dem 01.06.2018 und dem 20.11.2018 entwendeten die Angeklagten zu 32 Gelegenheiten jeweils 80 Kg Kupfer und verbrachen dieses zum Verkauf an den weiteren Angeklagten.

Am 21.11.2018 entwendeten die Angeklagten 216 Kg Kupfer und verbrachten diese zu dem weiteren Angeklagten. Dabei wurden sie von polizeilichen Einsatzkräften observiert. Der weitere Angeklagte verkaufte das Kupfer für 864 €.

Am 22.11.2018 entwendeten die Angeklagten 16 Kupferprofile mit einem Gesamtgewicht von 150 Kg. Die Angeklagten verbrachten diese mit ihren PKW zu einem Mitfahrerparkplatz, wobei sie von der Polizei observiert wurden. Als die Angeklagten dort ihre PKW verließen erfolgte der Zugriff der Polizei. Das entwendete Kupfer hatte einen Wert von 700 €. Nachdem Zugriff verständigten sich die Angeklagten mit der Polizei, dass sie gegenüber dem weiteren Angeklagten die Übergabe fingieren sollten. Die Angeklagten kontaktierten sodann den weiteren Angeklagten. Gemeinsam mit den eingesetzten Polizeibeamten fuhren die Angeklagten zu dem Anwesen des weiteren Angeklagten, wo der polizeiliche Zugriff erfolgte.

 

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung (durch 2 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Dem Angeklagten wird folgender Sachverhalt vorgeworfen:

Am 23.06.2021 hielt sich der Angeklagte mit der Geschädigten und deren beiden Kindern in der Wohnung eines Zeugen auf. Dort wurde erheblich dem Alkohol zugesprochen. Im weiteren Verlauf schlug der Angeklagte der Geschädigten ins Gesicht.

In der Nacht vom 23.06.2021 auf den 24.01.2021 begab sich der Angeklagte mit der Geschädigten in deren Wohnung. Dort kam es zu zahlreichen körperlichen Übergriffen auf die Geschädigte und Beleidigungen durch den Angeklagten im Beisein von deren Kindern. Unter anderem würgte der Angeklagte die Geschädigte bis sie keine Luft mehr bekam, er bezeichnete sie als „Fotze“ und „Hure“, er schlug sie mehrfach mit den Fäusten ins Gesicht, er nahm ihren Kopf in seine Hände und schlug ihn gegen das Waschbecken, er warf ein Parfümregal auf die Geschädigte und äußerte, dass er sie umbringen werde. Die Geschädigte erlitt zahlreiche Verletzungen und musste sich für einen Tag in stationäre Behandlung begeben. Um 00.57 Uhr wurde bei dem Angeklagten eine Atemalkoholkonzentration von 1,26 Promille

 

 

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Am 23.06.2021 befand sich die Geschädigte in einem Regionalzug auf der Fahrt von Pirmasens nach Hinterweidenthal. Die Geschädigte saß dabei allein in einer 4er-Sitzgruppe und hatte ihre Füße auf der gegenüberliegen Sitzbank abgelegt. Der Angeklagte näherte sich auf dem Boden von hinten unter der Sitzgruppe der Geschädigten und berührte mit seinen Fingern den bekleideten Intimbereich der Geschädigten.

 

Donnerstag, 30. Juni 2022, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (2 Angeschuldigte, durch 16 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Die Angeklagte war Gesellschafterin und Geschäftsführerin, der Angeklagte Gesellschafter und Prokurist eines privaten Intensivpflegedienstes. Geschäftsfeld war die Intensivpflege intensivpflegebedürftiger und beatmungspflichtiger Patienten. Mit Schreiben vom 28.10.2019 erklärten die Angeklagten dem Rahmenvertrag über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege Rheinland-Pfalz beizutreten. Der Beitritt wurde mit Schreiben vom 07.11.2019 durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bestätigt. Im Rahmen der Übernahme der Versorgung eines Intensivpflegepatienten wurden jeweils Einzelvereinbarungen mit der AOK abgeschlossen. Danach hatte der Pflegedienst sicherzustellen, dass die Pflege nur von sozialversicherungspflichtigen Fachkräften vorgenommen wird. Zudem mussten diese Pflegekräfte über bestimmte Zusatzqualifikationen verfügen. Der Einsatz freier Mitarbeiter war ausgeschlossen. Bei Einsatz nicht qualifizierter Pflegekräfte und Arbeitszeiten über 12 Stunden war eine Vergütung durch die AOK ausgeschlossen. Zu Abrechnungszwecken war es erforderlich Leistungsnachweise vorzulegen. Im Zeitraum zwischen April 2019 und Oktober 2020 kam es zu diversen Verstößen gegen die vorgenannten Regelungen. Obwohl die Angeklagten wussten, dass aufgrund dieser Verstöße ein Vergütungsanspruch nicht bestand, machten sie Leistungen bei der AOK geltend. Im Falle der Leistungserbringung einer nichtqualifizierten Pflegekraft erfolgte die Leistungsdokumentation nicht durch die nicht qualifizierte Pflegekraft, sondern durch eine hinreichend qualifizierte Fachkraft, mithin auch durch die Angeklagten selbst. Die so erstellten Leistungsnachweise reichten die Angeklagten bei der AOK ein, die von einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung ausging und die geltend gemachten Leistungen vergütete. Im Zeitraum von April 2019 bis Oktober 2020 reichten die Angeklagten in 16 Fällen auf diese Weise fingierte Leistungsnachweise zur Abrechnung vor, wodurch ein Schaden von insgesamt 70.324,55 € entstand.

14:00 Uhr

Tatvorwurf: Verstoß gegen die Führungsaufsicht, Beleidigung, Bedrohung (durch 9 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Der Angeklagte wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Wittlich vom 17.12.2018 nach seiner Haftentlassung unter Führungsaufsicht gestellt. Den damit verbundenen Weisungen folgte der Angeklagte nicht. Zwischen dem 25.06.2020 bis zum 16.11.2020 bestand kein persönlicher Kontakt zur Bewährungshilfe. Gleichzeitig hielt sich der Angeklagte nicht unter seiner Meldeanschrift auf und war weder fernmündlich, noch postalisch für die Führungsaufsichtsstelle erreichbar.

Am 12.07.2020 begab sich der Angeklagte mit einer weiteren unbekannten Person in das Anwesen des Geschädigten und klingelte an dessen Wohnungstür. Als dieser die Tür öffnete, zog der Angeklagte eine Machete aus einem Rucksack und ging auf den Geschädigten los. Dieser zog die Wohnungstür wieder zu. Anschließend rief der Angeklagte durch die geschlossene Wohnungstür, dass er den Geschädigten und dessen Familie ausradieren und dessen Kinder auslöschen wolle. Er betitelte den Geschädigten weiter mit „Hurensohn, Bastard, Penner, Pisser“.

Am 29.07.202 begab sich der Angeklagte mit einem Baseballschläger bewaffnet in den späten Abendstunden gemeinsam mit zwei weiteren Personen zu dem Anwesen des Geschädigten. Dort trat er die Wohnungseingangstür auf und schlug den Geschädigten mehrfach mit dem Baseballschläger und mit der Faust ins Gesicht, sodass der Geschädigte zu Boden ging. Diese Gelegenheit nutzte der Angeklagte, um das neben dem Geschädigten auf dem Boden liegen Mobiltelefon an sich zu nehmen.

Am 12.09.2020 begab sich der Angeklagte in die Speicherräume eines Wohnanwesens und entwendete aus dem Abteil des Geschädigten zwei ferngesteuerte RC-Helikopter im Wert von 670 €

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