08. Kalenderwoche 2023
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen
Dienstag, 21. Februar 2023, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Brandstiftung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermin: 23.02.2023
Am 25.03.2022 begab sich der Angeklagte zu einem Wochenendhaus im Bereich Vinningen. Dieses setzte er vorsätzlich auf nicht näher bekannte Weise in Brand. Das Wochenendhaus brannte komplett aus. Es entstand Sachschaden in Höhe von 100.000 €
Mittwoch, 22. Februar 2023, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug (zum Nachteil Agentur für Arbeit)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Vergehen gegen das Waffengesetz (Besitz eines unerlaubten Schlagringes)
Tatort: Stadt Pirmasens
09:50 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Versicherungsschutz
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Beleidigung, Gefährliche Körperverletzung (durch 4 selbständige Handlungen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 12.09.2022 betitelte die Angeklagte die Geschädigte als „Fotze“ und „Hure“.
Im Anschluss daran schlug die Angeklagte die Geschädigte mit einem Schlüsselbund ins Gesicht, wodurch die Geschädigte Schwellungen im Gesichtsbereich erlitt.
Als sich eine weitere Person schützend vor die Geschädigte stellte, griff die Angeklagte diese am Hals und würgte sie, wobei sie mit einem Schlüssel des noch in ihrer Hand befindlichen Schlüsselbundes in den Hals drückte. Anschließenden schlug sie die Person mit dem Schlüsselbund gegen den Kopf wodurch diese u.a. eine Platzwunde am Kopf erlitt.
Als die Geschädigte für die Angeklagte vernehmbar den Notruf alarmierte verließ die Angeklagte die Örtlichkeit mit den Worten „fickt euch“ und zeigte den Mittelfinger.
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Vergehen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz, in Verkehrbringung nicht sicherer Lebensmittel (durch dieselbe Handlung
Tatort: Ramstein-Miesenbach
In der Zeit vom 26.09.2022 bis 06.10.2022 war die Angeklagte Inhaberin eines Restaurants in Ramstein-Miesenbach. Als Lebensmittelunternehmerin war die Angeklagte für die Einhaltung der Hygienestandards in ihrem Unternehmen verantwortlich. Diesen Pflichten kam sie nicht nach. Die amtliche Lebensmittelkontrolle stellte anlässlich einer Überprüfung am 06.10.2022 teilweise gravierende Hygienemängel fest. Die festgestellten Hygienemängel lassen darauf schließen, dass die erforderliche Grundreinigung des Betriebes mindestens seit dem 26.09.2022 nicht mehr durchgeführt wurde.