38. Kalenderwoche 2022
Montag, 19. September 2022, Saal 148 (1.OG)
Strafrichter 1
09:15 Uhr
Tatvorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung des Kunsturhebergesetzes
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 01.04.2022 fertigte der Angeklagte bei einer polizeilichen Personenkontrolle, von der er auch selbst betroffen war, mit seinem Smartphone mindestens ein Lichtbild der kontrollierenden Polizeibeamten und lud dieses noch am selben Tag auf seinem Facebook-Account hoch.
Am 13.05.2022 filmte der Angeklagte mit seinem Smartphone die bei einer Personenkontrolle eingesetzten Polizeibeamten und fertigte gleichzeitig eine Tonaufnahme von dem gesprochenen Wort der Polizeibeamten.
09:45 Uhr
Tatvorwurf: Erschleichen von Leistungen
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
10:15 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Tatort: Stadt Pirmasens
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Ladendiebstahl
Tatort: Stadt Pirmasens
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 14.07.2019 warf die Angeklagte der Geschädigten eine Haarbürste an den Kopf, wodurch diese eine Schädelprellung erlitt.
Montag, 19. September 2022, Saal 27 (EG)
Jugendschöffengericht
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in 12 Fällen
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Der Angeklagte war seit August 2019 in einer Kindertagesstätte beschäftigt. Im Rahmen dieser Anstellung kam es in dem Zeitraum zwischen dem 01.07.2021 und dem 23.03.2022, die genauen Tatzeitpunkte sind nicht mehr näher eingrenzbar, in 12 Fällen zu sexuellen Übergriffen gegenüber weiblichen Kindern, die sich in der Obhut der Einrichtung befanden. Die Kinder waren im Tatzeitraum zwischen 11 Monaten und 10 Jahren alt.
Montag, 19. September 2022, Saal 27 (EG)
Jugendrichter
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis (2 Anklagen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz u.a.
10:45 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
Mittwoch, 21. September 2022, Saal 27 (EG)
Jugendrichter
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Nötigung
Tatort: Stadt Pirmasens
Mittwoch, 21. September 2022, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln /18.6 g Haschisch, 1 g Amphetamin)
Tatort: Stadt Pirmasens
11:45 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Beleidigung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Donnerstag, 22. September 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: gemeinschaftliche Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, räuberische Erpressung (2 Angeklagte)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 17.04.2021 begab sich der Geschädigte in die Wohnung der Angeklagten, mit der er zum Tatzeitpunkt befreundet war. Als der Geschädigte in der Wohnung auf einem Stuhl am Esstisch saß, kam plötzlich der Angeschuldigte, bei dem es sich um den Ex-Mann der Angeklagten handelt, aus dem Schlafzimmer. Aufgrund eines zuvor mit der Angeklagten gefassten Tatplanes versetzte der Angeklagte dem Geschädigten unvermittelt mehrere Schläge mit der Faust ins Gesicht. Dann verlangte er von dem Geschädigten 500€ zur Begleichung einer angeblichen Forderung, die gegen den Geschädigten bestehe. Der Angeklagte bekräftigte seine Forderung, indem er dem Geschädigten drohte, ihn umzubringen. Davon eingeschüchtert, übergab der Geschädigte dem Angeklagten 500€. Die Angeklagte nahm dann noch das Handy des Geschädigten an sich. Als der Geschädigte das Handy zurückverlangte, drohte ihm der Angeklagte nochmals mit Schlägen, weshalb der Geschädigte davon absah das Handy weiter zurückzufordern. Der Geschädigte verließ darauf die Wohnung.
14:30 Uhr
Tatvorwurf: räuberischer Diebstahl, gefährliche Körperverletzung
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 08.01.2022 passierte der Angeklagte samt einer mit Waren im Wert von 231,28 € gefüllten Einkaufstüte den Kassenbereich einer Supermarktfiliale ohne die Waren zu bezahlen. Am Ausgang des Marktes wurde der Angeklagte von dem Ladendetektiv angesprochen, worauf der Angeklagte diesen bespuckte und ihm androhte, dass er ihn von oben bis unten aufschlitze wie ein Tier. Zudem schlug er den Ladendetektiv mehrmals mit der gefüllten Einkaufstüte, jedoch ohne diesen zu treffen. Der Angeklagte handelte dabei in der Absicht, sich im Besitz der zuvor gestohlenen Waren zu behalten. Nachdem es dem Ladendetektiv gelungen war, den Angeklagten in Richtung des Verwaltungsbüros zu schieben, schlug der Angeklagte erneut mit der gefüllten Einkaufstüte in Verletzungsabsicht nach dem Ladendetektiv, Dieser wurde jedoch nicht verletzt, da die Einkaufstüte riss.