| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

48.  Kalenderwoche 2022

 

Montag, 28. November 2022, Saal 148 (1. OG)

Strafrichter 1

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangener Ladendiebstahl (2 Angeschuldigte)

Tatort: Stadt Pirmasens

09:30 Uhr

Tatvorwurf: Diebstahl im besonders schweren Fall

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Zwischen dem 27.04.2020 und dem 30.04.2020 verschaffte sich der Angeklagte Zutritt zu den Räumlichkeiten eines Sportvereins, indem er gewaltsam das Fenster zu einem Lagerraum öffnete. Von dort öffnete er gewaltsam die Tür zum Schankraum. Dort nahm er mehrere Schlüssel an sich mit welchen er den Tabakautomaten öffnete und Tabak im Wert von ca. 200 € entwendete. Daneben nahm er alkoholische Getränke im Wert von 60 € und Münzgeld in Höhe von 20 € an sich. Es entstand Sachschaden in Höhe von 2000 €.

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Tatort: Stadt Pirmasens

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug (durch 3 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt in 2019 entschloss sich der Angeklagte durch die wiederholte Begehung von Betrugsdelikten nach der Methode des sogenannten „Romance Scamming“ eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.

In Umsetzung dieses Entschlusses kontaktierte er oder eine von ihm beauftragte unbekannte Person zwischen Juni 2019 und Juli 2019 den Geschädigten mittels Facebook Messenger unter Angabe eines weiblichen Namens. In der Folge wurden mehrere Nachrichten ausgetauscht, wobei sich die vermeintliche Chatpartnerin als Amerikanerin ausgab, die als  Krankenschwester  in einem Krankenhaus in Kasachstan arbeite. Zudem erhielt der Geschädigte ein Bild, das die vermeintliche Chatpartnerin mit deren Tochter zeigte. Die vermeintliche Chatpartnerin teilte dem Geschädigten mit, dass sie zu dem Geschädigten ziehen wolle und sie ihm zu diesem Zweck zwei mit einem Codeschloss gesicherte Kisten mit 750.000,00 Dollar, Gold und persönlichen Papieren übersenden werde.

Anfang Juli kontaktierte der Angeklagte oder eine von ihm beauftragte Person den Geschädigten unter einem anderen Namen als Agent der vermeintlichen Chatpartnerin und teilte mit, dass sich die Kisten in London befänden und es dort Schwierigkeiten bei der Zollabwicklung gäbe. Deshalb solle der Geschädigte 2.800 € auf ein dem Angeklagten zuzuordnendes Konto zahlen, damit der Weitertransport gewährleistet werde. Der Geschädigte überwies den geforderten Betrag.

Wenige Tage später kontaktierte der vermeintliche Agent erneut den Geschädigten und teilte mit, dass es erneut Schwierigkeiten in London gegeben habe, weshalb der Geschädigte weitere 5.500 € überweisen müsse, was der Geschädigte tat.

Wiederum kurz darauf teilte der vermeintliche Agent dem Geschädigten mit, dass die Zollbehörde die Kisten behalten werde, wenn er nicht 4.500 € überweise. Der Geschädigte überwies auch diesen Betrag

Die von der vermeintlichen Chatpartnerin und dem vermeintlichen Agenten gemachten Angabe entsprachen nicht der Wahrheit, sondern sollten den Geschädigten zur Überweisung der angeforderten Geldbeträge veranlassen.

11:30 Uhr

Tatvorwurf: Fahren ohne Versicherungsschutz

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

12:45 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln (durch 2 rechtlich selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

 

Montag, 28. November 2022, Saal 27 (EG)

Jugendschöffengericht

10:30 Uhr

Tatvorwurf: Verbrechen und Vergehen von Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte nach §§ 184b Abs. 3 und 184 c Abs. 1 Ziff. 1c StGB

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 26.01.2021 lud der Angeklagte über sein E-Mailkonto von seinem Smartphone eine Videodatei mit jugendpornographischem Inhalt hoch.

Am 02.02.2022 verwahrte der Angeklagte in seiner Wohnung auf seinem Smartphone zwei Bilddateien mit kinderpornographischem und jugendpornographischem Inhalt.

 

 

Montag, 28. November 2022, Saal 27 (EG)

Jugendrichter

12:15 Uhr

Tatvorwurf: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung (durch 4 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 17.12.2021 kam die 14-jährige Tochter des Angeklagten mit einem „Knutschfleck“ nach Hause. Als der Angeklagte das bemerkte, bedrohte er seine Tochter mit einem Messer und befahl ihr sich auf ein Bett zu legen. Dem kam diese nach. Sodann schnitt der Angeklagte seiner Tochter ohne Vorwarnung und ohne deren Erlaubnis die Haare ab, um sie für Jungen unattraktiv zu machen. Anschließend hielt er ihr die Messerklinge an den Hals und drohte ihr im Fall der Wiederholung, dass er ihr den Kopf abreißen werde.

In der Folge dieses Geschehens wurde die Tochter aus der Familie genommen. Am 05.01.2022 kontaktierte der Angeklagte seine Tochter und forderte sie auf wieder nach Hause zu kommen, anderenfalls werde er sie auf dem Heimweg von der Schule abpassen. Die Tochter kam dieser Forderung nicht nach, obwohl der Angeklagte am gleichen Tag zur Wohngruppe der Tochter gefahren kam und sich am 13.01.2022 am Bahnhof in Pirmasens aufhielt, um die Tochter dort abzupassen.

Im Dezember 2020 schlug der Angeklagte seine Tochter nach einer vorangegangenen Diskussion mit den Händen zu Boden und trat ihr anschließend mit dem Fuß ins Gesicht. Die Tochter erlitt eine Nasenfraktur. Bei der Vorstellung im Krankenhaus wies der Angeklagte seiner Tochter an, sie solle dort angeben, dass sie gestürzt sei.

Im Mai 2021 schlug der Angeklagte mit einem Gürtel samt Metallschnalle seine Tochter, da diese die Schule geschwänzt hatte. Er schlug dabei mehrfach auf den Rücken und den Kopf. Die Tochter erlitt eine blutende Wunde am Hinterkopf.

Am 26.05.2022 traf sich die Tochter des Angeklagten mit einem Freund. Als der Angeklagte, der den Kontakt mit diesem Freund aus religiösen Gründen missbilligte, von dem Treffen erfuhr, würgte er den Freund der Tochter mit beiden Händen und versetzte diesem danach noch mehrere Faustschläge ins Gesicht.

 

Dienstag, 29. November 2022, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung (durch dieselbe Handlung)

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 11.09.2021 traf sich der Angeklagte mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin in seiner Wohnung, um verschiedene Angelegenheiten, insbesondere im Hinblick auf die Beendigung der Beziehung und die Schwangerschaft der Geschädigten zu klären. Im Laufe des Gesprächs kam es zum Streit, worauf die Geschädigte die Wohnung verließ. Als sich die Geschädigte bereits im Treppenhaus befand, ergriff der Angeklagte die Handtasche der Geschädigten und riss ihr diese gewaltsam vom linken Arm, wodurch die Zeugin Schürfwunden und Kratzer erlitt.  Sodann verbrachte der Angeklagte die Handtasche nebst Inhalt, u.a. der Wohnungsschlüssel der Geschädigten, in seiner Wohnung und sperrte diese ab, um die Handtasche zumindest vorübergehend für sich zu behalten.

Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 17.11.2022,

Fortsetzungstermin: 06.12.2022

 

10.30 Uhr

Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern (durch 24 rechtlich selbständige Handlungen), Nötigung, Beleidigung,

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Der Angeklagte wohnte mit der zum Tatzeitpunkt 12jährigen Geschädigten und deren Mutter, mit der er bereits seit 6 Jahren liiert war, in einer gemeinsamen Wohnung. Er stellte für die Geschädigte einen väterlichen Ersatz dar. Diese Stellung nutzte der Angeklagte aus, um im Zeitraum vom 06.01.2016 bis 05.01.2017 und zwar jeweils zu Zeiten, in denen die Mutter der Geschädigten außer Haus war oder zu Bett gegangen war, aus, um in 24 Fällen sexuelle Handlungen an der Geschädigten vorzunehmen. Der Angeklagte belehrte die Geschädigte darüber, dass das Geschehen ein zwischen ihnen bestehendes Geheimnis sei, dessen Offenbarung zur Folge hätte, dass sie die Familie verlassen müsse und sich ihre Mutter von ihr abwenden werde.

Am 29.04.2022 betitelte der Angeklagte die Mutter der Geschädigten als „ekelhaft“. Dabei äußerte er ihr gegenüber, dass er sie „sowohl bald einmal schlagen müsse“

Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 17.11.2022,

 

Mittwoch, 30. November 2022, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

10:10 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

Tatort: Stadt Pirmasens

10:40 Uhr

Tatvorwurf: Betrug

Tatort: Stadt Pirmasens

11:20 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahrern ohne Fahrerlaubnis, Vergehen gegen das Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

12:30 Uhr

Tatvorwurf: Beleidigung (in 2 Fällen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Donnerstag, 01. Dezember 2022, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte nach §§ 184b Abs. 3 und 184 c Abs. 3 StGB (durch 3 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 01.12.2021 führte der Angeklagte mit seinem Smartphone mehrere Suchanfragen auf der Suchmaschine Google aus, um an kinderpornographische Inhalte zu gelangen. Im Zuge seiner Suche rief der Angeklagte mehrere Seiten mit kinderpornographischem Inhalt auf.

Am 09.12.2021 besuchte der Angeklagte mit seinem Smartphone eine Webseite mit kinderpornographischem Inhalt.

Am 11.01.2022 befanden sich auf dem Smartphone des Angeklagten mindestens 11 Bilddateien mit jugendpornographischem und 4 Dateien mit kinderpornographischem Inhalt.

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug (durch 41 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Fortsetzungstermin 13.12.2022

Die Angeklagte entschloss sich durch wiederholte Begehung von Betrugsdelikten eine dauernde Einnahmequelle zu verschaffen. Womöglich ausschließlich nur zu diesem Zweck bahnte sie eine Bekanntschaft zu einer Frau an und erschlich sich planvoll deren Vertrauen, um diese bei der Umsetzung ihrer Betrugsdelikte zu benutzen. Hierzu fragte die Angeklagte die Frau, ob sie Warenbestellungen an deren Wohnanschrift liefern lassen könne, da es in ihrem Wohnblock immer wieder zu Zustellungsproblemen komme. Gegenüber der Frau gab sie wahrheitswidrig an, sämtliche Waren über PayPal zu bezahlen. In der Folge bestellte die Angeklagte in dem Zeitraum 14.04.2021 bis 07.07.2021 in 30 Fällen unter dem Namen dieser Frau sowie unter Vorspiegelung ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit im Internet diverse Waren und ließ  diese an deren Anschrift liefern. Nach Ankunft der Warenlieferungen dort, holte die Angeklagte die Pakete dort ab. Wie von ihr beabsichtigt zahlte sie die Warenlieferungen nicht, weshalb ein Gesamtschaden in Höhe von 7.583,23 € entstand.

In ähnlicher Weise nutzte sie die Bekanntschaft zu ihrem ehemaligen Lebensgefährten aus. Dieser erteilte ihr die Erlaubnis als Lieferadresse für ihre Online Bestellungen seine Wohnadresse anzugeben.

In der Folge legte die Angeklagte auf den Namen des ehemaligen Lebensgefährten diverse Kundenaccounts bei Online-Versandhäusern an und bestellet sodann im Zeitraum 11.10.2021 bis 29.11.2021 in 11 Fällen diverse Waren auf Namen und Rechnung ihres ehemaligen Lebensgefährten, wobei sie beabsichtigte, den Kaufpreis nicht zu entrichten. Insgesamt entstand ein Schaden in Höhe 4.003,38 €

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