Pressemitteilung 30. Kalenderwoche 2024
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen
Montag, 22. Juli 2024, Saal 27 (EG)
Jugendrichter
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl geringwertiger Sachen, Gefährliche Köperverletzung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Hilfeleistung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis (durch dieselbe Handlung)
Tatort: Stadt Pirmasens
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl (gemeinschaftlich handelnd)
Tatort: Stadt Pirmasens
13:20 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Montag, 22. Juli 2024, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl
Tatort: Stadt Pirmasens
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
Mittwoch, 24. Juli 2024, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl
Tatort: Stadt Pirmasens
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung (durch dieselbe Handlung)
Tatort: Stadt Pirmasens
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Verenen gegen das Waffengesetz (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Tatort: Stadt Pirmasens
Donnerstag, 25. Juli 2024, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Verbotene Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 09.06.2023 traf sich der Angeklagte mit dem zwischenzeitlich verstorbenen weiteren Beteiligten an einer Tankstelle zur Auffahrt auf die B 270 Fahrtrichtung Kaiserslautern. Beide führten ein Motorrad. An dem Motorrad des Angeklagten waren falsche Kennzeichen befestigt. Zudem war der Angeklagte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. An der Ampel zur Auffahrt auf die B 270 kamen die Beteiligten zum stehen. Sie ließen die Motoren aufheulen und gaben damit konkludent zum Ausdruck einen Wettbewerb zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten durchzuführen. Im Laufe der Fahrt kam es wegen überhöhter Geschwindigkeit und nicht angepassten Fahrverhaltens zu einem Unfall bei dem der weitere Beteiligte den Tod fand. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkte verließ er die Unfallstelle. Zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte eine BAK von 0,63 Promille. Zudem stand er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Fortsetzung der Hauptverhandlung am 01.08.2024, 09:00 Uhr