09. Kalenderwoche 2024
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen
Montag, 26. Februar 2024, Saal 27 (EG)
Jugendschöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl, Urkundenfälschung (durch dieselbe Handlung), Diebstahl geringwertiger Sachen, (durch dieselbe Handlung) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung
Tatort: Stadt Pirmasens
Zwischen dem 12.09.2022 und 16.09.2022 fand der Angeklagte die Jahresbusfahrkarte des Geschädigten, welche dieser verloren hatte. Der Angeklagte brachte darauf sein eigenes Lichtbild an, um diese für sich zu benutzen.
Am 04.11.2022 begab sich der Angeklagte in die Geschäftsräume eines Drogeriemarktes und entwendete Dort Dartpfeile im Wert von 3,49 €.
Am 31.10.2022 schlug der Angeklagte gegen die Haueingangstür eines Mehrparteienhauses um in das Hausinnere zu gelangen. Einer Bewohnerin, die sich auf dem Balkon befand, rief er zu : „Komm doch runter, ich bringe dich um“. Es entstand Sachschaden in Höhe von 2.000€. Die Bewohnerin verständigte daraufhin die Polizei. Bei Eintreffen der Polizeibeamten widersetzte er sich der Feststellung der Personalien und seiner Festnahme mit körperlicher Gewalt. Schließlich gelang den Polizeibeamten die Fesselung des Angeklagten, der im Anschluss in das Krankenhaus Pirmasens verbracht wurde. Der Angeklagte wurde durch den Polizeieinsatz im Gesicht verletzt. Zur Versorgung seiner Verletzungen musste der Angeklagte im Krankenhaus fixiert werden. Dabei beleidigte er die anwesenden Polizeibeamten u.a. als „scheiß Bullen“ und „ Wichser“. Im Rahmen der anschließenden Blutentnahme beleidigte der Angeklagte die Polizeibeamten erneut.
Jugendschöffengericht
10:45 Uhr
Tatvorwurf: Bedrohung, Nötigung, Diebstahl mit Waffen (2 Angeschuldigte, durch dieselbe Handlung)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 02.04.2023 gegen 21.00 Uhr sprachen die Angeklagten einen Jugendlichen in der Exerzierplatzstraße an, in der Absicht von diesem Wertgegenstände zu erlangen. Im Verlaufe des Gesprächs drückten die Angeklagten den Jugendlichen gegen einen Pfosten und forderten diesen unter Zufügung von Faustschlägen auf, ihnen seine Jacke auszuhändigen. Unter dem Vorwand dem Verlangen der Angeklagten nachzukommen, woraufhin die Angeklagten von dem Jugendlichen abließen, gelang diesem die Flucht.
Am 03.04.2023 gegen 20.00 Uhr sprachen die Angeklagten erneut einen Jugendlichen in der Exerzierplatzstraße an, in der Absicht von diesem Wertgegenstände zu erlangen. Im Verlaufe des Gespräches schlugen und traten die Angeklagten auf den Jugendlichen ein, bis dieser zu Boden fiel. Unter Vorhalt eines Pfeffersprays und eines Schlagrings forderten die Angeklagten die Herausgabe eines Apple Air Pods des Jugendlichen. Der Jugendliche händigte aus Angst vor weiteren Schlägen das Case seines Apple Air Pods im Wert von 50 € aus. Das Apple Air Pod selbst hatte der Jugendlich im Verlaufe der Schläge durch die Angeklagten verloren. Die Angeklagten flüchteten mit der Tatbeute.
Am 10.04.2023 bestellten die Angeklagten bei einem Lieferdienst Speisen und Getränke im Wert von 81 €. Der Mitarbeiter des Lieferdienstes lieferte die Bestellung an die von den Angeklagten angegebene Lieferanschrift aus. Während des Ausladens der Speisen sprühten die Angeklagten dem Lieferanten Pfefferspray ins Gesicht, rissen ihm die Speisen aus der Hand und flüchteten.
Montag, 26. Februar 2024, Saal 27 (EG)
Jugendrichter
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl
Tatort: Stadt Pirmasens
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 14.02.2024, 13.oo Uhr
Montag, 26. Februar 2024, Saal 148 (1. EG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Vergehen gegen das Kunsturhebergesetz
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 17.08.2022 schickte der Angeklagte einer anderen Person per WhatsApp auf das von dieser genutzten Firmenhandy ein Foto der Geschädigten , welche diese unbekleidet in deren Wohnung zeigt. Das Foto war von einer anderen Person mit Einverständnis der Geschädigten aufgenommen worden.
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Trunkenheit im Verkehr
Tatort: Stadt Pirmasens
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Dienstag, 27. Februar 2024, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Vergehen gegen das Gewaltschutzgesetz, Gefährliche Körperverletzung (durch dieselbe Handlung)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 01.01.2023 begab sich der Angeklagte, dem es durch eine familiengerichtliche Anordnung verboten war sich der Geschädigten zu nähern zu deren Wohnung. Da diese noch nicht zu Hause war, wartete der Angeklagte im Treppenhaus bis die Geschädigte von einer Silvesterparty nach Hause kam. Dabei kam er mit der Geschädigten in Streit. Im Verlaufe der Auseinandersetzung stieß er die Geschädigte die Treppe hinunter. Die Geschädigte erlitt durch den Sturz ein Schädel-Hirntrauma.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 08. Februar 2024, 09.00 Uhr
Mittwoch, 28. Februar 2024, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht
Tatort: Stadt Pirmasens
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Entziehung elektrischer Energie (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
10:45 Uhr
Tatvorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung
Tatort: Stadt Pirmasens
Donnerstag, 29. Februar 2024 Saal 27 (EG)
Schöffensitzung
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht (durch 3 selbständige Handlungen), Unerlaubter Besitz kinderpornographischer Inhalte
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Der Angeklagte steht unter Führungsaufsicht. Im Rahmen der Führungsaufsicht ist ihm die Weisung erteilt, keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren aufzunehmen. Dennoch kam es in der Zeit zwischen dem 24.08.2022 und vor dem 22.06.2023 zu mehreren Kontakten zu einem zum Tatzeitpunkt 10 –jährigen Kind. So war das Kind am 24.08.2022 zum Eisessen mit dem Angeklagten. An Ostern 2023 befand sich der Angeklagte gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern und dem Kind in einer Gaststätte. Zwischen dem 01.06.2022 und dem 22.06.2023 machte der Angeklagte mit dem Kind einen Ausflug ins Grüne.
In der Zeit von Oktober 2022 bis 20.09.2023 hatte der Angeklagte auf seinem Mobiltelefon mindestens 9 kinderpornographische Bilddateien gespeichert.