| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

16.  Kalenderwoche 2023

Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen

Montag, 17. April 2023, Saal 27 (EG)

Jugendrichter

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Ladendiebstahl

Tatort: Hattingen

Jugendschöffengericht

09:30 Uhr

Tatvorwurf: Urkundenfälschung, Ladendiebstahl

Tatort: Stadt Pirmasens

Zwischen dem 12.09.2022 bis 04.10.2022 fand der Angeklagte die Jahresbusfahrkarte des Geschädigten, die dieser verloren hatte. Der Angeklagte steckte die Busfahrkarte ein und klebte sein eigenes Lichtbild darauf, um die Busfahrkarte künftig für sich zu nutzen.

Am 04.11.2022 entwendete der Angeklagte in den Geschäftsräumen eines Drogeriemarktes eine Packung Dartpfeile im Wert von 3,49 €³.

 

Jugendrichter

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz

Tatort: Stadt Pirmasens

 

Montag, 17. April 2023, Saal 148 (1. OG)

Strafrichter 1

08:45 Uhr

Tatvorwurf: Betrug (durch 2 Selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug zum Nachteil Jobcenter

Tatort: Stadt Pirmasens

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln(in 2 Fällen, 1,6 g Marihuana, 2,25 g Amphetamin)) Nötigung

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 29.03.2022 drohte der Angeklagte mittels einer weiteren Person der Geschädigten, dass diese ihm ein Bild von dem gemeinsamen Kind schicken solle. Im Falle, dass sie dieser Aufforderung nicht nachkommen werde, würde er sie „vermöbeln.“ Die Geschädigte kam dem nicht nach und meldete den Vorfall der Polizei.

 

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliche Körperverletzung (durch 2 Selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 27.12.2021 hielt sich der Angeklagte im Rahmen eines sogenannten „Montagspaziergangs“ gegen staatliche Coronamaßnahmen in der Innenstadt auf. Dabei verstieß er gegen die geltende Maskenpflicht und wurde von einem Polizeibeamten aufgefordert einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Als der Angeklagte dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde er durch den Polizeibeamten aufgefordert, seine Personalien anzugeben. Dies verweigerte der Angeklagte und äußerte gegenüber dem Polizeibeamten der ihn trotz Gegenwehr am Arm aus der Menge führte mehrmals „Verpiss dich, Alter“. Nachdem der Polizeibeamte den Angeklagten als Betroffenen in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren belehrte, weigerte dieser ich erneut den Personalausweis vorzulegen. Zwecks Identitätsfeststellung wurde eine Durchsuchung seiner Person angekündigt. Dabei schlug der Angeklagte gegen den Polizeibeamten. Ein weiterer Polizeibeamter kam seinem Kollegen zur Hilfe und griff den Angeklagten von hinten. Der Angeklagte sperrte sich weiter mit körperlicher Gewalt. Zu dem Geschehen kam dann eine weitere strafrechtlich gesondert verfolgte Person und versuchte einen der Polizeibeamten von dem Angeklagten herunter zu stoßen. Dabei schlug der Angeklagte um sich. Dem Angeklagten wurde der Einsatz von Pfefferspray angedroht. Der Angeklagte wehrte sich mit Tritten und Schlägen. Sodann wurde das Pfefferspray eingesetzt, was den Angeklagten traf. Diesem gelang es aber zunächst zu flüchten. Die im Einsatz befindlichen Polizeibeamten erlitten diverse Prellungen und Schürfwunden.

 

 

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln

Tatort: Stadt Pirmasens

13:30 Uhr

Tatvorwurf: Sachbeschädigung, (durch 2 Selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

14:00 Uhr

Tatvorwurf: Bedrohung (durch 3 Selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Am 14.11.2022 bedrohte der Angeklagte zunächst seinen Nachbarn damit ihn umzubringen und sein Haus anzuzünden. Anschließend bedrohte er eine weitere Person, diese zu töten. Als diese den Namen des Ortsbürgermeisters nannte, um den Angeklagten zu beruhigen. entgegnete der Angeklagte, dass der Ortsbürgermeister ein Arschloch sei und er diesen auch „aufschlitzen“ werde.

 

Dienstag, 18. April 2023, Saal 148 (1. OG)

Strafrichter 1

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung (durch 2 Selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 09.09.2021 sprühte der Angeklagte dem Geschädigten in Verletzungsabsicht Pfefferspray ins Gesicht, wodurch dieser Schmerzen erlitt. Einer weiteren Person, die dem Geschädigten zur Hilfe kam, sprühte der Angeklagte ebenfalls mit dem Pfefferspray ins Gesicht, wodurch auch dieser Schmerzen erlitt.  Bei dem Einsatz des Pfeffersprays wurde auch eine weitere 12jährige Person getroffen, die in der Folge Luftnot erlitt.

 

Mittwoch, 19. April 2023, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Entziehung elektrischer Energie (2 Angeklagte)

Tatort: Stadt Pirmasens

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Onlinebetrug

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

10:30 Uhr

Tatvorwurf: Ladendiebstahl

Tatort: Stadt Pirmasens

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Sachbeschädigung (durch 4 Selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

12:45 Uhr

Tatvorwurf: Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 19.12.2022 erschien der deutlich alkoholisierte Angeklagte im Kindergarten seiner Kinder, um diese dort abzuholen. Aufgrund seiner Alkoholisierung wurden ihm die Kinder nicht überlassen. Der Angeklagte versuchte sodann sich Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kindergartens zu verschaffen, obgleich ihm das durch Mitarbeiterinnen des Kindergartens untersagt wurde. Dabei bezeichnete er eine der Mitarbeiterinnen als „Drecksau“ und „dumme Fotze“. Gegenüber mehreren anderen Mitarbeiterinnen äußerte er, dass er sie umbringen werde. Eine der Mitarbeiterinnen stieß der Angeklagte zur Seite, um so durch die Eingangstür zu gelangen. Als ein anderes Kind abgeholt wurde nutzte er diese Gelegenheit um sich Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verschaffen. Als sich ihm dabei ein Kind in den Weg stellte, schlug der Angeklagte dieses mit voller Wucht ins Gesicht, wodurch das Kind zu Boden fiel und Prellungen und Schmerzen erlitt.

 

Donnerstag 20. April 2023, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

10:00 Uhr

Tatvorwurf:  u.a. Betrug(durch 29 Selbständige Handlungen), Ladendiebstahl, Missbrauch von Notrufen, Beleidigung, üble Nachrede 3 Angeklagte

Tatort: Stadt Pirmasens undLandkreis Südwestpfalz

Am 29.07.2021 bestellten die Angeklagten bei einem Unternehmen mittels zwei Bestellvorgängen insgesamt vier E-Scooter im Gesamtwert von 4.168,99 €. Dabei hatten die Angeklagten von Anfang an die Absicht, die bestellte Ware nicht zu bezahlen, sondern diese gewinnbringend an andere zu veräußern.

Zwischen dem 04.10.2021 und dem 14.12.2021 entschlossen sich die Angeklagten dazu mehrere zum Zeitpunkt der Abrede noch unbestimmte Betrugstaten in Gestalt von Warenkreditbetrügen zu begehen und sich hierdurch eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und Umfang zu verschaffen. In Umsetzung dieses Tatplanes bestellten die Angeklagten bei mehreren Versandunternehmen unter Verwendung unzutreffender Personalien diverse Produkte, wobei sie beabsichtigten, den jeweiligen Kaufpreis nicht zu entrichten. Insgesamt bestellten die Angeklagten Waren im Wert vom 2.345,58 €.

Einem der Angeklagten werden darüber hinaus weitere Straftaten zur Last gelegt:

Kurz vor dem 28.02.2021 fasste der Angeklagte den Entschluss, Zigaretten und Geld aus einem in Dahn aufgestellten Zigarettenautomaten zu entwenden. Dazu plante der Angeklagte, den Zigarettenautomaten auszugraben, diesen mitzunehmen, im Wald zu verstecken und dort aufzubrechen. In Umsetzung dieses Tatplanes begab sich der Angeklagte mit einem Hammer und einem Stemmeisen am 28.08.2021 zu dem Zigarettenautomaten und legte zunächst das Fundament frei. Das Vorhaben des Angeklagten wurde durch das Erscheinen von zwei Polizeibeamten unterbrochen. Bei der Tatausführung führte der Angeklagte ein Pfefferspray mit sich.

Am 30.08.2021 rief der Angeklagte über Notruf bei der PI in Pirmasens an und gab wahrheitswidrig an, er haben wieder einen Zigarettenautomaten gestohlen und sei nun unter diesem eingeklemmt. In dem Glauben, der Angeklagte befände sich in einer Notlage begaben sich Polizeibeamte an die von dem Angeklagten beschriebenen Örtlichkeit, wo jedoch keine Anhaltspunkte für das von dem Angeklagten geschilderten Geschehen festzustellen waren.

Am 31.08.2021 betätigte der Angeklagte unter Verwendung eines anderen Namens den Notruf der PI Dahn und gab wahrheitswidrig an, dass sich eine Person an einem in Dahn aufgestellten Zigarettenautomaten zu schaffen mache. Zwei Polizeibeamte begaben sich sodann an die geschilderte Örtlichkeit, wo sie aber keine Auffälligkeiten feststellen konnten.

Am 02.10.2021 betätigte der Angeklagte unter Verwendung eines anderen Namens den Notruf der Rettungsstelle Landau und gab wahrheitswidrig an, dass ein Wohnhaus in Dahn in Brand stehen würde. Der Notruf wurde an die PI Dahn weitergeleitet, von wo zwei Polizeibeamte sich zur mutmaßlichen Brandörtlichkeit begaben, indes ab er keine Anzeichen von Feuer feststellen konnten.

Im Nachgang zu dem vorgenannten Geschehen übersandte der Angeklagte ein Schreiben an die PI Dahn. Der Umschlag war adressiert an „An die Dreckige Stinkige Beamte bitte bei lesen Hinsitzen sonst verletzt ihr euch beim Hinfallen LG“ In dem Schreiben behauptete der Angeklagte, eine bei der PI Dahn tätige Polizeibeamtin erzähle in der Öffentlichkeit herum, dass er sie während ihres Dienstes im Polizeiauto „gefickt“ habe. Zudem zeige sie Ultraschallbilder herum und erzähle, dass sie ihn auf Unterhalt verklagen werde. Zudem betitelte er diese Polizeibeamtin in dem Schreiben als „Schlampe“ und „kleine Hure“.

Am 21.10.2021 entwendete der Angeklagte in den Geschäftsräumen eines Supermarktes diverse Waren im Wert von 24,64 €.

Am 03.11.2021 entwendete der Angeklagte in den Geschäftsräumen eines Supermarktes Waren im Wert von 15,28 €.

Am 23.11.2021 entwendete der Angeklagte einem Supermarkt Waren im Wert von 29,97 €

Am 28.11.2021 bestellte der Angeklagte bei einer Pizzeria Essen und Getränke im Wert von 48,00 €, obwohl er von Anfang an nicht die Absicht hatte, diese zu bezahlen.

Am 03.12.2021 entwendete der Angeklagte in den Geschäftsräumen eines Supermarktes Waren im Wert von 298,55 €.

Eine der Angeklagten nahm darüber hinaus am 04.10.2022 mit einem PKW am öffentlichen Straßenverkehr teil, obwohl sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.

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