| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

08.  Kalenderwoche 2023

Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen

 

Dienstag, 21. Februar 2023, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Brandstiftung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Fortsetzungstermin: 23.02.2023

Am 25.03.2022 begab sich der Angeklagte zu einem Wochenendhaus im Bereich Vinningen. Dieses setzte er vorsätzlich auf nicht näher bekannte Weise in Brand. Das Wochenendhaus brannte komplett aus. Es entstand Sachschaden in Höhe von 100.000 €

 

Mittwoch, 22. Februar 2023, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug (zum Nachteil Agentur für Arbeit)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

09:30 Uhr

Tatvorwurf: Vergehen gegen das Waffengesetz (Besitz eines unerlaubten Schlagringes)

Tatort: Stadt Pirmasens

09:50 Uhr

Tatvorwurf: Fahren ohne Versicherungsschutz

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

10:30 Uhr

Tatvorwurf: Beleidigung, Gefährliche Körperverletzung (durch 4 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Am 12.09.2022 betitelte die Angeklagte die Geschädigte als „Fotze“ und „Hure“.

Im Anschluss daran schlug die Angeklagte die Geschädigte mit einem Schlüsselbund ins Gesicht, wodurch die Geschädigte Schwellungen im Gesichtsbereich erlitt.

Als sich eine weitere Person schützend vor die Geschädigte stellte, griff die Angeklagte diese am Hals und würgte sie, wobei sie mit einem Schlüssel des noch in ihrer Hand befindlichen Schlüsselbundes in den Hals drückte. Anschließenden schlug sie die Person mit dem Schlüsselbund gegen den Kopf wodurch diese u.a. eine Platzwunde am Kopf erlitt.

Als die Geschädigte für die Angeklagte vernehmbar den Notruf alarmierte verließ die Angeklagte die Örtlichkeit mit den Worten „fickt euch“ und zeigte den Mittelfinger.

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Vergehen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz, in Verkehrbringung nicht sicherer Lebensmittel (durch dieselbe Handlung

 

Tatort: Ramstein-Miesenbach

In der Zeit vom 26.09.2022 bis 06.10.2022 war die Angeklagte Inhaberin eines Restaurants in Ramstein-Miesenbach. Als Lebensmittelunternehmerin war die Angeklagte für die Einhaltung der Hygienestandards in ihrem Unternehmen verantwortlich. Diesen Pflichten kam sie nicht nach. Die amtliche Lebensmittelkontrolle stellte anlässlich einer Überprüfung am 06.10.2022 teilweise gravierende Hygienemängel fest. Die festgestellten Hygienemängel lassen darauf schließen, dass die erforderliche Grundreinigung des Betriebes mindestens seit dem 26.09.2022 nicht mehr durchgeführt wurde.

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