50. Kalenderwoche 2022
Montag, 12. Dezember 2022, Saal 148 (1. OG)
Strafrichterin 1
08:30 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 04.12.2021 befuhr der Geschädigte mit seinem PKW die Hauptstraße in Höhfröschen. Der Angeklagte befand sich zu diesem Zeitpunkt auf der rechten Straßenseite. Aus Verärgerung über das aus seiner Sicht zu schnelle Fahren des Geschädigten, warf er einen Stein auf die Windschutzscheibe von dessen PKW.
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Bestechung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 29.03.2022 war die Angeklagte Beifahrerin in dem PKW ihres Bekannten. In Waldfischbach-Burgalben wurde der PKW einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahme dieser Kontrolle konnte der Fahrer weder Identitätspapiere, noch Führerschein vorlegen. Außerdem wurde eine AAK von 0,42 Promille festgestellt. Die Angeklagte trat im Zuge dieses Geschehens an die Polizeibeamten heran und fragte diese, ob die Bodycams und die Funkgeräte ausgeschaltet seien. Dann nahm sie mehrere Geldscheine aus ihrem Geldbeutel und bot den Polizeibeamten insgesamt 300 € an, damit diese von einer Strafanzeige absehen sollten. Die Polizeibeamten nahmen das Geld nicht an.
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Betrug (zum Nachteil Agentur für Arbeit)
Tatort: Stadt Pirmasens
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug durch vortäuschen der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit bei Vertragsschluss
Tatort: Stadt Pirmasens
13:30 Uhr
Tatvorwurf: Körperverletzug, Sachbeschädigung (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
15:00 Uhr
Tatvorwurf: Verletzung der Unterhaltspflicht
Tatort: Stadt Pirmasens
Montag, 12. Dezember 2022, Saal 27 (EG)
Jugendrichterin
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Erschleichen von Leistungen
Tatort: Mannheim
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung, Nötigung (durch dieselbe Handlung)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 17.12.2021 umarmte der Angeklagte die damals 15jährige Geschädigte, zunächst mit deren Einverständnis. Als sich die Geschädigte aus der Umarmung lösen wollte, fixierte er deren Hinterkopf mit der linken Hand und küsste die Geschädigte gegen deren erkennbaren Willen auf den Mund.
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Bedrohung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Mittwoch, 14. Dezember 2022, Saal 27 (EG)
Strafrichterin 2
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Ladendiebstahl
Tatort: Stadt Pirmasens
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Betrug
Tatort: Stadt Pirmasens
13:10 Uhr
Tatvorwurf: Vergehen gegen das Gewaltschutzgesetz, Bedrohung
Tatort: Stadt Pirmasens
13:45 Uhr
Tatvorwurf: Nötigung, Diebstahl
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 12.05.2022 überredete die Angeklagte eine weitere strafrechtlich gesondert verfolgte Person, einen Reitsattel, der im Eigentum der Geschädigten stand und einen Wert von 500 € hatte, zu stehlen. Die gesonderte Verfolgte begab sich zur Ausführung der Tat in die Sattelkammer eines Reiterhofes in Merzalben. Dort angekommen rief die gesondert Verfolgte die Angeklagte an, um ihr mitzuteilen, dass sie von dem Diebstahl Abstand nehmen wolle. Die Angeklagte setzte die gesondert Verfolgte mit der Drohung unter Druck, dass sie die Polizei verständigen würde, damit sie auf frischer Tat ertappt werde. Angesichts dieser Drohung entwendete die gesondert Verfolgte den Sattel und übergab diesen an die Angeklagte.
14:30 Uhr
Tatvorwurf: Fahrlässige Brandstiftung, Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens und Landkreis Südwestpfalz
Am 17.04.2022 verließ der Angeklagte seine Wohnung, wobei er vermutlich eine noch glimmende Zigarette in sorgfaltswidriger Weise unbeaufsichtigt ließ. In der Folge kam es zu einem Wohnungsbrand, der die Wohnung unbewohnbar machte. Es entstand Sachschaden Höhe von 40.000 €
Donnerstag, 15. Dezember 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug (gewerbsmäßig handelnd durch 10 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens und anderorts
In dem Zeitraum vom 03.11.2019 bis 29.03.2021 veräußerte der Angeklagte über Ebay-Kleinanzeigen verschiedene elektronische Geräte. Hierbei gab er jeweils vor, über die angebotene Ware zu verfügen und diese auch liefern zu wollen. Tatsächlich hatte er jedoch vor, die Ware nicht zu übersenden und den überwiesenen Kaufpreis nebst Versandkosten für sich zu verwenden, um sich aus fortlaufender Tatbegehung eine Einnahmequelle von Dauer zu verschaffen. Insgesamt erlangte der Angeklagte aus den ihm zur Last gelegten Taten 5.780,02 €