Pressemitteilung 47. Kalenderwoche 2025
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegung oder Terminsaufhebung
Montag, 17. November 2025, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Pirmasens
09:30 Uhr
Tatvorwurf: tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Tatort: Pirmasens
Montag, 17. November 2025, Saal 27
Jugendschöffengericht
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Geldfälschung (2 Angeklagte)
Tatort: Pirmasens und anderswo
Im April 2022 fuhren die Angeklagten zu einem unbekannten Anbieter von Falschgeld in die Niederlande. Die unbekannte Person übergab ein Bündel nachgemachter Banknoten im Nennwert von 10.000 €, wofür einer der Angeklagten 800 € an die unbekannte Person zahlte. Die Angeklagten fuhren mit dem erworbenen Falschgeld zurück nach Pirmasens, wo sie das Falschgeld nachbearbeiteten. Das Falschgeld übergaben die Angeklagten sodann an eine gesondert verfolgte Person, die das Falschgeld an Dritte weitergeben sollte, um durch dessen Inverkehrbringen echtes Wechselgeld zu erhalten und die Hälfte des Gewinns an die Angeklagten abzuführen.
13.00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung ( 2 Angeschuldigte) und Betrug
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Im August 2023 in den Nachtstunden drangen die Angeklagten und eine weitere gesondert verfolgte Person in die Wohnung des Geschädigten ein. Dort schlugen sie mehrfach auf den Geschädigten ein. Von einem der Angeklagten wurde der Geschädigte mit einer Pistole und einem Messer geschlagen. Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde am Ohr. Einer der angeklagten zog den Geschädigten auf die Knie und hielt ihm die Pistole vor den Kopf und fordere den Geschädigten auf, ihm die Füße zu küssen, was dieser tat. Die übrigen Angeklagten zeichneten das Geschehen mittels eines Mobiltelefons auf.
Im Februar 2025 bestellte einer der Angeklagten zwei Mobiltelefone zunächst im Einvernehmen mit dem Geschädigten auf dessen Namen. Der Geschädigte bat noch am gleichen Tag, die Verträge zu stornieren. Der Angeklagte gab aber nur vor dies zu tun, worauf es der Geschädigte unterließ die Verträge zu widerrufen. Die Mobiltelefone in einem Gesamtwert von nahezu 2000€ wurden an den Angeklagte geliefert und von diesem zur eigenen Nutzung behalten
Im Mai 2023 beantragte der Angeklagte den Erlass eines Mahnbescheides gegen den Geschädigten über eine angebliche Forderung von 85.000 €, die tatsächlich nicht bestand. Der Angeklagte beabsichtigte auf diese Weise den Erlass eines Vollstreckungsbescheides zu erlangen, um wegen der angeblichen Forderung zu vollstrecken. Gegen den Vollstreckungsbescheid legte der Geschädigte Einspruch ein in dessen Folge ein klageabweisendes Versäumnisurteil erging.
Mittwoch, 19. November 2025, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls
Tatort: Bobenthal
10:45 Uhr
Tatvorwurf: gewerbsmäßiger Diebstahl
Tatort: Rodalben
Im Januar 2017 entwendete der Angeklagte in einem Drogeriemarkt zahlreiche Kosmetikartikel im Gesamtwert von 631 €, indem er diese unter seiner Kleidung verbarg. Der Angeklagte handelte zu dem Zweck, sich durch die gestohlenen Waren und deren Weiterveräußerung eine dauerhafte Einkommensquelle zu verschaffen.
12:30 Uhr
Tatvorwurf: Sachbeschädigung
Tatort: Merzalben
13:30 Uhr
Tatvorwurf: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Tatort: Waldfischbach-Burgalben
Donnerstag, 20. November 2025, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr: schwere Körperverletzung (Fortsetzungstermin vom 04.11.2025)
Im September 2024 befand sich der Angeklagte in stark alkoholisiertem Zustand auf dem Heimweg von einem Fest. Unterwegs traf er auf den ebenfalls stark alkoholisierten Geschädigten und eine weitere Person. Der Angeklagte fragte beide Personen, ob diese schwul seien und versuchte dabei dem Geschädigten einen Plastikbecher mit Cola aus der Hand zu schlagen, was ihm nicht gelang. Daraufhin schlug der Angeklagte mit einem mitgeführten Bierkrug an die linke Gesichtshälfte des Geschädigten, wodurch dieser bewusstlos zu Boden ging. Anschließend trat der Angeklagte mit beschuhtem Fuß auf den Kopf des Geschädigten ein.
Der Geschädigte erlitt multiple Schnittverletzungen, die einer operativen Behandlung bedurften und geeignet waren, das Leben des Geschädigten zu gefährden.