11. Kalenderwoche 2022
Montag, 14. März 2022, Saal 27 (EG)
Strafrichter 1
08:30 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (2,18 g Haschisch)
Tatort: Stadt Pirmasens
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (durch 3 selbständige Handlungen), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Dem Angeklagten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Angeklagte, der nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, fuhr am 20.07.2020 mit seinem Kleinkraftrad in Waldfischbach-Burgalben in eine Verkehrskontrolle. Ein Polizeibeamter versuchte ihn dabei mit erhobener Anhaltekelle zum Anhalten zu bewegen. Der Angeklagte versuchte indes an dem Polizeibeamten vorbeizufahren und fuhr dabei gegen dessen Arm wobei die Anhaltekelle im Wert von 100 € zu Boden fiel und zersplitterte. Der Angeklagte setzte seine Fahrt fort. Zwei Polizeibeamte konnten den Angeklagten mit ihrem Dienstfahrzeug auf einem Parkplatz stellen. Der Angeklagte versuchte sodann mit seinem Kleinkraftrad über einen Grünstreifen zu flüchten und fuhr dabei an den Dienstwagen wobei Sachschaden in Höhe von 3000€ entstand. Der Angeklagte, der sodann seine Flucht zu Fuß fortsetze konnte schließlich durch die beiden P Polizeibeamten gefasst werden.
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Beschädigung eines Begrenzungspfeilers, Schaden 481,40 €)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
15:00 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Dienstag, 15. März 2022, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vorsätzliches Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangener Diebstahl am 25.11.2021. Es wurden Wurstwaren und Wodka im Wert von 12,93€ in einem Supermarkt entwendet.
Tatort: Stadt Pirmasens
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung (2 Angeschuldigte)
Tatort: Stadt Pirmasens
Den Angeklagte wird folgender Sachverhalt vorgeworfen:
Am 28.02.2021 kam es zwischen den Angeklagten und dem Geschädigten zum Streit. Dabei umfasste einer der Angeklagten den Geschädigten von hinten am Hals und würgte ihn, während der andere Angeklagte versuchte, mit einem Stuhl nach dem Geschädigten zu schlagen, was durch Einschreiten eines Zeugen verhindert wurde.
Mittwoch, 16. März 2022, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Dem angeklagte wird folgender Sachverhalt vorgeworfen:
Am 23.06.2021 hielt sich der Angeklagte mit der Geschädigten und deren beiden Kindern in der Wohnung eines Zeugen auf. Dort wurde erheblich dem Alkohol zugesprochen. Im weiteren Verlauf schlug der Angeklagte der Geschädigten ins Gesicht.
In der Nacht vom 23.06.2021 auf den 24.01.2021 begab sich der Angeklagte mit der Geschädigten in deren Wohnung. Dort kam es zu zahlreichen körperlichen Übergriffen auf die Geschädigte und Beleidigungen durch den Angeklagten im Beisein von deren Kindern. Unter anderem würgte der Angeklagte die Geschädigte bis sie keine Luft mehr bekam, er bezeichnete sie als „Fotze“ und „Hure“ , er schlug sie mehrfach mit den Fäusten ins Gesicht, er nahm ihren Kopf in seine Hände und schlug ihn gegen das Waschbecken, er warf ein Parfümregal auf die Geschädigte und äußerte, dass er sie umbringen werde. Die Geschädigte erlitt zahlreiche Verletzungen und musste sich für einen Tag in stationäre Behandlung begeben. Um 00.57 Uhr wurde bei dem Angeklagten eine Atemalkoholkonzentration von 1,26 Promille
festgestellt.
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Beleidigung, Bedrohnug, Sachbeschädigung (durch 4 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Dem Angeklagten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Am 15.11.20021 beanzeigte der Angeklagte den Geschädigte bewusst wahrheitswidrig wegen des Diebstahls einer Schubkarre. Im späteren Verlauf des 15.11.2021 beleidigte der Angeklagte den Geschädigten mehrfach, u.a. mit den Worten „Wichser“, „Wildsau“, „Drecksau“ etc.
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Beleidigung
Tatort: Stadt Pirmasens
11:50 Uhr
Tatvorwurf: Betrug (zum Nachteil Agentur für Arbeit)
Tatort: Stadt Pirmasens
12:45 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl
Tatort: Stadt Pirmasens
13:45 Uhr
Tatvorwurf: Uneidliche Falschaussage am 04.05.2021 vor dem Amtsgericht Pirmasens –Strafrichter-
Tatort: Stadt Pirmasens
Donnerstag, 17. März 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Wohnungsbrand Winzler Straße in Pirmasens
Dem Angeklagten wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Brandstiftung vorgeworfen.
Der Anklage der Staatsanwaltschaft Zweibrücken liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Angeklagte erwarb im August 2018 ein renovierungsbedürftiges Anwesen in der Winzler Straße in Pirmasens. In dem Anwesen befanden sich neben Gewerbeflächen im Erdgeschoss auch Wohneinheiten. Die Elektrik wurde im Jahr 2013 erneuert, wobei der im Erdgeschoss angebrachte Zählerschrank nicht dem Stand der damaligen Technik entsprach.
Am 09.07.2020 schloss der Angeklagte über die Erdgeschoss– und Obergeschosswohnung als einheitliche Wohnung einen Mietvertrag mit einer Familie mit sechs Kindern zum 01.09.2020 ab, wobei das Obergeschoss für Schlafräume und das Erdgeschoss für Wohnzimmer und Küche vorgesehen war. Das Treppenhaus sollte ebenfalls in die Wohnung integriert werden.
Den Mietern war bereits zum 10.07.2020 zwecks Durchführung von Renovierungsarbeiten der Zutritt zu den Wohnräumen gestattet. Weder zu diesem Zeitpunkt, noch zu Beginn des Mietverhältnisses am 01.09.2020 überprüfte der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die ihm gem. § 44 LBauO Rheinland-Pfalz obliegende Verpflichtung als Eigentümer die Funktionsfähigkeit der im Mietobjekt vorhandenen Rauchwarnmelder, wobei der Angeklagte wusste, dass sich im Treppenhaus kein Rauchwarnmelder befand.
Die Mieter wiesen im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses den Angeklagten mehrfach darauf hin, dass der Zeitschalter der Flurbeleuchtung nicht mehr funktioniere und die Flurbeleuchtung daher dauerhaft brenne. Der Angeklagte bemerkte auch am 28.09.2020 als er sich wegen der Inbetriebnahme der Heizungsanlage in dem Mietobjekt aufhielt, die dauerhaft brennende Flurbeleuchtung, unternahm aber in der Folgezeit nichts, um den Defekt zu beheben.
In der Nacht vom 05.11.2020 zum 06.11.2020 kam es aufgrund eines Defekts der Elektrik im Zählerschrank im Flur des Erdgeschosses, zu einem Brand im Treppenhaus. Der Defekt der Elektrik war nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken darauf zurückzuführen, dass die Flurbeleuchtung dauerhaft brannte und dadurch die Kontakte an der Zeiteinheit im Treppenhausrelais aufgrund Dauereinschaltung des Lichtstromkreises überhitzte. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 3 der Kinder der Familie im Obergeschoss des Hauses, während sich die anderen 3 Kinder im Erdgeschoss aufhielten. Diese konnten sich nach Brandentdeckung ins Freie retten. Auch eines der im Obergeschoss befindlichen Kinder konnte sich durch einen Sprung aus einem Fenster in Sicherheit bringen. Die beiden anderen Kinder verstarben infolge einer Rauchgasintoxikation.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wurde der Brand wegen der nicht ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelder zu spät entdeckt, so dass aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Flammen –und Rauchentwicklung eine Rettung der beiden Kinder nicht mehr möglich war. Eine Reparatur der dauerhaft brennenden Flurbeleuchtung wie auch die ordnungsgemäße Installation von Rauchwarnmeldern im Treppenhaus, Flur und Obergeschoss hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod der beiden Kinder verhindert.
Die fahrlässige Tötung gem.§ 222 StGB, als auch die fahrlässige Brandstiftung gem. § 306 d StGB werden mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Hauptverhandlungstermine sind für Donnerstag, den 17.03.2022 um 09.00 Uhr und für Dienstag, den 22.03.2022 um 09.00 Uhr jeweils in Sitzungssaal 27 bestimmt.