Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens
Donnerstag, 27. April 2023, Saal 27 (EG)
17. Kalenderwoche 2023 / Ergänzende Mitteilung
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen
Schöffengericht
10:00 Uhr
Tatvorwurf: u.a. Betrug(durch 29 Selbständige Handlungen), Ladendiebstahl, Missbrauch von Notrufen, Beleidigung, üble Nachrede 3 Angeklagte
Tatort: Stadt Pirmasens undLandkreis Südwestpfalz
Am 29.07.2021 bestellten die Angeklagten bei einem Unternehmen mittels zwei Bestellvorgängen insgesamt vier E-Scooter im Gesamtwert von 4.168,99 €. Dabei hatten die Angeklagten von Anfang an die Absicht, die bestellte Ware nicht zu bezahlen, sondern diese gewinnbringend an andere zu veräußern.
Zwischen dem 04.10.2021 und dem 14.12.2021 entschlossen sich die Angeklagten dazu mehrere zum Zeitpunkt der Abrede noch unbestimmte Betrugstaten in Gestalt von Warenkreditbetrügen zu begehen und sich hierdurch eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und Umfang zu verschaffen. In Umsetzung dieses Tatplanes bestellten die Angeklagten bei mehreren Versandunternehmen unter Verwendung unzutreffender Personalien diverse Produkte, wobei sie beabsichtigten, den jeweiligen Kaufpreis nicht zu entrichten. Insgesamt bestellten die Angeklagten Waren im Wert vom 2.345,58 €.
Einem der Angeklagten werden darüber hinaus weitere Straftaten zur Last gelegt:
Kurz vor dem 28.02.2021 fasste der Angeklagte den Entschluss, Zigaretten und Geld aus einem in Dahn aufgestellten Zigarettenautomaten zu entwenden. Dazu plante der Angeklagte, den Zigarettenautomaten auszugraben, diesen mitzunehmen, im Wald zu verstecken und dort aufzubrechen. In Umsetzung dieses Tatplanes begab sich der Angeklagte mit einem Hammer und einem Stemmeisen am 28.08.2021 zu dem Zigarettenautomaten und legte zunächst das Fundament frei. Das Vorhaben des Angeklagten wurde durch das Erscheinen von zwei Polizeibeamten unterbrochen. Bei der Tatausführung führte der Angeklagte ein Pfefferspray mit sich.
Am 30.08.2021 rief der Angeklagte über Notruf bei der PI in Pirmasens an und gab wahrheitswidrig an, er haben wieder einen Zigarettenautomaten gestohlen und sei nun unter diesem eingeklemmt. In dem Glauben, der Angeklagte befände sich in einer Notlage begaben sich Polizeibeamte an die von dem Angeklagten beschriebenen Örtlichkeit, wo jedoch keine Anhaltspunkte für das von dem Angeklagten geschilderten Geschehen festzustellen waren.
Am 31.08.2021 betätigte der Angeklagte unter Verwendung eines anderen Namens den Notruf der PI Dahn und gab wahrheitswidrig an, dass sich eine Person an einem in Dahn aufgestellten Zigarettenautomaten zu schaffen mache. Zwei Polizeibeamte begaben sich sodann an die geschilderte Örtlichkeit, wo sie aber keine Auffälligkeiten feststellen konnten.
Am 02.10.2021 betätigte der Angeklagte unter Verwendung eines anderen Namens den Notruf der Rettungsstelle Landau und gab wahrheitswidrig an, dass ein Wohnhaus in Dahn in Brand stehen würde. Der Notruf wurde an die PI Dahn weitergeleitet, von wo zwei Polizeibeamte sich zur mutmaßlichen Brandörtlichkeit begaben, indes ab er keine Anzeichen von Feuer feststellen konnten.
Im Nachgang zu dem vorgenannten Geschehen übersandte der Angeklagte ein Schreiben an die PI Dahn. Der Umschlag war adressiert an „An die Dreckige Stinkige Beamte bitte bei lesen Hinsitzen sonst verletzt ihr euch beim Hinfallen LG“ In dem Schreiben behauptete der Angeklagte, eine bei der PI Dahn tätige Polizeibeamtin erzähle in der Öffentlichkeit herum, dass er sie während ihres Dienstes im Polizeiauto „gefickt“ habe. Zudem zeige sie Ultraschallbilder herum und erzähle, dass sie ihn auf Unterhalt verklagen werde. Zudem betitelte er diese Polizeibeamtin in dem Schreiben als „Schlampe“ und „kleine Hure“.
Am 21.10.2021 entwendete der Angeklagte in den Geschäftsräumen eines Supermarktes diverse Waren im Wert von 24,64 €.
Am 03.11.2021 entwendete der Angeklagte in den Geschäftsräumen eines Supermarktes Waren im Wert von 15,28 €.
Am 23.11.2021 entwendete der Angeklagte einem Supermarkt Waren im Wert von 29,97 €
Am 28.11.2021 bestellte der Angeklagte bei einer Pizzeria Essen und Getränke im Wert von 48,00 €, obwohl er von Anfang an nicht die Absicht hatte, diese zu bezahlen.
Am 03.12.2021 entwendete der Angeklagte in den Geschäftsräumen eines Supermarktes Waren im Wert von 298,55 €.
Eine der Angeklagten nahm darüber hinaus am 04.10.2022 mit einem PKW am öffentlichen Straßenverkehr teil, obwohl sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 20.04.2023
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Schwere Brandstiftung,
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Am 25.03.2022 begab sich der Angeklagte zu einem Wochenendhaus in Vinningen. Dieses setzte er auf nicht näher bekannte Weise in Brand. Das Wochenendhaus brannte völlig aus. Es entstand Sachschaden in Höhe von 100.000 €.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 30.03.2023 09:00 Uhr