43. Kalenderwoche 2022
Montag, 24. Oktober 2022, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl (durch 18 selbständige Handlungen), Betrug und Unterschlagung (durch 17 selbständigen Handlungen), Trunkenheit im Verkehr in 2 Fällen.
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Kurz vor dem 13.09.2021 nahm der angeklagte die EC-Karte des Geschädigten, deren PIN-Nr. ihm bekannt war an sich, um diese unberechtigt zu benutzen. Der angeklagte setzte sodann die EC-Karte in 17 Fällen zur Zahlung oder Geldabhebung ein. Der dadurch verursachte Gesamtschaden betrug 1.692,10 €.
Am 03.10.2019 und am 24,10.2019 führte der Angeklagte ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr, obwohl er dazu infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war.
10:30 Uhr
Tatvorwurf: VersuchteNötigung (durch 2 selbständige Handlungen, hierrvon in einem Fall gemeinschaftlich handelnd, 2 Angeschuldigte)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Die Angeklagten versuchten mittels einer e-mail die sie gemeinsam mit einer weiteren strafrechtlich gesondert verfolgten Person verfassten, einen Polizeibeamten dazu zu bewegen, dessen nach ihrer Auffassung unwahren Behauptungen gegenüber der zuständigen Waffenbehörde zurückzunehmen. Im Falle, dass dies nicht geschehe, kündigten sie diesem gegenüber eine Dienstaufsichtsbeschwerde an. Der Polizeibeamte hatte der zuständigen Waffenbehörde zuvor mitgeteilt, dass die strafrechtlich gesondert verfolgte Person am 15.10.2021 bei einem Polizeieinsatz geäußert habe, dass er sich verteidigen und dazu notfalls auch schießen werden, auch wenn es Tote gebe.
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Erschleichen von Leistungen (durch 8 selbständige Handlungen)
Tatort: Kaiserslautern und andernorts
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Mittwoch, 26. Oktober 2022, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl geringwertiger Sachen (durch 2 selbständige Handlungen-Ladendiebstahl),
Tatort: Stadt Pirmasens
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Beleidigung, Nötigung (durch dieselbe Handlung)
Tatort: Stadt Pirmasens
10:10 Uhr
Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachbeschädigung
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 24.06.2022 verschaffte sich der Angeklagte gewaltsam Zutritt zu einem in einem Parkgelände gelegenen Verkaufsstand, indem er den Klapprolladen aufhebelte und eine Fensterscheibe einschlug. Im Innenraum des Verkaufsstandes entnahm er aus einer Geldkassette Münzgeld sowie aus dem Kühlschrank Getränke im Wert von 20 €. Es entstand ein Sachschaden von 280 €.
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
13:15 Uhr
Tatvorwurf: Fälschung Beweiserheblicher Daten
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Vergehen gegen das Waffengesetz, Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch 2 selbständige Handlungen in 3 Fällen
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 24.01.2022 verwahrte der Angeklagte einen Wurfstern, ein Butterflymesser und ein Nunchaku in seiner Wohnung, ebenso wir 0,37 g Marihuana und 0,54 g Haschisch
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 12.10.2022, 09:20 Uhr
Donnerstag, 27. Oktober 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Verstoß gegen die Führungsaufsicht (durch 9 selbständige Handlungen), Beleidigung, Bedrohung, Gefährliche Körperverletzung, Diestahl, Sachbeschädigung, Besonders schwerer Fall des Diebstahls,
Tatort: Stadt Pirmasens
Der Angeklagte wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Wittlich vom 17.12.2018 nach seiner Haftentlassung unter Führungsaufsicht gestellt. Den damit verbundenen Weisungen folgte der Angeklagte nicht. Zwischen dem 25.06.2020 bis zum 16.11.2020 bestand kein persönlicher Kontakt zur Bewährungshilfe. Gleichzeitig hielt sich der Angeklagte nicht unter seiner Meldeanschrift auf und war weder fernmündlich, noch postalisch für die Führungsaufsichtsstelle erreichbar.
Am 12.07.2020 begab sich der Angeklagte mit einer weiteren unbekannten Person in das Anwesen des Geschädigten und klingelte an dessen Wohnungstür. Als dieser die Tür öffnete, zog der Angeklagte eine Machete aus einem Rucksack und ging auf den Geschädigten los. Dieser zog die Wohnungstür wieder zu. Anschließend rief der Angeklagte durch die geschlossene Wohnungstür, dass er den Geschädigten und dessen Familie ausradieren und dessen Kinder auslöschen wolle. Er betitelte den Geschädigten weiter mit „Hurensohn, Bastard, Penner, Pisser“.
Am 29.07.202 begab sich der Angeklagte mit einem Baseballschläger bewaffnet in den späten Abendstunden gemeinsam mit zwei weiteren Personen zu dem Anwesen des Geschädigten. Dort trat er die Wohnungseingangstür auf und schlug den Geschädigten mehrfach mit dem Baseballschläger und mit der Faust ins Gesicht, sodass der Geschädigte zu Boden ging. Diese Gelegenheit nutzte der Angeklagte, um das neben dem Geschädigten auf dem Boden liegen Mobiltelefon an sich zu nehmen.
Am 12.09.2020 begab sich der Angeklagte in die Speicherräume eines Wohnanwesens und entwendete aus dem Abteil des Geschädigten zwei ferngesteuerte RC-Helikopter im Wert von 670 €