| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen bei dem Amtsgericht Pirmasens

10.  Kalenderwoche 2024

Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen

 

Montag, 04. März 2024, Saal 148 (1. EG)

Strafrichter 1

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Tatort: Stadt Pirmasens

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 27.06.2023 schlug der Angeklagte dem Geschädigten mit einer Glasflasche auf den Kopf. Nachdem der Geschädigte dadurch zu Boden kam, trat ihn der Angeklagte mit beschuhtem Fuß gegen den Kopf, wodurch der Geschädigte kurzzeitig bewusstlos wurde.

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

Tatort: Stadt Pirmasens

11:30 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

Tatort: Stadt Pirmasens

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Körperverletzung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Beim Faschingsumzug in Dahn am 19.02.2023 schlug der Angeklagte den Geschädigten derart heftig, dass dieser auf den Hinterkopf aufschlug und eine Gehirnerschütterung erlitt.

 

Mittwoch, 06. März 2024, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung (durch zwei selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung

Tatort: Stadt Pirmasens und Haltern am See

Am 10.02.2016, während eines Aufenthaltes in Haltern am See, begann der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin in der gemieteten Ferienwohnung grundlos zu schubsen. Die Geschädigte versuchte zunächst mit ihrem Handy um Hilfe zu rufen. Der Angeklagte versuchte deshalb der Geschädigten das Handy zu entreißen. Dabei drehte der Angeklagte die rechte Hand der Geschädigten mit erheblichem Kraftaufwand bis es krachte. Die Geschädigte erlitt dadurch einen Bruch des Ringfingers und musste für 8 Wochen eine Gipsschiene tragen.

Vom 24.06.2016 auf den 25.06.2016 kam es zu einem verbalen Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin. Im Verlaufe dieses Streites zog der Angeklagte seine Lebensgefährtin an den Haaren, warf sie zu Boden und schleifte sie über den Hof des damals gemeinsam bewohnten Anwesens. Der Angeklagte stieß seine Lebensgefährtin im weiteren Verlauf in den Hauseingang und versetzte ihr mehrere Schläge. Sodann nahm der Angeklagte das Handy der Geschädigten weg und versperrte sodann die Haustür, so dass die Geschädigte nicht mehr aus dem Haus kam. Als der Angeklagte durch ein Telefonat abgelenkt war, versuchte die Geschädigte zu flüchten, was ihr nicht gelang. Um die Geschädigte weiter einzuschüchtern, hielt der Angeklagte einen Revolver der Geschädigten, der sich im Waffenschrank in der Wohnung befand, an den Kopf und drohte sie umzubringen.

Als gegen 22.00 Uhr ein Besucher angefahren kam, um ein erlegtes Wildschwein in die Kühlung zu bringen, befahl der Angeklagte der Geschädigten im Haus zu bleiben. Diese machte sich gegenüber dem Besucher bemerkbar in der Hoffnung von diesem Hilfe zu erhalten. Schließlich verblieb der Besucher solange in der Nähe des Anwesens, bis der Angeklagte dieses verließ. Die Geschädigte verließ das Anwesen und begab sich zu ihren Eltern.

 

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