04. Kalenderwoche 2023
Montag, 23. Januar 2023, Saal 27 (EG)
Jugendschöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf:
Gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen (2 Angeschuldigte)
Sachbeschädigung, Beleidigung, gefährliche Körperverletzung jeweils durch einen der Angeklagten
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 10.04.2021 feierte einer der Angeklagte auf dem Jugendplatz in Höhfröschen gemeinsam mit Freunden seinen 18. Geburtstag. Gegen 21.30 Uhr erschien der verantwortliche Ortsbürgermeister und forderte unter Hinweis auf die geltenden Coronaschutzbestimmungen die Anwesenden auf, den Platz zu verlassen. Dieser Aufforderung kamen die Angeklagten und weitere Anwesende nicht nach. Der Ortstbürgermeister rief daher per Telefon die Polizei um Hilfe. Gleichwohl traten sodann mehrere Personen auf ihn zu, weshalb er nach einer Latte griff und die Personen aufforderte Abstand zu halten. Daraufhin schlug einer der Angeklagten den Ortsbürgermeister an die Schläfe, so dass dieser benommen zu Boden fiel. Als einer der anwesenden zu Hilfe kommen wollte trat der andere Angeklagte dem Geschädigten im Sprung mit beschuhtem Fuß gegen die Brust, so dass der Ortsbürgermeister wieder zu Boden fiel, wo dann beide Angeklagte mehrfach auf ihn einschlugen und mit beschuhten Füßen auf ihn eintraten. Der Geschädigte erlitt multiple Schürfwunden und eine Thoraxprellung.
Am 19.02.2021 begaben sich die Angeklagten gegen Abend in den Strecktalpark, um den später Geschädigten aus Eifersucht zur Rede zu stellen, weil dieser den Abend mit 2 Frauen verbracht hatte, die auch mit den Angeklagten bekannt waren. Einer der Angeklagten schlug dem Geschädigten, der mit einer der Frauen auf einer Bank saß unvermittelt ins Gesicht, so dass dieser zu Boden fiel. Dort schlug der angeklagte weiter auf den Geschädigten ein. Gleichzeitig begann auch der andere Angeklagte auf den Geschädigten einzuschlagen und beschimpfte diesen als „Hurensohn“ und „Wichser“. Nachdem sich eine weitere Person dem Geschehen näherte wurde diese ebenfalls durch einen der angeklagten geschlagen, der erst von diesem abließ, als sich dieser nicht mehr rührte. Die Geschädigten erlitten u.a. ein Schädel-Hirntrauma, Schürfwunden, Gesichtsprellungen, Distorsionen.
Am 03.08.2021 schlug einer der Angeklagten mit der bloßen Hand zwei Fensterscheiben ein. Es entstand Sachschaden in Höhe von 200 €.
Am 05.09.2021 beschimpfte der Angeklagte im öffentlichen Raum eine andere Person mit den Worten „Schlampe, Hure, Bitch“.
Am 03.09.2021 griff der damals 17jährige Angeklagte auf dem Jahrmarkt in Pirmasens den zum Tatzeitpunkt drei Jahre jüngeren Geschädigten gemeinsam mit zwei weiteren bislang nicht ermittelten Personen an, indem sie mit der mit der Faust gegen Hals, Nase und Stirn schlugen. Als der Geschädigte zu Boden fiel, kniete sich der Angeklagte auf ihn und schlug mindestens 10mal mit der Faust auf ihn ein. Außerdem trat er ihn mit beschuhtem Fuß mehrfach in die Rippen und die Beine. Der Geschädigte erlitte multiple Schürfwunden.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 09.01.2023, 09:00 Uhr
Fortsetzungstermin: 30.01.2023
Montag, 23. Januar 2023, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
08:30 Uhr
Tatvorwurf: Beleidigung, Üble Nachrede (durch dieselbe Handlunge)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 24.09.2021 äußerte der Angeklagte im Rahmen eines nichtöffentlichen Anhörungstermins in einem bei dem Amtsgericht Pirmasens anhängigen familienrechtlichen Verfahren gegenüber der Geschädigten, die in ihrer Funktion als Mitarbeiterin des Stadtjugendamtes Pirmasens eine Stellungnahme gefertigt hatte, dass diese Stellungnahme erstunken und erlogen sei. Die Geschädigte sei seit Jahren alkoholkrank, was in der ganzen Stadt bekannt sei. Diese Äußerungen wurden von den weiteren Verfahrensbeteiligten wahrgenommen. Einen Nachweis erbrachte der Angeklagte für seine Behauptungen nicht.
Dienstag, 24. Januar 2023, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:30 Uhr
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz und andernorts
Anfang 2013 lieferte der Angeklagte eine größere Menge Amphetamin zum Preis von 3.000 € an eine zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilte Person, die dieses im Anschluss selbst für 3.500 € verkaufte.
Im März oder April 2013 bot der Angeklagte dieser Person 400 g Haschisch an. Da der Angeklagte einen zu hohen Preis forderte, kam das Geschäft nicht zustande.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 10.01.2023, 09:00 Uhr
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 20.09.2022 wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten 10 Haschischplatten sichergestellt, die ein Gesamtgewicht von 1 Kilogramm hatte. Das Haschisch war zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt.
Am 11.04.2022 befand sich der Angeklagte im Besitz von 1 Kilogramm Haschisch, welches er von einem unbekannten Lieferanten für 280 € erwarb und was für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt war.
Mittwoch, 25. Januar 2023, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlicher Ladendiebstahl (2 Angeschuldigte)
Tatort: Stadt Pirmasens
10:15 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Tatort: Stadt Pirmasens
10:45 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln, Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (durch 3 selbständigte Handlungen
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
11:15 Uhr
Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachbeschädigung (durch dieselbe Handlung)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 24.06.2022 verschaffte sich der Angeklagte durch Aufhebeln eines Klapprolladens Zutritt zu einem Verkaufsstand in einem Freizeitpark. Dort entnahm er aus einer Geldkassette Münzgeld und Getränke im Wert von 20 €. Es entstand Sachschaden in Höhe von 280€.
12:30 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl, Computerbetrug (durch 5 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 04.10.2022 entwendete der Angeklagte in einem Kiosk den Geldbeutel des Geschädigten, in dem sich 50 € und die EC-Karte mit PIN des Geschädigten befand.
Kurze Zeit später hob der Angeklagte mit der EC-Karte in 4 Fällen bei einer Bank Bargeldbeträge in Höhe von insgesamt 1.200, 80 € ab
Donnerstag, 26. Januar 2023, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug (4 Angeklagte, durch 77 selbständige Handlungen), Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (1 Angeklagter)
Tatort: Stadt Pirmasens,
Fortsetzungstermin: 16. 02.2023
Die Angeklagten bewohnten in dem Tatzeitraum 18.01.2021 bis 27.09.2021 gemeinsam ein Wohnanwesen in Pirmasens. An einem nicht näher bestimmbaren Tag vor dem 18.01.2021 beschlossen die Angeklagten Betrugstaten zu begehen, um sich dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.
In Umsetzung dieses Tatplanes bestellten die Angeklagten unter Verwendung verschiedener E-Mail-Adressen in 77 Fällen bei einer Mobilfunkfirma, meist in Verbindung mit dem Abschluss von Mobilfunkverträgen diverse elektronische Ware, um diese nach Erhalt für sich zu behalten oder weiter zu veräußern ohne den Kaufpreis dafür zu entrichten. Die Warenlieferungen erfolgten unter der Anschrift der gemeinsamen Wohnung und wurden im Falle der Anlieferung jeweils absprachegemäß von einem der Angeklagten angenommen. Die Ware behielten die Angeklagten für sich oder veräußerten sie und teilten den Veräußerungserlös unter sich auf.
Es entstand ein insgesamter Schaden in Höhe von mindestens 79.007,42 €
Am 01.04.2022 befuhr einer der vorgenannten angeklagten öffentliche Straßen ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.