Pressemitteilung 15. Kalenderwoche 2024
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen
Montag, 08. April 2024, Saal 27 (EG)
Jugendrichter
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung (3 Angeschuldigte)
Tatort: Stadt Pirmasens
Montag, 08. April 2024, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Tatort: Stadt Pirmasens
09:15 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Tatort: Stadt Pirmasens
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Nötigung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl
Tatort: Stadt Pirmasens
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Körperverletzung, Versuchte gefährliche Körperverletzung
Tatort: Stadt Pirmasens
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Urkundenfälschung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Zwischen dem 26.11.2021 und dem 01.12.2021 entschloss sich der Angeklagte gemeinsam mit einer weiteren bisher unbekannten Person durch die Herstellung gefälschter bzw. Verfälschung echter Impfpässe in Bezug auf den Nachweis einer Covid19-Impfung eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. Der Angeklagte hielt zur Umsetzung dieseTatplanes mehrere Blanko-Impfpässe vor, die er dann mit den Daten des Bestellers, dem Impfdatum, der Chargennummer dem Stempel der Impfstelle sowie dem Kürzel des ausstellenden Arztes versah. Der Preis für die Herstellung eines derart gefälschten Impfpasses betrug 300 €.
Am 24.09.20221 bot der Angeklagte einer Auftraggeberin an für sie und ihre beiden Kinder gefälschte Impfpässe zu einem Vorzugspreis von 250 € herzustellen. Am 26.11.2021 über- gab die Auftraggeberin ihren Originalimpfpass und jene ihrer Kinder dem Angeklagten mit der Bitte, diese Impfpässe zu verfälschen. Als Vergütung über gab die Auftraggeberin dem Angeklagten 750 €. Der Angeklagte führte den Auftrag anschließend aus.
Dienstag, 09. April 2024, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangene schwere Körperverletzung (durch dieselbe Handlung in 2 Fällen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Zu einem nicht näher bestimmbaren Tag im Juni oder Juli 2020 begab sich die Angeklagte, gegen die das Verfahren zwischenzeitlich gem. § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wurde und bei der es sich um die Cousine der später Geschädigten handelt, zu einem Autohaus in Neunkirchen, dessen Inhaber damals einer der Angeklagten war und fragte dort nach Batteriesäure. Gegen diesen Angeklagten (im Folgenden Verurteilter) ist am 05.12.2023 ein Urteil ergangen, mit dem dieser zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt wurde.
Das aktuelle Verfahren richtet sich gegen den verbleibenden Angeklagten gegen den das Verfahren am 30.11.2023 abgetrennt wurde und der mit der unmittelbaren Tatausführung beauftragt war.
Auf Frage des Verurteilten erklärte die Cousine der Geschädigten, dass sie die Batteriesäure für private Zwecke brauche. Der Verurteilte bot sich darauf an, die private Sache für die Cousine der Geschädigten zu erledigen. Im Anschluss kamen beide überein, dass der Geschädigten am 23.11.2020 auf offener Straße in Waldfischbach-Burgalben Batteriesäure ins Gesicht geschüttet werden sollte, um dies durch Verätzungen nachhaltig zu entstellen und sie erblinden zu lassen. Im Gegenzug erhielt der der Verurteilte 12.000 €.
Der Verurteilte suchte sodann eine Person, die den Säureangriff für ihn ausführen sollte. Hierzu erklärte sich der Angeklagte gegen Zahlung von 2.000 € bereit. Am Tattag begab sich der Angeklagte nach Waldfischbach-Burgalben und wartete bis die Geschädigte ohne ihren Ehemann das Haus verlassen würde. Als die Geschädigte mit ihrem 17 Monate alten Sohn auf dem Arm das Haus verließ, näherte sich der Angeklagte der Geschädigten und schüttete die Batteriesäure der Geschädigten und ihrem Sohn ins Gesicht.
Die Geschädigte erlitt fleckige Verbrennungen 1. und 2. Grades im gesamten Gesichtsbereich sowie Verätzungen im Bereich des linken Auges. Ihr Sohn erlitt multiple fleckige Verbrennungen 1.und 2. Grades im linken Gesichtsbereich
Mittwoch, 10. April 2024, Saal 148 (EG)
Schöffengericht
08:30 Uhr
Tatvorwurf: Versuch der räuberischen Erpressung, Körperverletzung (durch dieselbe Handlung, gemeinschaftlich handelnd)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 04.05.2023 gegen 16.00 Uhr war der Geschädigte auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstätte, als er von dem Angeklagten gemeinsam mit einer weiteren Person angehalten wurde. Er wurde von diesen aufgefordert, dem Angeklagten jeden Monat Geld zu geben. Außerdem verlangte der Angeklagte auch das von dem Geschädigten mitgeführte Geld. Als der Geschädigte sich weigerte, das Geld auszuhändigen, schlug der Angeklagte diesem mit der Faust aufs Auge. Der Geschädigte rief um Hilfe und konnte sich entfernen. Aus Angst vor Entdeckung ließ der Angeklagte von der weiteren Tatausführung ab.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 02. April 2024, 08.30 Uhr
Weiterer Fortsetzungstermin 02.05.2024, 09.00 Uhr
Mittwoch, 10. April 2024, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung, Diebstahl (durch 2 rechtlich selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
10:30 Uhr
Tatvorwurf:Fahren ohne Fahrerlaubnis (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort:Landkreis Südwestpfalz und Karlsruhe
Fortsetzungstermin vom 20.03.2024, 11:00 Uhr
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls (durch 2 rechtlich selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Tatort: Stadt Pirmasens