18. Kalenderwoche 2023
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen
Dienstag, 02. Mai 2023, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (durch dieselbe Handlung)
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 03.10.2022 befuhr der Angeklagte die K56 zwischen Kaiserslautern und Hermersbergerhof, wobei er langsamer als die erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h fuhr und stets anhielt, wenn ihm ein Auto entgegen kam. Hierbei streckte er immer wieder seine Hand aus dem Fenster und zeigte vier Finger, um dem Gegenverkehr so die erlaubte Geschwindigkeit zu verdeutlichen. Nach einiger Zeit wurde der Angeklagte von einem hinter ihm fahrenden PKW überholt. Dieser PKW kam nach der Abfahrt B10 nach Hauenstein an der Kreuzung Pirmasenser Str. verkehrsbedingt zum Stehen. Der Fahrer des PKW stieg aus, um den Angeklagten auf sein Verkehrsverhalten anzusprechen. Noch bevor er den PKW des Angeklagten erreichen konnte, fuhr der Angeklagte auf den anderen PKW Fahrer zu und erfasste diesen mit der rechten Fahrzeugfront. Dieser flog über die Motorhaube seines PKW, schlug auf der Fahrbahn auf und wurde schwerverletzt. Er erlitt u.a. einen Mittelfuß –und Schienbeinkopfbruch.
Dienstag, 02. Mai 2023, Saal 148 (1. OG)
Strafrichter 1
08:30 Uhr
Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Tatort: Stadt Pirmasens
09:45 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Versicherungsschutz
Tatort: Stadt Pirmasens
10:15 Uhr
Tatvorwurf: Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung (durch 3 selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
10:45 Uhr
Tatvorwurf: Erschleichen von Leistungen (durch 4 selbständige Handlungen)
Tatort: St. Ingbert
11:15 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Tatort: Stadt Pirmasens
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs (Überholen trotz Überholverbot)
Tatort: Stadt Pirmasens
Mittwoch, 03. Mai 2023, Saal 27 (EG)
Strafrichter 2
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Gemeinschaftlich begangener Diebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls, Computerbetrug (2 Angeklagte durch drei selbständige Handlungen)
Tatort: Stadt Pirmasens
An einem nicht näher bestimmbaren Tag in 2019 entwendete der Angeklagte ein Fahrrad, welches unverschlossen auf dem Parkplatz eines Supermarktes abgestellt war.
Am 10.09.2022 entwendete der Angeklagte ein Fahrrad der Marke BULLS im Wert von 700 €, welches auf einem Fahrradstellplatz abgestellt und mittels eines Fahrradschlosses gesichert war.
Am 23.07.2023 entwendete der Angeklagte aus einem unverschlossen abgestellten PKW eine Geldbörde samt Bankkarten und 1500 € . Mit der so erlangten Bankcard des Geschädigten tätigten die Angeklagten verschiedene Einkäufe mit einem Warenwert von 100, 88 €.
11:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
12:40 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl
Tatort: Stadt Pirmasens
13:10 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl mit Waffen
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 13.11.2022 verschaffte sich der Angeklagte unberechtigt Zutritt zu dem unverschlossenen Kellerraum des Geschädigten. Dort entwendete er einen Elektrotacker, ein Feinmechanik-Set indem er die Gegenstände in einen mitgeführten Turnbeutel steckte. Bei Ausführung der Tat führte der Angeklagte u.a. ein griffbereites Einhandmesser mit sich.
Donnerstag 04. Mai 2023, Saal 27 (EG)
Schöffengericht
09:30 Uhr
Tatvorwurf: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 15.11.2022 wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten 250 g Marihuana, 10 g Crystal Meth, 450 g Amphetamin sowie 520 g Haschisch aufgefunden, die der Angeklagte zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrte.
12:30 Uhr
Tatvorwurf: Verbreitung, Erwerb und Besitz Kinderpornogaphischer Inhalte
Tatort: Stadt Pirmasens
Am 19.06.2022 übersendete der Angeklagte an einen unbekannten Nutzer über den Nachrichtendienst Telegram eine Videodatei, in deren Besitz sich der Angeklagte befand, die den schweren sexuellen Mißbrauch an einem Mädchen erkennbar unter 14 Jahren durch einen erkennbar erwachsenen Mann darstellt.
Am 07.09.2022 war der Angeklagte im Besitz von mindestens 38 Bild –und 21 Videodateien mit kinderpornographischen Inhalten sowie 28 Bild –und 71 Videodateien mit jugendpornographischen Inhalten.