29. Kalenderwoche 2022
Montag, 18. Juli 2022, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl (Gewerbsmäßig handelnd)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz)
Dem Angeklagten, der einen Gewerbetrieb u.a. zur Herstellung und Handel mit Brennholz im Saarland betrieb, wird vorgeworfen an einem nicht näher bestimmbaren Tag vor dem 05.02.2021 im Gewahrsamsbereich des Forstamtes Hinterweidenthal 33,78 Festmeter Holz im Wert von 1.857,90 Euro, das ihm nicht gehörte, auf seinen mitgeführten LKW-Anhänger aufgeladen zu haben, um dieses an seiner Betriebsstätte zu verkaufen. Er handelte dabei in der Absicht, sich durch wiederholte Diebstähle von Holz eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug
Tatort: Stadt Pirmasens
Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit vortäuschend bestellte die Angeklagte am 30.11.2020 unter Angabe eines falschen Namens Waren im Gesamtwert von 69,92 €, die sie nach Lieferung nicht zahlte.
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug
Tatort: Stadt Pirmasens
Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit vortäuschend bestellte der Angeklagte kurz vor dem 05.08.2020 einen PC im Wert von 1.269,01 € und zahlte diesen bei Lieferung nicht.
12:30 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln, Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln (durch 7 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Im Zeitraum vom 27.01.2021 und 09.07.2021 erwarb der Angeklagte in 6 Fällen mindestens 5 g Marihuana. Am 22.02.20221 veräußerter der Angeklagte mindestens 1 g Marihuana.
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln(Erwerb von 50 g Amphetaminpaste)
Tatort: Stadt Pirmasens
14:30 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Der Angeklagte verwahrte am 05.06.2021 5,3 g Amphetamin in seinem Kühlschrank.
15:00 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
Montag, 18. Juli 2022, Saal 27 (EG)
Jugendschöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung, Gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Gemeinschaftlich begangener Diebstahl, Fahren ohne Versicherungsschutz, 3 Angeschuldigte, 12 Anklagen
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 08.08.2021 suchten die Angeklagten den Geschädigten in dessen Wohnung auf, um ihn wegen einer früheren Freundin zur Rede zu stellen. Einer der Angeklagten schlug daraufhin den Geschädigten mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Der Geschädigte ergriff die Flucht, worauf zwei der Angeklagten gemeinsam auf den Geschädigten einschlugen. Als dem Geschädigten seine Mutter zur Hilfe kommen wollte, schlugen sie auch auf die Mutter, die einen Besenstile zur Hilfe genommen hatte, ein. Einer der Angeklagten entriss den Besenstiel und schlug damit auf die Hand der Geschädigten, die eine Fraktur erlitt. Nachdem auch der Stiefvater des Geschädigten hinzukam schlugen die Angeklagten auch auf diesen ein.
In derselben Nacht sandte einer der Angeklagten der Mutter des Geschädigten eine WhatsApp Nachricht, in der der dieser drohte, dass sie sterben würde, weil er sie holen werde.
Am 23.09.2021 kam es zwischen den Angeklagten und einem anderen Geschädigten im Bereich des Busbahnhofs Schäferstr. zu einer Auseinandersetzung durch die Geschädigte zu Fall kam. Auf den am Boden liegenden Geschädigten traten und schlugen die Angeklagten ein.
Die nachfolgenden Sachverhalte betreffen ausschließlich einen der Angeklagten:
Am 18.06.2021 schlug der Angeklagte den Geschädigten auf dem Exerzierplatz mehrfach mit der Faust ins Gesicht.
Am 26.09.2021 befuhr der Angeklagte, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und erheblich alkoholisiert war öffentliche Straßen.
Am 12.10.2021 betrat der Angeklagte einen Supermarkt für den ein Hausverbot bestand. Der Aufforderung eines Mitarbeiters die Verkaufsräume zu verlassen kam der Angeklagte nicht nach, sondern begann auf den Mitarbeiter einzuschlagen
Am 04.11.2021 entwendete der Angeklagte in einem Supermarkt Unterhosen und Socken.
Am 25.11.2021 und am 27.11.2021 betrat der Angeklagte trotz bestehenden Hausverbots die Verkaufsräume eines Supermarktes.
Am 08.12.2021 betrat der Angeklagte in Kenntnis eines bestehenden Hausverbotes die Verkaufsräume eines Supermarktes und entwendete dort zwei Getränkedosen im Wert von 6,08 €.
Am 15.12.2021 betrat der Angeklagt trotz bestehenden Hausverbotes die Verkaufsräume eines Supermarktes.
Am 18.03.2022 entwendet der Angeklagte in einem Supermarkt Getränke im Wert von 2,28 €.
Am 21.03.2022 und am 29.03.2022 befuhr der Angeklagte mit einem PKW öffentliche Straßen ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 04.07.2022, 09.00 Uhr
Montag, 18. Juli 2022, Saal 27 (EG)
Jugendrichter
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Misshandlung von Schutzbefohlenen (durch 3 rechtlich selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Der Angeklagte unterhielt mit einer gesondert verfolgten Frau, die Mutter eines vierjährigen Sohnes war, mit dem sie in einem gemeinsamen Haushalt lebte, eine Intimbeziehung. Die gesondert Verfolgte ist aufgrund einer Lernbehinderung im Denken und Begreifen eingeschränkt.
Aus Ärger über das vierjährige Kind der gesondert Verfolgten befahl er dieser über einen Telefonanruf das Kind körperlich zu misshandeln. Er befahl der gesondert Verfolgten das Kind an Händen und Füßen zu fesseln und diese auf seinem Rücken zusammenzuschnüren, ihn mit kaltem Wasser abzuduschen und anschließend nackt in seinem Bett liegen zu lassen. Die gesondert Verfolgte führte diese Handlungen aus. Weiter forderte der Angeklagte die gesondert Verfolgte, auf dem Kind einen Knebel in den Mund zu stopfen, das Kind mit einer Nadel in die Hoden zu stechen und seine Zehen zu brechen. Die gesondert Verfolgte führte diese Handlungen bis auf das Brechen der Zehen aus. Der Angeklagte forderte sodann die gesondert Verfolgte auf, ihm Bilder von dem nackt, gefesselt und weinenden Kind zu schicken. Auch das tat die gesondert Verfolgte. In dem vorgenannten Tatzeitraum kam es zu zwei nicht näher bestimmbaren Zeitpunkten zu weiteren Anrufen die in ihrem Ablauf dem ersten Anrufen entsprachen.
12:30 Uhr
Tatvorwurf: Bedrohung (durch 4 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Der Angeklagte bedrohte die Geschädigte über den Messanger Dienst WhatsApp in 4 Fällen.
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Sexueller Mißbrauch von Kindern, Nötigung (durch 3 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Im April 2021 befand sich der Angeklagte mit der 7-jährigen Geschädigten und deren Eltern, mit denen er befreundet war, in seiner Wohnung. Dort nutzte er einen Moment, als sich die Geschädigte unbeaufsichtigt in seinem Schlafzimmer aufhielt, um sie unvermittelt gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen. Im Oktober 2021 lauerte der Angeklagte der Geschädigten auf deren Nachhauseweg auf und umarmte sie unvermittelt gegen ihren Willen. Ende Dezember 2021 befand sich der Angeklagte zu einem Besuch bei den Eltern der Geschädigten. Als sich die Geschädigte in die Küche begab, umarmte er sie erneut ohne Rücksicht auf ihren Willen.
Dienstag, 19. Juli 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Verstoß gegen die Führungsaufsicht, Beleidigung, Bedrohung (durch 9 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Der Angeklagte wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Wittlich vom 17.12.2018 nach seiner Haftentlassung unter Führungsaufsicht gestellt. Den damit verbundenen Weisungen folgte der Angeklagte nicht. Zwischen dem 25.06.2020 bis zum 16.11.2020 bestand kein persönlicher Kontakt zur Bewährungshilfe. Gleichzeitig hielt sich der Angeklagte nicht unter seiner Meldeanschrift auf und war weder fernmündlich, noch postalisch für die Führungsaufsichtsstelle erreichbar.
Am 12.07.2020 begab sich der Angeklagte mit einer weiteren unbekannten Person in das Anwesen des Geschädigten und klingelte an dessen Wohnungstür. Als dieser die Tür öffnete, zog der Angeklagte eine Machete aus einem Rucksack und ging auf den Geschädigten los. Dieser zog die Wohnungstür wieder zu. Anschließend rief der Angeklagte durch die geschlossene Wohnungstür, dass er den Geschädigten und dessen Familie ausradieren und dessen Kinder auslöschen wolle. Er betitelte den Geschädigten weiter mit „Hurensohn, Bastard, Penner, Pisser“.
Am 29.07.202 begab sich der Angeklagte mit einem Baseballschläger bewaffnet in den späten Abendstunden gemeinsam mit zwei weiteren Personen zu dem Anwesen des Geschädigten. Dort trat er die Wohnungseingangstür auf und schlug den Geschädigten mehrfach mit dem Baseballschläger und mit der Faust ins Gesicht, sodass der Geschädigte zu Boden ging. Diese Gelegenheit nutzte der Angeklagte, um das neben dem Geschädigten auf dem Boden liegen Mobiltelefon an sich zu nehmen.
Am 12.09.2020 begab sich der Angeklagte in die Speicherräume eines Wohnanwesens und entwendete aus dem Abteil des Geschädigten zwei ferngesteuerte RC-Helikopter im Wert von 670 €
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 30.06.2022, 14.00 Uhr
Mittwoch, 20. Juli 2022, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl, Gemeinschaftlicher begangener besonders schwerer Fall des Diebstahls (in zwei Fällen Versuch), Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln (3 Anklagen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 13.08.2020 verschaffte sich der Angeklagte gemeinsam mit einer weiteren gesondert verfolgten Person gewaltsam Zutritt in ein Schuldgebäude, indem sie das Fenster im Erdgeschoss aufdrückten. In einem unverschlossenen Unterrichtsraum demontierten sie einen Flachbildfernseher im Wert von 1.000 € und verbrachten ihn nach draußen. Der Abtransport scheiterte, weil Zeugen die Polizei alarmiert hatten, die den Angeklagten und den gesondert verfolgten Mittäter festnahmen.
Am 17.08.2021 verschaffte sich der Angeklagte Zutritt in eine Moschee, indem mit einem Dietrich die Eingangstür aufbrach. Dort entwendete er eine Spendenbox mit ca. 100 € und ein Mikrofon im Wert von 50€.
Am 07.09.2021 verschaffte sich der Angeklagte erneut gewaltsam Zutritt in die Moschee, verließ diese aber wieder nachdem er nichts Stehlenswertes fand.
Am 12.09.2021 verschaffte sich der Angeklagte erneut gewaltsam Zutritt zu der Moschee gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten Mittäter. Auch in diesem Fall fand der Angeklagte dort nichts Stehlenswertes.
Im Zeitraum Mai bis Juni 2021 bestritt der Angeklagte seinen Lebensunterhalt mit dem gewinnbringenden Weiterverkauf von Haschisch. Insgesamt verkaufte der Angeklagte 14 g Haschisch.
10.30 Uhr
Tatvorwurf: Bedrohung (Angeschuldiger zu 1 in zwei Fällen), Beleidigung (Angeschulidgte zu 2 in zwei Fällen)
Tatort: Stadt Pirmasens
Die Angeklagten waren wegen Straftaten zum Nachteil ihrer Kinder angeklagt. Am 04.10.2021 fand die Hauptverhandlung wegen dieser Straftaten vor dem Amtsgericht Pirmasens statt. Als die Angeklagten den Gerichtssaal betraten äußerte der Angeklagte gegenüber den Mitarbeitern des Jugendamtes, die als Zeugen geladen waren „Sie krieg ich auch noch“. Die Angeklagte fügte dem „Schlampe“ hinzu.
13.00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Tatort: Stadt Pirmasens
Donnerstag, 21. Juli 2022, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: gewerbsmäßiger Betrug (durch 33 selbständige Handlungen, in einem Fall Versuch)
Tatort: Stadt Pirmasens
In dem Zeitraum vom 03.01.20020 bis zum 13.03.2021 bestellte die Angeklagte im Internet unter Täuschung über ihre Zahlungsfähigkeit und/oder -willigkeit diverse Waren die für sie, ihre Tochter und ihren Lebensgefährten bestimmt waren. Sie führte die Bestellung dabei unter verschiedenen fremden Namen durch. Im Wesentlichen bestellte die Angeklagte Kleidung und Einrichtungsgegenstände teilweise im hochpreisigen Segment. Der Wert der Warenlieferungen betrug insgesamt 10.004,19€, welche die Angeklagte im Ergebnis nicht zahlte. In einem Fall, am 15.02.2020, versuchte die Angeklagte unter Verwendung eines falschen Namens ein Privatkredit über 20.000 €, wobei der Kreditbetrag auf ihr Konto ausgezahlt werden sollte, zu erlangen. Der Kreditvertrag kam jedoch nicht zustande. Die Angeklagte versuchte sich durch die wiederholte Tatbegehung eine Einnahmequelle von Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.