Pressemitteilung 05. Kalenderwoche 2025
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen
Montag, 27. Januar 2025, Saal 148 (I. OG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz,
Tatort: Stadt Pirmasens
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
10:30 Uhr
Tatvorwurf: durch 2 selbständige Handlungen Fahren ohne Fahrerlaubnis und durch dieselbe Handlung Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
11:30 Uhr
Tatvorwurf: durch 3 selbständige Handlungen jeweils vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
13:30 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl geringwertiger Sachen
Tatort: Stadt Pirmasens
Dienstag, 28. Januar 2025, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
13:00 Uhr
Tatvorwurf: durch dieselbe Handlung Besitz kinderpornographischer Inhalte, Besitz jungendpornographischer Inhalte
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 10.07.2023 wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten 200.000 kinder –und jugendpornografische Bild-und Videodateien auf verschiedenen elektronischen Geräten festgestellt, die im Besitz des Angeklagten standen. Die Aufnahmen zeigen u.a. den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen jeden Geschlechts, meist zwischen 3 und 10 Jahren.
Donnerstag, 30. Januar 2025, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Schwere Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs sowie mittels eines hinterlistigen Überfalls sowie mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 23.12.2022 kehrte der Angeklagte mit einem Arbeitskollegen den Hallenboden einer KfZ-Werkstatt. Während der Kollege mit dem Rücken zu ihm stand, weil er sich im Gespräch mit einer anderen Person befand, übergoß der Angeklagte seinen Kollegen von hinten mit einer nicht unerheblichen Menge Bremsenreiniger und entzündete die hoch brennbare Flüssigkeit. Die Arbeitskleidung des Kollegen fing sofort Feuer. Wegen der Festigkeit des Stoffes seiner Arbeitskleidung bemerkte dieser erst nach kurzer Zeit, dass er in Flammen stand. Das Feuer breitete sich über dessen Po, dessen Beine und Rücken aus und setzte auch die Kopfhaare in Brand. Der Geschädigte erlitt schwere Verbrennungen zweiten Grades an Beinen, Po und Rücken. 8 % der Haut waren verbrannt. Der Geschädigte war 8 Tage in stationärer Behandlung. Er trägt noch heute sichtbare Narben an den in Mitleidenschaft gezogenen Körperteilen.