| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

Pressemitteilung 05. Kalenderwoche 2025

Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen

 

Montag, 27. Januar 2025, Saal 148 (I. OG)

Strafrichter 1

09:00 Uhr

Tatvorwurf:  Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 

Tatort: Stadt Pirmasens

09:30 Uhr

Tatvorwurf:  Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

10:30 Uhr

Tatvorwurf:  durch 2 selbständige Handlungen Fahren ohne Fahrerlaubnis und durch dieselbe Handlung Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis 

Tatort: Stadt Pirmasens

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

 Tatort: Landkreis Südwestpfalz

11:30 Uhr

Tatvorwurf:  durch 3 selbständige Handlungen jeweils vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis 

Tatort: Stadt Pirmasens

13:00 Uhr

Tatvorwurf:  Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Stadt Pirmasens

13:30 Uhr

Tatvorwurf:  Diebstahl geringwertiger Sachen

Tatort: Stadt Pirmasens

Dienstag, 28. Januar 2025, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

13:00 Uhr

Tatvorwurf: durch dieselbe Handlung Besitz kinderpornographischer Inhalte, Besitz jungendpornographischer Inhalte

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 10.07.2023 wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten 200.000 kinder –und jugendpornografische Bild-und Videodateien auf verschiedenen elektronischen Geräten festgestellt, die im Besitz des Angeklagten standen. Die Aufnahmen zeigen u.a. den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen jeden Geschlechts, meist zwischen 3 und 10 Jahren.

Donnerstag, 30. Januar 2025, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Schwere Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs sowie mittels eines hinterlistigen Überfalls sowie mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 23.12.2022 kehrte der Angeklagte mit einem Arbeitskollegen den Hallenboden einer KfZ-Werkstatt. Während der Kollege mit dem Rücken zu ihm stand, weil er sich im Gespräch mit einer anderen Person befand, übergoß der Angeklagte seinen Kollegen von hinten mit einer nicht unerheblichen Menge Bremsenreiniger und entzündete die hoch brennbare Flüssigkeit. Die Arbeitskleidung des Kollegen fing sofort Feuer. Wegen der Festigkeit des Stoffes seiner Arbeitskleidung bemerkte dieser erst nach kurzer Zeit, dass er in Flammen stand. Das Feuer breitete sich über dessen Po, dessen Beine und Rücken aus und setzte auch die Kopfhaare in Brand. Der Geschädigte erlitt schwere Verbrennungen zweiten Grades an Beinen, Po und Rücken.  8 % der Haut waren verbrannt. Der Geschädigte war 8 Tage in stationärer Behandlung. Er trägt noch heute sichtbare Narben an den in Mitleidenschaft gezogenen Körperteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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