41. Kalenderwoche 2022
Mittwoch, 12. Oktober 2022, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangene Sachbeschädigung, Körperverleztung und gefährliche Körperverletzung durch 3 selbständige Handlungen, (2 Angeschuldigte)
Tatort: Stadt Pirmasens
In den Abendstunden des 21.05.2021 begaben sich die Angeklagten in eine zu diesem Zeitpunkt geschlossene Shisha-Bar. Nachdem beide Angeklagten mehrfach erfolglos versuchten eine Fensterscheibe zur Shisha-Bar zu zerschlagen, holte einer der beiden Angeklagten ein Werkzeug, mutmaßlich einen Hammer, aus dem mitgeführten Pkw. Damit schlugen die Angeklagten die Fensterscheibe zu einem Nebenraum ein und gelangten so in die Bar. Dort brachen sie eine Zimmertür auf und gelangten in den Hauptraum der Bar. Dort trafen sie auf den Geschädigten, dem einer der Angeklagten mit einer Eisenstange mehrfach auf den Arm schlug bis dieser zu Boden fiel. Dann schlugen und traten die Angeklagten mit Fäusten und beschuhten Füßen auf den Geschädigten ein, wobei auch Fußtritte gegen den Kopf erfolgten. Einer der Angeklagten nahm dann noch einen Barhocker und schlug diesen mehrfach auf den Rücken des Geschädigten. Der Geschädigte erlitt Platzwunden am Auge, Mundwinkel und Arm.
Beim Verlassen der Bar trafen die Angeklagten auf eine weitere Person, der sie Faustschläge ins Gesicht versetzten, wodurch diese schmerzen erlitt.
Es entstand Sachschaden in Höhe von 3.000 €
Mittwoch, 12. Oktober 2022, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:20 Uhr
Tatvorwurf: Vergehen gegen das Waffengesetz, Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch 2 selbständige Handlungen in 3 Fällen
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 24.01.2022 verwahrte der Angeklagte einen Wurfstern, ein Butterflymesser und ein Nunchaku in seiner Wohnung, ebenso wir 0,37 g Marihuana und 0,54 g Haschisch.
10:30 Uhr
Tatvorwurf: durch 2 selbständige HandlungenVergehen gegen das Tierschutzgesetz, durch dieselbe Handlung in 4 rechtlich zusammtentreffenden Fällen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Versuchte Körperverletzung, Bedrohung und in 5 rechtlich zusammentreffenden Fällen Beleidigung, Sachbeschädigung
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 23.01.2022 trat der Angeklagte seinen Hund, um diesen zum Weiterlaufen zu bewegen. Anschließend warf er den Hund über seiner Schulter und begab sich in seine Wohnung. Die Mißhandlung des Hundes wurde noch in der Nacht bei der PI Pirmasens beanzeigt. Mehrere Polizeibeamte führten eine Überprüfung der Wohnanschrift durch und kündigten dem Angeklagten die Sicherstellung des Hundes an. Darauf verhielt sich der Angeklagte aggressiv gegenüber den Polizeibeamten, woraufhin diese dem Angeklagten seine Ingewahrsamnahme angekündigten, gegen die er sich mit körperlicher Gewalt zur Wehr setzte. Dabei bezeichnete der Angeklagte die eingesetzten Beamten als „Wichser“ und „Bullen“.
12:30 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl,
Tatort: Stadt Pirmasens
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Unterschlagung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Der Angeklagte war Angestellter in einer Firma. Zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 30.09.2018 verbrachte der Angeklagte einen Gabelstabler, eine Kreissäge sowie eine Kaltkreissäge, die im Eigentum der Firma standen und einen Gesamtwert von 8.000€ hatten zu einem Aussiedlerhof, zu dem Zutritt hatte.
Donnerstag, 13. Oktober 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Sexueller Übergriff, Sexuelle Nötigung, Körperverletzung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Kurze Zeit vor dem Tattag, dem 02.06.2021, lernten sich der Angeklagte und die Geschädigte über eine Dating-App kennen. Am 31.05.2021 kam es zu einem ersten persönlichen Treffen in dessen Anschluss beide in der Wohnung der Geschädigten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatten. Am Folgetag verabredete sich der Angeklagte erneut mit der Geschädigten in einem Park in Waldfischbach Burgalben, wobei noch weitere Personen zugegen waren. Die Geschädigte verließ die Örtlichkeit am frühen Abend, während der Angeklagte dortblieb und reichlich Alkohol konsumierte. Gegen 23.00 Uhr begab sich der Angeklagte in die Wohnung der Geschädigten, die ihm Zutritt gewährte. Im weiteren Verlauf führte der Angeklagte gewaltsam gegen den ausdrücklichen Willen der Geschädigten den Geschlechtsverkehr mit dieser aus, wobei er die Geschädigte schlug und ihr Bisswunden am Hals und im Bereich der Oberschenkel zuführte.