Güterichter
Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2007
Mediation / Güterichter bei dem Amtsgericht Pirmasens
Nach dem Inkraftreten des Mediationsgesetzes am 26.07.2012 ist die Mediation nur noch außergerichtlichen Stellen vorbehalten. Entscheiden sich die Streitenden während eines laufenden Verfahrens zur Durchführung einer außergerichtlichen Mediation, ordnet das streitentscheidende Gericht das Ruhen des Streitverfahrens an. Daneben wird seitens des Gerichts ein weiteres Verfahren zur einvernehmlichen Konfliktlösung angeboten, das Verfahren vor dem
Güterichter
Das Verfahren muss beim Amtsgericht Pirmasens anhängig sein und sich für eine einvernehmliche Streitbeilegung eignen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn zwischen den Beteiligten Dauerbeziehungen bestehen, wenn eine schnellstmögliche Klärung der Rechtsbeziehungen angestrebt wird oder es sich um einen stark emotionalisierten Konflikt handelt. Das Verfahren vor dem Güterichter wird innerhalb eines laufenden Gerichtsverfahrens ebenfalls durch besonders geschulte Richter durchgeführt. Ihnen ist ausrücklich gestattet, die Methoden der Mediation anzuwenden.
Verfahren
Die Güteverhandlung findet nach der Verweisung des bereits anhängigen Verfahrens an den Güterichter kurzfristig nach Absprache statt. Sie soll im Regelfall nicht länger als zwei bis drei Stunden dauern. Die Güterichter werden als ersuchte Richter ausschließlich in solchen Verfahren vermittlend tätig, für die sie nicht selbst als entscheidende Richter zuständig sind. Einigen sich die am Streit Beteiligten - letztlich auf eine von ihnen selbst erarbeitete Lösung - kann diese Vereinbarung auf ihren Wunsch als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden.
Sollten sie weitere Fragen zur einvernehmlichen Streitbeilegung in beim Amtsgericht Pirmasens anhängigen Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an Richter am Amtsgericht Schmidt, zu erreichen über die Telefonzentrale des Amtsgerichts (06331 8711).