08. Kalenderwoche 2024
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen
Montag, 19. Februar 2024, Saal 27 (EG)
Jugendrichter
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Betrug
Tatort: Stadt Pirmasens
Montag, 19. Februar 2024, Saal 148 (1. EG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Tatort: Stadt Pirmasens
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Betrug (durch 3 selbständige Handlungen), Bedrohung (durch dieselbe Handlung in 2 Fällen), Beleidigung (durch dieselbe Handlung in 2 Fällen), Wiederstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (durch dieselbe Handlung); Körperverletzung
Tatort: Stadt Pirmasens
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Betrug (durch 11 selbständige Handlungen)
Tatort: Neckarsteinbach
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln
Tatort: Landkreis Südwestpfalz und andernorts
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Vergehen nach dem Tierschutzgesetz (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Missbrauch von Notrufen, Beleidigung (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Dienstag, 20. Februar 2024, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen (2 Angeschuldigte, durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Lebensgefährten der Mutter der beiden zum Tatzeitpunkt geschädigten minderjährigen Kinder. Bei dem weiteren Angeklagten handelt es sich um einen Nachbarn, der sich überwiegend und gemeinsam mit dem Lebensgefährten in dessen Wohnung aufhielt.
Die Mutter der beiden geschädigten überließ ihre Kinder während der Zeiten ihrer arbeitsbedingten Abwesenheit in der Obhut der Angeklagten. Sie hatte Kenntnis von den Geschehnissen ohne etwas dagegen zu unternehmen.
In dem Zeitraum zwischen dem 07.05.2022 und dem 07.05.2023 misshandelten die Angeklagten die beiden Kinder. Im Einzelnen kam es u.a. zu folgenden Vorfällen:
Beide Kinder wurden mehrfach am ganzen Körper mit Elektroschocks gequält und mit Peitschen geschlagen. Einem der Kinder wurde mit einem Schrotgewehr ins Knie geschossen.
Unter Androhung von weiteren Elektroschocks wurden die Kinder dazu gezwungen ganze Chilischoten in eigene Körperöffnungen einzuführen. Die Kinder wurden gezwungen Tequila und alkoholhaltigen Eistee zu trinken.
Eines der Kinder wurde von den Angeklagten gezwungen eine lebende Spinne zu essen, das andere Kind musste lebende Mehlwürmer und eine Heuschrecke essen.
Einem der Kinder wurde mit einem Blasrohr ein Pfeil in den Rücken geschossen, der von den Angeklagten mit einem Messer wieder entfernt wurde.
Eines der Kinder wurde bis zur Ohnmacht gewürgt.
Den Kindern wurden Porzellansuppenteller so lange auf den Kopf geschlagen bis diese zerbrachen.
Schließlich wurden von beiden Angeklagten sog. „Tage des Schmerzes“ gefeiert, an denen die Kinder extremen Misshandlungen der beschriebenen Art und Weise ausgesetzt wurden.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 13. Februar 2024, 09.00 Uhr
13.00 Uhr
Tatvorwurf:
Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln, gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln, Bedrohung
Tatort: Pirmase
In der Zeit zwischen dem 21.01.2022 und dem 12.09.2022 kaufte der Angeklagte in 26 Fällen von einer strafrechtlich gesondert verfolgtenPerson Betäubungsmittel in Form von Haschisch, Marihuana und Amphetamin. Der Preis lag bei 10 € je Gramm. Insgesamt erwarb der Angeklagte 123 g Haschisch, 55 g Amphetamin und 1 g Marihuana.
Am 27.03.2022 verwahrte der Angeklagte zum gewinnbringenden Weiterverkauf in seiner Wohnung 50 g Amphetamin. Er erzielte damit einen Umsatz von 500 €
Am 06.06.2023 verwahrte der Angeklagte in seiner Wohnung 70,7 g Haschisch, 2 Ecstasytabletten, 1 LSD-Trip zum gewinnbringenden Weiterverkauf.
Am 20.09.2023 gegen 21.55 Uhr begab sich der Angeklagte mit einer Softairpistole (Walther P99 Nachbau) in der Alleestraße zu einer Personengruppe bestehend aus 8 Personen. Der Angeklagte schoß zweimal mit der Pistole in die Luft und sagte zu den Personen, dass er sie „alle umbringen“ werde.
Dienstag, 20. Februar 2024, Saal 148 (1. EG)
Strafrichter 1
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung (2 Angeschuldigte, durch 2 selbständige Handlungen),
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 27.05.2023 kam es auf dem Kienholzfest zwischen den Angeklagten und zwei ihnen unbekannten Besuchern ohne Anlass zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf die Angeklagten die Geschädigten zu Boden brachten und mit beschuhten Füßen auf diese eintraten und sie mit Fäusten schlugen. Die Geschädigten erlitten u.a. mehrere Platzwunden im Gesicht.
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung (2 Angeschuldigte)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Mittwoch, 21. Februar 2024, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln (in 6 Fällen), Trunkenheit im Verkehr, Verstoß gegen das Waffengesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Landkreis Südwestpfalz und andernorts
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Tatort: Stadt Pirmasens
Donnerstag, 22. Februar 2024 Saal 27 (EG)
Schöffensitzung
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Betrug, Urkundenfälschung (in 39 Fällen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Dem Angeklagten wurde auf dessen Antrag 12.04.2023 vom Jobcenter Pirmasens ein sogenannter Lebensmittelgutschein im Wert von 100€ ausgehändigt, welcher dem Angeklagten zum Erwerb von Lebensmitteln dienen sollte. Nach Begleichung des Einkaufsbetrages sollte dieser von dem jeweiligen Geschäft beim Jobcenter in Vorlage gebracht werden.
Der Angeklagte fasste indes den Entschluss sich mit Hilfe des ihm ausgegebenen Originalgutscheins über die gewährten 100 € hinaus sich bereichern. Hierzu fertigte der Angeklagte Farbkopien des Originalgutscheins in der Absicht an, diese in verschiedenen Geschäften einzulösen.
In der Zeit vom 12.04.2023 bis 27.07.2023 legte der Angeklagte in 37 Fällen die gefälschten Gutscheine vor und erlangte auf diese Weise Waren im Wert von 3.897,43 €.
Am 14.12.2021 schloss der Angeklagte unter Vorspiegelung seiner Zahlungswilligkeit mit der Firma Vodafone einen Prepaid-Vertrag ab, wobei er als Kontoverbindung für die Abbuchung der Monatsbeträge die IBAN der Kreisverwaltung Kusel angab. Hierbei war ihm bewusst, dass die Kreisverwaltung Kusel die unberechtigten Abbuchungen nach deren Entdeckung stornieren werde. Es wurden in dem Zeitraum vom 14.12.2021 bis 16.03.2022 Abbuchungen in einem Gesamtbetrag von 315 € vorgenommen.
An einem nicht näher bestimmbaren Tag vor dem 16.03.2022 bestellte der
Angeklagte von einer unbekannten Person in Italien einen auf ihn ausgestellten gefälschten italienischen Führerschein, um auf diese Weise in der Bundesrepublik Deutschland den Eindruck des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Fahrerlaubnis hervorzurufen. Die die gefälschten Führerscheindokumente enthaltende Postsendung wurde von Beamten des Hauptzollamtes Gießen sichergestellt.