44. Kalenderwoche 2022
Montag, 31. Oktober 2022, Saal 27 (EG)
Jugendrichter
10:15 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl geringwertiger Sachen(Ladendiebstal)
Tatort: Stadt Pirmasens
10:45 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlicher begangener Diebstahl
Tatort: Stadt Pirmasens
In der Nacht vom 28.10.2021 auf den 29.10.2021 verschafften sich die Angeklagten Zutritt zu den Räumlichkeiten einer Grundschule indem einer der Angeklagten durch ein angelehntes Fenster eindrang und den beiden andern Angeklagten eine Nottür öffnete. Die Angeklagten entfernten dort die Schrauben der Wandhalterung eines LG-Fernseher im Wert von 750€ und transportierten diesen durch ein Fenster nach draußen. Da den Angeklagten der weitere Transport des Fernsehers zu schwer war, nahmen sie für den restlichen Transport ein Taxi.
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl geringwertiger Sachen (Ladendiebstahl) in drei Fällen
Tatort: Stadt Pirmasens
Mittwoch, 02. November 2022, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 23.03.202 schlug der Angeklagte dem Geschädigten mit einer Sektflasche auf den Kopf. Nachdem der Geschädigte daraufhin zu Boden ging, traktierte der Angeklagte diesen mit Tritten auf den Körper, wodurch dieser eine Platzwunde erlitt und das Bewusstsein verlor.
Am 02.04.2020 zerstörte der Angeklagten im Anwesen des zuvor Geschädigten eine Kamera Canon, einen Laptop, eine Mikrowelle und einen Kaffeevollautomaten im Gesamtwert von 2000€.
Am 03.04.2020 entwendete der Angeklagte in dem vorgenannten Anwesen ein I-Phone XR im Wert von 800€, eine Armbanduhr im Wert von 1200€, eine Halskette im Wert von 1800€ eine Gleitsichtbrille im Wert von 100€ und eine Geldtasche mit 1100€.
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (12,1 g Amphetamin)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
12:30 Uhr
Tatvorwurf: Falsche Verdächtigung
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 06.08.2021 verständigte die Angeklagte die Polizei und behauptete bewusst wahrheitswidrig, ihr ehemaliger Lebensgefährte habe die gemeinsame Wohnung verwüstet und sie an den Haaren gezogen. Weiter behauptete die Angeklagte, ihr ehemaliger Lebensgefährte habe die Schlafzimmertür der gemeinsamen Wohnung eingetreten. In Wahrheit hatte die Angeklagte selbst die von ihr behaupteten Taten begangen. Aufgrund ihrer Behauptungen wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Lebensgefährten eingeleitet und diesem gegenüber eine Gewaltschutzverfügung erlassen.
Donnerstag, 03. November 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpronographischer Inhalte (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 16.05.2015 veranlasste der Angeklagte die zum Tatzeitpunkt 10jährige Geschädigte dazu, ihn in seine Wohnung zu begleiten. Dort fertigte er Bildaufnahmen vom nackten Intimbereich der Geschädigten an und führte bei ihr Oralverkehr aus.
Am 13.01.2021 war der Angeklagte im Besitz einer Videodatei mit kinderpornographischen Inhalten. Desweitern war er im Besitz von 114 Bilddateien mit kinderpornographischen Inhalten.