15. Kalenderwoche 2023
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen
Mittwoch, 12. April 2023, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug (durch 5 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens und Saarbrücken
Am 03.11.2019 warf der Angeklagte bei einer Bank einen von ihm gefälschten Überweisungsträger über eine Summe von 2.200 € mit dem Verwendungszweck „Autokauf“ zu Lasten der Geschädigten mit der Absicht ein, dass der Betrag auf sein Konto überwiesen werde. Die Bank bemerkte die Fälschung und hielt den Überweisungsträger an.
In der Zeit von 15.03.2022 bis 30.06.2022 reichte der Angeklagte in vier Fällen jeweils gefälschte Überweisungsträger über 4.000 € zu Lasten des Kontos der Geschädigten, deren Unterschrift der Angeklagte zuvor gefälscht hatte, bei einer Bank ein. Als begünstigtes Konto gab der Angeklagte wiederum sein eigenes Konto an. Insgesamt entstand der Geschädigten ein Schaden in Höhe von 12.000 €
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Stadt Pirmasens
10:30 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Ladendiebstahl (in 3 Fällen)
Tatort: Stadt Pirmasens
11:30 Uhr
Tatvorwurf: Beleidigung (durch 2 selbständige Handlungen in 5 Fällen)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Bedrohung (durch 2 selbständige Handlungen)
Tatort: Stuttgart
Donnerstag, 13. April 2023, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Schwere Brandstiftung,
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 25.03.2022 begab sich der Angeklagte zu einem Wochenendhaus in Vinningen. Dieses setzte er auf nicht näher bekannte Weise in Brand. Das Wochenendhaus brannte völlig aus. Es entstand Sachschaden in Höhe von 100.000 €.
Fortsetzungstermin vom 30.03.2023 09:00 Uhr
13:30 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl, Beleidigung (durch 4 selbständige Handlungen, gemeinschaftlich handelnd), Hausfriedensbruch, Ladendiebstahl
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 17.06.2023 entwendete die angeklagte in einem Drogeriemarkt mehrere Flaschen Parfüm im Wert von insgesamt 231,85 €.
Am 20.06.2022 begab sie die Angeklagte gemeinsam mit einer weiteren strafrechtlich gesondert verfolgten Person in einen Drogeriemarkt, um dort gemeinsam Parfüm zu stehlen, das sie anschließend zu Geld machen wollten.
Nachdem beide jeweils ein Parfüm eingesteckt hatten, wurde die Angeklagte von einer Mitarbeiterin des Drogeriemarktes angesprochen. Die Angeklagte flüchtete sodann zum Ausgang, wo sie von der Mitarbeiterin und deren Kollegin festgehalten wurde, wobei diese von der Angeklagten mit „Fotze“ und „Drecksschlampe“ beschimpft wurden. Sodann zog der Begleiter der Angeklagte die Mitarbeiterin von der Angeklagten weg, während ihr die Angeklagte einen Tritt in den Unterleib versetzte. Durch die gewaltsame Gegenwehr wollten sich die Angeklagte und ihr Begleiter im Besitz des Diebesgutes halten.
Am 06.12.2022 betrat die angeklagte die Geschäftsräume eines Supermarktes, obwohl dort ein Hausverbot ihr gegenüber ausgesprochen worden war. In dem Supermarkt entwendete die Angeklagte sodann eine Flasche Nusslikör im Wert von 44,99 €